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Die EBWE droht Ukrenergo wegen Satzungsänderungen mit vorzeitiger Rückzahlung von 533 Millionen Euro

8 Juni , 2025  

Die vom Energieministerium vorgenommenen Änderungen der Satzung der NEC Ukrenergo durch eine Regelung über die qualifizierte Mehrheit für die Ernennung des Vorstandsvorsitzenden hat eine heftige Reaktion des Kreditgebers des Unternehmens – der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – ausgelöst, die den Verlust des Zugangs zu einem Kredit und einem Zuschuss in Höhe von 141 Mio. EUR sowie die vorzeitige Rückzahlung der bereits erhaltenen 533 Mio. EUR zur Folge haben könnte, wie der Abgeordnete des Energieausschusses der Werchowyj Rada, Maksym Chlapuk („Golos“), mitteilte.

„Das Energieministerium hat Ukrenergo in einen echten, nicht nur technischen Zahlungsausfall getrieben. Die Änderungen der Satzung des Unternehmens, die das Energieministerium vorgenommen hat, um seinen Einfluss auf das Unternehmen zu verstärken, haben bereits die finanzielle Stabilität des Betreibers der kritischen Energieinfrastruktur beeinträchtigt. Gestern hat die EBRD unter Verweis auf die Anordnung des Energieministeriums zu den Änderungen der Satzung ihr Recht betont, die Auszahlung von Kreditmitteln auszusetzen und die vorzeitige Rückzahlung des bereits gewährten Darlehens zu verlangen“, schrieb Chlapuk am Samstag auf Facebook und veröffentlichte einen Auszug aus dem Schreiben der EBRD an Ukrenergo und dem Finanzministerium der Ukraine vom 6. Juni.

Darin wird auf die Unfähigkeit des Unternehmens hingewiesen, die Bank rechtzeitig über Änderungen der Satzung zu informieren und ihr die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.

Unter Verweis auf die Bedingungen der Kreditverträge betont die Bank ihr Recht, die Auszahlung von Mitteln auszusetzen und entsprechende Mitteilungen über die vorzeitige Rückzahlung der Kredite im Zusammenhang mit den Satzungsänderungen zu versenden.

„Diese Situation droht Ukrenergo nicht nur den Verlust des Zugangs zu weiteren Finanzmitteln der EBWE in Höhe von 141 Mio. EUR (77 Mio. EUR nicht in Anspruch genommener Kreditrestbetrag und 64 Mio. EUR erwarteter Zuschuss), sondern auch die vorzeitige Rückzahlung bereits erhaltener Mittel in Höhe von 533 Mio. EUR“, betonte das Mitglied des Energieausschusses des Parlaments.

Er weist auch darauf hin, dass die Umstrukturierung der Schulden von Ukrenergo gegenüber den Inhabern von grünen Nachhaltigkeitsanleihen, für die das Unternehmen 430 Mio. USD auf den internationalen Kapitalmärkten unter der Garantie der DFC aufnehmen wollte, gefährdet ist.

„Diese Umschuldungsmaßnahme hätte bereits Anfang Juli abgeschlossen sein sollen, aber ihr Erfolg hängt direkt von der Unterstützung internationaler Finanzinstitutionen ab. Und nach meinen Informationen hat die DFC derzeit alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der grünen Anleihen ausgesetzt“, betonte Hlapuk.

Wie berichtet, hat das Energieministerium am 19. Mai die Satzungen der LLC „OGTSU“ und „Ukrenergo“ durch eine Bestimmung ersetzt, wonach für die Ernennung von Führungskräften eine qualifizierte Mehrheit der NR-Stimmen erforderlich ist und nicht mehr eine einfache Mehrheit. Das bedeutet, dass vier von fünf Mitgliedern des NR (davon drei unabhängige) für den Leiter der OGTSU und fünf von sieben (davon vier unabhängige) für den Leiter von Ukrenergo stimmen müssen.

Wie der Leiter der Vereinigung für Energieeffizienz und Energieeinsparung, Ex-Leiter der Abteilung für die Verwaltung staatlicher Unternehmen und staatlicher Eigentumsrechte der FSMU, Alexander Vizir, gegenüber EnergoReform kommentierte, hatte das Energieministerium als Aktionär von „Ukrenergo“ , das Recht, Änderungen an der Satzung des Unternehmens vorzunehmen, und die Regelung über die qualifizierte Mehrheit der Stimmen sei aus rechtlicher Sicht völlig legal. Er wies jedoch darauf hin, wie dies geschehen sei. „Soweit mir bekannt ist, wurden die Änderungen der Satzung beispielsweise nicht mit dem Aufsichtsrat von „Ukrenergo“ und auch nicht mit den Gläubigern des Unternehmens abgestimmt, was in den meisten Fällen eine Bedingung der Kreditverträge ist“, erklärte Vizir in einem Kommentar. Vizir äußerte die Überzeugung, dass dies auch die seit langem fällige Ernennung des Vorstandsvorsitzenden von Ukrenergo im Rahmen eines Wettbewerbs verzögern werde, da die Mitglieder des Aufsichtsrats – Vertreter des Staates und des Energieministeriums als deren Ernennungsbehörde – nun faktisch die Kandidaturen unabhängiger Vertreter blockieren könnten.

