Wie Serbian Economist berichtet, hat die montenegrinische Regierung nach einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates angekündigt, Änderungen am Ausländergesetz vorzubereiten, die die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Besitzes einer „ruhenden“ oder einer Scheinfirma und das Aufenthaltsrecht an eine Vollzeitbeschäftigung bei einem registrierten Arbeitgeber oder in einem gegründeten Unternehmen bei Zahlung von Beiträgen und Gehältern über dem Mindestlohn. Dies geht aus einer Mitteilung der Regierung hervor.
Nach Angaben der Regierung werden die behördenübergreifenden Kontrollen der Migration und der wirtschaftlichen Aktivitäten von Ausländern verschärft; Inhabern inaktiver Unternehmen in ausländischem Besitz wird das Aufenthaltsrecht entzogen.
Parallel dazu bereiten die Behörden eine Beschränkung des visumfreien Kurzaufenthalts für Bürger aus Ländern, die nicht mit der Visumpolitik der EU übereinstimmen, von 90 auf 30 Tage vor. Die Behörden wurden beauftragt, Rechtsakte nach den neuen Kriterien auszuarbeiten.
In Montenegro gab es lange Zeit die Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen und auf dieser Grundlage eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und zu verlängern; die Behörden erklären, dass es notwendig ist, „Schemen” der Scheinbeschäftigung zu beenden und die Regeln an europäische Standards anzupassen. In öffentlichen Diskussionen wird betont, dass die Regelung „Unternehmen für 1 Euro” nicht auf Ausländer ausgeweitet werden sollte.
Das größte Risiko besteht für Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung über ihre eigenen Unternehmen ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit oder ohne festangestellte Mitarbeiter und Beitragszahlungen erhalten haben.
Nach Geschäftsstruktur und Wohnsitz: An der Spitze stehen Unternehmenseigentümer aus der Türkei, Russland, Serbien und der Ukraine; sie werden als Erste die Anforderungen hinsichtlich tatsächlicher Beschäftigung und Steuerzahlung zu spüren bekommen.
Nach offenen Schätzungen gibt es etwa 9,8 Tausend Unternehmen von türkischen Staatsbürgern, etwa 7,2 Tausend von russischen Staatsbürgern und über 3,2 Tausend von serbischen Staatsbürgern; insgesamt gibt es im Land über 31 Tausend ausländische Unternehmen.
Die Geografie und die Hauptrisikogruppen sehen wie folgt aus:
1) Türkei – die größte Gruppe von Firmeninhabern; darüber hinaus haben laut Polizeiangaben mehr als 13.000 türkische Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltsgenehmigung + Arbeit. Risiko des Verlusts des Status bei fehlender tatsächlicher Beschäftigung und fehlenden Beiträgen.
2) Russland – die zweitgrößte Gruppe nach Anzahl der Unternehmen und eine der größten Gruppen von Einwohnern; bei „Papierfirmen” besteht ein erhöhtes Risiko der Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung.
3) Serbien – eine bedeutende Gruppe nach Aufenthaltsgenehmigungen und Unternehmen; formale Strukturen ohne Mitarbeiter werden ebenfalls überprüft.
4) Ukraine – ein beträchtlicher Anteil an Firmeninhabern; formelle Firmen ohne Umsatz und Mitarbeiter stehen unter besonderer Beobachtung.
Die genauen Parameter werden durch Gesetzesänderungen und untergesetzliche Akte festgelegt.
Quelle: https://t.me/relocationrs/1694