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EU-Rat einigt sich auf Standpunkt zur Verlängerung der Vergünstigungen für ukrainische Exporte um ein weiteres Jahr

22 Februar , 2024  

Der Rat der Europäischen Union gab am Mittwoch bekannt, dass der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) dem Verhandlungsmandat des Rates zugestimmt hat, die Aussetzung der Einfuhrzölle und -kontingente für ukrainische und moldauische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr zu verlängern.

„Mit der Zustimmung zur Verlängerung dieser Maßnahmen zeigen wir, dass wir die Ukraine und die Republik Moldau weiterhin unterstützen und gleichzeitig den Binnenmarkt vor einem übermäßigen Anstieg der Einfuhren bestimmter sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse schützen“, kommentierte Aja Labib, Außenministerin Belgiens, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat, die Zustimmung der Ständigen Vertreter.

Im Kommuniqué des Rates wird erklärt, dass die beiden Legislativvorschläge, die die Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament erörtern werden, darauf abzielen, die Aussetzung der Einfuhrzölle und -kontingente um ein weiteres Jahr zu verlängern: vom 6. Juni 2024 bis zum 5. Juni 2025 für die Ukraine und vom 25. Juli 2024 bis zum 24. Juli 2025 für die Republik Moldau – unter der Voraussetzung, dass „der Schutz empfindlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse gleichzeitig durch die Verstärkung von Schutzmaßnahmen“, die bereits in den entsprechenden bestehenden Verordnungen enthalten sind, verbessert wird.

Brüssel erklärt, dass „die EU durch die Verlängerung dieser Maßnahmen die Handelsströme aus der Ukraine in die EU und den Rest der Welt weiterhin unterstützen und anregen und zur Schaffung von Bedingungen für die Ausweitung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen beitragen wird, die zu einer schrittweisen Integration der Ukraine in die interne Struktur der EU führen“.

Was die Republik Moldau betrifft, so sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, „die notwendigen Bedingungen zu erhalten, damit die Republik Moldau ihre Handelsbeziehungen mit der EU und dem Rest der Welt über die EU fortsetzen kann“, so der Rat der Europäischen Union.

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