Wie der serbische Economist berichtet, hat die montenegrinische Regierung dem Parlament Änderungen des Ausländergesetzes vorgelegt, die strengere Bedingungen für die Erteilung befristeter Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen vorsehen. Ziel ist es, die Verlängerung des Aufenthalts an die finanzielle Solvenz der Antragsteller und einen tatsächlichen wirtschaftlichen Beitrag zu knüpfen.
Nach Angaben der Regierung wird die Verlängerung des befristeten Aufenthalts für Immobilienbesitzer an den Wert und die Fläche der Immobilie und für Gründer und Geschäftsführer von Unternehmen an den Nachweis der tatsächlichen Tätigkeit und der Zahlung von Steuern geknüpft. Der Gesetzentwurf sieht eine engere Koordinierung des Innenministeriums mit anderen Behörden und internationalen Organisationen vor. Der Gesetzentwurf wurde vom zuständigen Ausschuss ohne Gegenstimmen befürwortet und wird nun von der Rada geprüft.
Hintergrund: Angesichts der steigenden Zahl von Ausländern in den Jahren 2024-2025 hat die Regierung die elektronischen Verfahren und Sonderstatus (u. a. für digitale Nomaden) ausgeweitet und gleichzeitig die wirtschaftlichen Kriterien für den Aufenthalt schrittweise angehoben. Nach der ersten Lesung werden voraussichtlich Verordnungen mit Methoden zur Bewertung von Immobilien und zur Überprüfung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen verabschiedet. Spezifische Schwellenwerte, wie die Kosten und die Fläche einer Wohnung sowie Mindeststeuersätze, werden gesondert bekannt gegeben.
Nach Angaben des Innenministeriums lebten am 10. September 2025 100.867 Ausländer im Land: 71.250 mit vorübergehendem und 29.617 mit ständigem Wohnsitz.
Die Struktur des befristeten Aufenthalts wird von Staatsangehörigen Serbiens, Russlands und der Türkei dominiert; etwa 24.538 Serben, 21.153 Russen und 13.396 Türken.
In den ersten 11 Monaten des Jahres 2024 wurden 65.895 befristete oder unbefristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen erteilt.
Am 1. Juni 2024 standen fast 5.000 ukrainische Staatsbürger unter vorübergehendem Schutz; im Jahr 2025 wurden 5.463 Verlängerungsanträge und 2.006 neue Anträge verzeichnet.
Seit Beginn des vorübergehenden Schutzes am 11. März 2022 wurden 13.034 Anträge gestellt, von denen 12.302 genehmigt wurden (Stand: 13. Januar 2025).
Von Januar bis August 2025 sind 69.826 ukrainische Staatsbürger eingereist und 67.561 ausgereist; vom Beginn des Krieges bis zum 13. Januar 2025 sind 293.414 eingereist und etwa 292.500 ausgereist.
Quelle: https://t.me/relocationrs/1681