Die griechischen Behörden planen, im Januar 2026 ein Gesetz zu verabschieden, das das Aufenthaltsgenehmigungsprogramm für Investoren (Golden Visa) reformiert, um die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen und das Problem der „rückwirkenden Datierung“ der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltskarte zu beseitigen.
Die wichtigste Änderung betrifft die Berechnung der fünfjährigen Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung: Derzeit wird diese häufig ab dem Datum der Antragstellung berechnet, was bei einer langwierigen Bearbeitung der Unterlagen dazu führt, dass die tatsächliche Gültigkeitsdauer der erhaltenen Karte weniger als fünf Jahre beträgt. Es wird vorgeschlagen, die Berechnung ab dem Ausstellungsdatum der Karte zu beginnen, damit die Inhaber ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Erhalts des Dokuments die volle fünfjährige Gültigkeitsdauer erhalten.
Die Reform zielt auch darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren – es ist geplant, die Verfahren zur Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen und zur Familienzusammenführung zu vereinfachen, indem die Anzahl der Bearbeitungsschritte reduziert wird.
Nach Angaben von IMI Daily belief sich die Zahl der noch nicht bearbeiteten Anträge im Rahmen des Programms im Juli auf über 49.000, obwohl sich die Bearbeitungsgeschwindigkeit der Anträge im Jahr 2025 deutlich beschleunigt hat. Das Golden-Visa-Programm sieht die Erteilung einer verlängerbaren Aufenthaltsgenehmigung für Investoren vor, und in den Jahren 2024-2025 hat Griechenland bereits die Parameter des Programms geändert, einschließlich der Schwellenwerte für Investitionen in Immobilien und der Übergangsbedingungen.
Quelle: http://relocation.com.ua/greece-changes-rules-for-obtaining-golden-visas-from-january/