Seit dem 1. Januar 2026 sind in der Ukraine eine Reihe von Änderungen in Kraft getreten, die sich auf die Ausgaben von Unternehmen, die Steuerlast und den Außenhandel auswirken – von neuen Parametern des Staatshaushalts und einzelnen Steuerinnovationen bis hin zur Aktualisierung der Energietarife und der Regeln für die Exportlizenzierung, wie das Informations- und Analysezentrum Experts Club mitteilt.
Der Staatshaushalt 2026 hat neue Sozialstandards festgelegt, die sich direkt auf den Lohnfonds, die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und die Berechnung von Strafen und Pflichtzahlungen auswirken, die an den Mindestlohn und den Lebenshaltungsminimum gebunden sind.
Im steuerlichen Bereich sollten Unternehmen die aktualisierten Indikatoren für das vereinfachte System und die Militärsteuer berücksichtigen. In den Erläuterungen der Steuerbehörde für 2026 werden die Höhe der Zahlungen für Einzelunternehmer der Gruppen 1-2 sowie die Einführung/Anwendung der Militärsteuer für Einheitssteuerzahler (insbesondere eine Pauschalzahlung für die Gruppen 1-2 und ein Prozentsatz des Einkommens für die Gruppe 3) sowie eine Reihe damit verbundener Änderungen in der Verwaltung.
Ein separater Block betrifft die Arbeitsregulierung. Ab 2026 werden die Anforderungen an Arbeitgeber hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen aktualisiert (Änderung des Ansatzes zur Erfüllung der Norm und der finanziellen Verantwortung für deren Nichteinhaltung). Dies wirkt sich auf die Personalpolitik, die Budgetierung und die internen HR-Prozesse aus, insbesondere in Unternehmen mit einer großen Anzahl von Mitarbeitern.
Im Außenhandel hat die Regierung für 2026 Nullquoten (Verbot durch Quotierung) für den Export von Erdgas ukrainischer Herkunft und einer Reihe anderer Positionen beibehalten, während sie die Quoten für den Export von Speisesalz und Kokskohle aufgehoben und die Lizenzierung bestimmter Agrarprodukte für den Export in eine Reihe von EU-Ländern beibehalten hat.
Im Energiesektor hat die NKREKU den Tarif der NEC „Ukrenergo” für Stromübertragungsdienstleistungen für 2026 festgelegt: für Januar bis März – 713,68 UAH/MWh (ohne MwSt.) für die meisten Nutzer des Systems und 373,93 UAH/MWh (ohne MwSt.) für Unternehmen der „grünen” Elektrometallurgie; für April bis Dezember – 742,91 UAH/MWh bzw. 378,49 UAH/MWh (ohne MwSt.).
Für einzelne Branchen sind auch Änderungen im Bereich der Verbrauchsteuern und Finanzen von Bedeutung. Insbesondere gilt weiterhin der Zeitplan für die Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Kraftstoffe, der zuvor durch Änderungen im Steuergesetzbuch eingeführt wurde, und für Banken wurde für 2026 ein erhöhter Einkommensteuersatz festgelegt.