Der Staat wird Exporteure teilweise für Zinsen entschädigen, die in diesem Jahr auf von der Export Credit Agency (ECA) versicherte Kredite aufgelaufen und gezahlt wurden, berichtete die Website des Wirtschaftsministeriums am Mittwoch.
Den entsprechenden Beschluss fasste das Ministerkabinett in seiner Sitzung am 23. August.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Staat den Satz für Exportkredite, die für einen Zeitraum von zwei bis 12 Jahren aufgenommen werden und nicht mehr als 85% des Betrags des Außenwirtschaftsvertrags betragen, teilweise kompensiert.
Solche Kredite sollten verwendet werden, um das Betriebskapital aufzufüllen, Ausrüstung zu kaufen, die Bedingungen eines Außenwirtschaftsvertrags zu erfüllen und Produktionsanlagen zu bauen und zu rekonstruieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kreditnehmer ein FOP oder eine juristische Person sein muss, die auf dem Territorium der Ukraine (mit Ausnahme der vorübergehend besetzten Gebiete) registriert ist, keine offenen Konkursfälle haben und sich nicht in Liquidation befinden muss.
Das Ministerium stellte klar, dass die Entschädigung vorübergehend ausgesetzt wird, wenn der Kreditnehmer länger als 15 Tage gegen die Zinszahlungsbedingungen verstößt.