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Immobiliensteuern in Polen: Was Hauskäufer wissen müssen

28 Juli , 2025  

Überblick über das System der Immobilienbesteuerung in Polen für Ausländer und Gebietsansässige

Das Interesse von Ausländern, einschließlich der in der Ukraine ansässigen Personen, an polnischen Immobilien nimmt weiter zu. Gleichzeitig ist es wichtig, die Steuerlast zu berücksichtigen, die mit dem Kauf, dem Besitz und dem Verkauf von Wohnraum verbunden ist. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Steuern im Zusammenhang mit Immobilien in Polen sowie die aktuellen Steuersätze und Besonderheiten für Privatpersonen betrachten.

– Steuer beim Immobilienkauf: die Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen (PCC)

Beim Kauf einer Zweitimmobilie (von einer Privatperson) ist der Käufer verpflichtet, eine PCC in Höhe von 2 % des Immobilienwerts zu zahlen.

Beispiel: eine Wohnung für 100.000 € – die Steuer beträgt 2.000 €.

Wird die Immobilie auf dem Primärmarkt (von einem Bauträger) erworben, ist keine PCC zu zahlen, aber es wird eine Mehrwertsteuer erhoben (in der Regel 8 % oder 23 %, je nach Art der Immobilie und Fläche).

Bis zu 150 m² für eine Wohnung oder 300 m² für ein Haus – 8 % MwSt.

Über diese Grenzen hinaus – 23 % MwSt. auf den Überschuss

Der Kauf ist mit notariellen Kosten verbunden: Abwicklung des Geschäfts, Eintragung ins Grundbuch, Eintragungsgebühren. Im Durchschnitt belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf etwa 2-4 % des Preises.

– Grunderwerbsteuer (Podatek od nieruchomości)

Dies ist eine jährliche lokale Steuer, die von jedem Eigentümer gezahlt wird. Sie wird auf der Ebene der Gemeinde festgelegt und hängt von der Größe der Immobilie ab.

Höchstsätze im Jahr 2025 (jährlich vom polnischen Finanzministerium festgelegt):

Wohnungen und Häuser: bis zu 1,15 PLN pro m² (≈ 0,27 €)

Wohngrundstücke: bis zu 0,70 PLN pro m² (≈ 0,16 €)

Beispiel: eine 60 m² große Wohnung in Warschau → Steuer von ~ 16 € pro Jahr.

Wichtig: In kleineren Städten ist der Satz niedriger, in der Hauptstadt liegt er näher am Höchstsatz.

– Steuer auf Mieteinnahmen

Wenn die Immobilie vermietet wird, sind die Einkünfte steuerpflichtig. Privatpersonen können eine der folgenden Regelungen wählen:

Marktsatz (allgemeiner Einkommensteuertarif): 12 % bis zu einem Einkommen von 120.000 PLN pro Jahr und 32 % für den darüber hinausgehenden Betrag (2025)

Pauschalsatz (ryczałt): 8,5% für Einkommen bis zu 100.000 PLN und 12% auf den darüber hinausgehenden Betrag

Die ryczałt-Regelung ist bei kleinen Vermietern beliebt, insbesondere bei kurzfristigen Vermietungen.

– Kapitalertragssteuer (bei Verkauf)

Wenn Sie Ihre Immobilie früher als 5 Jahre nach dem Erwerb verkaufen, müssen Sie 19 % Kapitalertragssteuer auf den Gewinn zahlen.

Ausnahmen:

Es ist keine Steuer zu zahlen, wenn der Verkäufer die Immobilie 5 Jahre oder länger besessen hat.

Eine Steuerbefreiung ist auch möglich, wenn der gesamte Betrag für den Kauf eines neuen Hauses oder den Bau eines solchen innerhalb von 3 Jahren verwendet wird.

– Sonstige Kosten und Gebühren

Instandhaltung der Immobilie: Rechnungen für Versorgungsleistungen, Reparaturen und Verwaltungsgebühren (insbesondere in Wohnanlagen)

Müllabfuhrgebühr: wird von der Gemeinde festgelegt und hängt von der Anzahl der Bewohner ab

Gebühr für die Verwaltungsgesellschaft: zwischen 2 und 4 PLN/m² pro Monat (0,5-1 €/m²)

Das polnische System der Immobilienbesteuerung ist moderat und relativ transparent. Besondere Aufmerksamkeit sollte der PCC-Steuer auf Käufe und der Kapitalertragssteuer auf Verkäufe geschenkt werden. Für ausländische Investoren und Umsiedler ist es wichtig, die gesamte Steuerlast im Voraus zu berücksichtigen, wenn sie einen Kauf oder eine Miete planen.

relocation.com.ua empfiehlt, vor der Transaktion einen polnischen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden und die steuerlichen Folgen zu optimieren.

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