Business news from Ukraine

Business news from Ukraine

Die Schweiz schafft die seltsame Steuer auf „fiktive Wohnmiete“ ab

9 April , 2026  

Der Schweizer Bundesrat hat die Einführung einer Reform der Wohnsteuer ab dem 1. Januar 2029 beschlossen – ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum keine Steuer mehr auf den sogenannten Eigenmietwert zahlen.
Es handelt sich um eine der spezifischsten Steuerregelungen in Europa: Bislang galt in der Schweiz das Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung als fiktives Einkommen, auf das Einkommenssteuer zu entrichten war. Im Rahmen der Reform wird dieses System sowohl für den Hauptwohnsitz als auch für Zweitwohnungen abgeschafft, wobei das Parlament gleichzeitig eine verfassungsrechtliche Möglichkeit für die Kantone vorgesehen hat, eine Sondersteuer auf Zweitwohnungen einzuführen.
Die Reform wurde möglich, nachdem die Schweizer Stimmberechtigten bei der Volksabstimmung am 28. September 2025 Änderungen bei der Wohnsteuer befürwortet hatten. Laut Swissinfo stimmten 57,7 % der Stimmberechtigten für die Reform. Der Bundesrat lehnte dabei den Antrag einer Reihe von Alpenkantonen ab, die Einführung des neuen Systems mindestens bis 2030 aufzuschieben, und beschloss, das Datum des Inkrafttretens der Änderungen im Jahr 2029 beizubehalten.
Für den Wohnungsmarkt bedeutet dies nicht nur die Abschaffung der Steuer auf fiktives Mieteinkommen, sondern auch eine Neuregelung der damit verbundenen Steuerabzüge. Laut offizieller Erklärung basierte das bisherige Modell auf einem Gleichgewicht zwischen der Besteuerung des fiktiven Einkommens und der Möglichkeit, Hypothekarzinsen und Wohnkosten von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. Nach der Reform wird dieser Mechanismus grundlegend geändert, und die Kantone müssen ihre eigenen Steuerregelungen in den kommenden Jahren anpassen.
Für ausländische Investoren und Immobilienkäufer ist diese Nachricht vor allem als Signal für eine weitere Anpassung der Regeln für den Immobilienbesitz in der Schweiz von Bedeutung. Dabei wird die endgültige Auswirkung der Reform auf die Steuerbelastung von der Struktur des Immobilienbesitzes, dem Vorhandensein eines Hypothekarkredits und davon abhängen, wie die einzelnen Kantone von ihrem Recht Gebrauch machen, eine separate Steuer auf Zweitwohnungen einzuführen.

 

, ,