Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine hat die Zulassungsordnung für die Ausbildung zur Erlangung eines Fachhochschulabschlusses im Jahr 2026 veröffentlicht. Laut einer Mitteilung des Ministeriums enthält die Ordnung detaillierte Zulassungsbedingungen und regelt alle Phasen des Zulassungsverfahrens.
Zu den Bedingungen gehören insbesondere: die Möglichkeit, bis zu 10 Bewerbungen einzureichen, davon bis zu fünf für staatlich finanzierte Studienplätze; ein Motivationsschreiben ist nicht verpflichtend, einige Einrichtungen können es jedoch in ihren Zulassungsbestimmungen vorsehen; für Bewerber nach der 9. Klasse wird die Bewerbungsfrist auf drei Wochen verlängert; die Einreichung der Bewerbungen erfolgt über das elektronische Portal, in Einzelfällen jedoch in Papierform.
Das Ministerium weist darauf hin, dass im Jahr 2026 die Zahl der staatlich finanzierten Studienplätze in Fachrichtungen erhöht wird, die für die Wirtschaft und den Wiederaufbau des Landes von entscheidender Bedeutung sind: Elektrotechnik und Energieerzeugung, Automatisierung und Robotik, Luft- und Raumfahrttechnik, Maschinenbau, Bauwesen und Landwirtschaft.
Separat sind erweiterte Möglichkeiten für Bewerber aus vorübergehend besetzten Gebieten und aus Kriegsgebieten vorgesehen: Einreichung der Unterlagen aus der Ferne; Ablegung der Aufnahmeprüfungen online; Zulassung nach einem vereinfachten Verfahren über die Bildungszentren „Krim-Ukraine“ und „Donbass-Ukraine“.