Business news from Ukraine

Business news from Ukraine

Die Ukraine muss klarer zwischen Kollaboration, Landesverrat und Kriegsverbrechen unterscheiden – so der Direktor des Instituts für Menschenrechte der Anwaltskammer der Ukraine

8 Juni , 2026  

Die ukrainische Gesetzgebung benötigt eine klarere Abgrenzung der Straftatbestände im Zusammenhang mit Kollaboration, Landesverrat und Kriegsverbrechen, meint Inna Linyova, Direktorin des Instituts für Menschenrechte der Anwaltskammer der Ukraine.

In einem Interview mit der Agentur „Interfax-Ukraine“ wies sie darauf hin, dass die Praxis bei der Verhandlung von Fällen von Kollaboration nach wie vor uneinheitlich sei. Ihren Angaben zufolge hätten zivilgesellschaftliche Organisationen bereits Fälle dokumentiert, in denen Personen strafrechtlich verfolgt wurden, die nach dem humanitären Völkerrecht zu geschützten Personengruppen zählen könnten.

Es handelt sich beispielsweise um Mitarbeiter von kommunalen Betrieben, die während der Besatzung weiterhin die Straßen reinigten, um Ärzte, die weiterhin in Krankenhäusern arbeiteten, oder um Lehrer, die das grundlegende Funktionieren lokaler Einrichtungen sicherstellten. Nach dem humanitären Völkerrecht können solche Handlungen als Aufrechterhaltung der Lebensfähigkeit der Region und nicht als kriminelle Zusammenarbeit mit der Besatzungsmacht angesehen werden.

Eine andere Situation, betonte Linyova, liege vor, wenn eine Person Informationen über die Position ukrainischer Soldaten weitergibt, Feuer leitet, Führungspositionen in den Besatzungsbehörden innehat oder eine Polizeidienststelle oder die lokale Verwaltung unter der Kontrolle der Russischen Föderation leitet. In solchen Fällen könne es Gründe für eine strafrechtliche Verfolgung geben, doch auch hier müsse das Recht auf Verteidigung gewährleistet sein.

Separat führte Linyova das Beispiel der Mitarbeiter des Kernkraftwerks Saporischschja an. Ihren Worten zufolge stellt die Ausübung technischer oder beruflicher Funktionen, die für den sicheren Betrieb eines Kernkraftwerks erforderlich sind, an sich kein Verbrechen dar. Handelt es sich jedoch um Verwaltungs- und Führungsaufgaben im Interesse der Besatzungsmacht, kann die Bewertung anders ausfallen.

Die Expertin ist der Ansicht, dass das Problem in der Unvollkommenheit der Gesetzgebung liegt: Einige Straftatbestände überschneiden sich, und eine klare Grenze zwischen Landesverrat, Kollaboration und Kriegsverbrechen ist nicht immer offensichtlich.

Ihren Worten zufolge arbeitet die Generalstaatsanwaltschaft an der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, der das ukrainische Straf- und Strafprozessrecht systematisch mit dem Römischen Statut in Einklang bringen soll.

Eine solche Reform ist nicht nur für die innerstaatliche Rechtspraxis wichtig, sondern auch für das internationale Ansehen der Ukraine. Fälle von Kriegsverbrechen und Kollaboration werden von internationalen Organisationen aufmerksam verfolgt, und die Qualität der Gerichtsverfahren kann das Vertrauen der Partner, die europäische Integration und künftige Entschädigungsmechanismen beeinflussen.

, , ,