„Nach meinen Informationen haben die unabhängigen Vertreter des Aufsichtsrats und der Aktionäre sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wer Ukrenergo leiten soll. Und tatsächlich geben die Änderungen der Satzung hinsichtlich der Stimmverteilung für die Ernennung des Leiters mitten im Auswahlverfahren Anlass zu der Schlussfolgerung, dass der Aktionär mit den vom Aufsichtsrat ausgewählten Kandidaten nicht einverstanden ist“, meint Vizir.

Seiner Meinung nach hatte das Energieministerium auch nicht das Recht, die Satzung zur Registrierung einzureichen oder jemanden dazu zu ermächtigen. Die Satzung hätte vom Leiter des Unternehmens, Oleksiy Brecht, als amtierender Vorstandsvorsitzender oder von einer Person mit Vollmacht von Ukrenergo registriert werden müssen.

Nach Informationen von Energorforma sollte der Aufsichtsrat von Ukrenergo am 4. Juni zu einer Sitzung zusammenkommen, konnte jedoch keinen Vorstandsvorsitzenden wählen.

Gesprächspartner von Energorforma, die mit der Situation vertraut sind, wiesen auch darauf hin, dass das Energieministerium keine Konsultationen mit dem Sekretariat der Energiegemeinschaft über Änderungen der von ihm zertifizierten Satzung von Ukrenergo und OGTSU durchgeführt habe, was ebenfalls zu einer negativen Reaktion geführt habe. Sie wiesen darauf hin, dass die Frage der Änderungen der Satzungen der Betreiber den europäischen Institutionen und Kreditgebern, die sich an das Energieministerium um Erläuterungen gewandt haben, bereits bekannt ist, und gingen davon aus, dass in Kürze eine Stellungnahme abgegeben wird. Ihrer Meinung nach muss das Energieministerium diese Frage sehr sorgfältig mit allen Beteiligten kommunizieren und sehr überzeugende Argumente vorbringen „oder die Änderungen zurückziehen, um die Situation zu retten”.

Der ukrainische Energieminister Herman Galuschko erklärte seinerseits während der „Fragestunde der Regierung“ im Parlament am 6. Juni, dass das Ziel der Änderungen in den Statuten der OGTSU und „Ukrenergo“ darin bestehe, die Position der Unternehmensleiter gegenüber der NR zu stärken.

„Ich bin der Meinung, dass diese Änderungen in Wirklichkeit auf etwas anderes abzielen: die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats so weit wie möglich zu gewährleisten und den entsprechenden Führungskräften und Vorstandsmitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit so auszuüben, dass sie mit einer Mehrheit der Stimmen vor Entlassung oder anderen Entscheidungen geschützt sind“, sagte er.

Dem neuen Aufsichtsrat von Ukrenergo, der Ende 2024 gebildet wurde, gehören Yuriy Boyko, Anatoliy Guley und Oleksiy Nikitin als Vertreter des Staates sowie die unabhängigen Mitglieder Patrick Graichen, Luigi De Francisci, Jan Montell und Eppe Kofod, der den NR leitet, an.

NR „Ukrenergo“ hat am 5. Februar 2025 eine Ausschreibung für die Position des Vorstandsvorsitzenden veröffentlicht, Bewerbungen wurden bis einschließlich 14. März entgegengenommen.

Eine Auswahlliste mit drei Kandidaten für den Posten des Vorstandsvorsitzenden wurde Mitte April erstellt. Darin enthalten waren der amtierende Leiter des Unternehmens, Oleksiy Brecht, dessen Chefdisponent und Vorstandsmitglied Vitaliy Zaychenko sowie ein weiterer Vertreter des Unternehmens, Ivan Yurik, der sich mit Eurobonds befasst.

Aufgrund der Erklärung des Generaldirektors der OGTSU, Dmitri Lippa, über die vorzeitige Beendigung seiner Amtszeit wird das Unternehmen seit dem 10. April bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens vorübergehend von einem Mitglied der Geschäftsleitung, dem Betriebsleiter Vladislav Medvedev, geleitet. Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Posten des nächsten Leiters der OGTSU endete am 31. März.

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