Die Liste der landwirtschaftlichen Produkte, deren Einfuhr aus der Ukraine nach Polen seit dem 16. April verboten ist, umfasst eine breite Palette von Getreide, Mehl und Stärke sowie Zucker, Karamell, Saatgut, Gemüse und Obst, einschließlich exotischer Sorten, Milchprodukte, Honig, Wein, tierische Erzeugnisse und lebende Tiere sowie für den Einzelhandel verpacktes Hunde- und Katzenfutter.
Gemäß dem Text des Anhangs zum Erlass des polnischen Ministers für Entwicklung und Technologie Valdemar Buda vom 15. April 2023 (eine Kopie liegt der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine vor) ist die Einfuhr von Zuckermais (frisch und gekühlt) aus der Ukraine nach Polen seit dem 16. April verboten, mit Ausnahme von Hybriden für die Aussaat; Saatgut von Weichweizen und Mengkorn, Dinkel, Weichweizen und Mengkorn, ausgenommen Hybriden für die Aussaat; Roggen; Gerste; Hafer; Sorghum, ausgenommen Hybriden für die Aussaat; Buchweizen, Hirse, Kanariensaat, andere Getreidearten; Hartweizen Weizen- und Mengkornmehl; Roggenmehl; Weizengetreide; Malz, auch geröstet; Getreidemehl; Mais-, Gersten- und Haferflocken; Weizen-, Mais-, Kartoffel- und andere Stärkearten.
Die Liste umfasst auch Laktose, Maltose, Glukose, Fruktose in fester Form, Zuckersirupe ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Kunsthonig, gemischt oder ungemischt mit natürlichem Honig, und Karamell. Außerdem Zuckerrüben-, Rohr-, Rohr- oder Rübenzucker, einschließlich chemisch reiner Saccharose, Ahornzucker und Ahornsirup. Melassen, die bei der Gewinnung oder Raffination von Zucker anfallen, Rübenschnitzel.
Eine Reihe von Saatgut zur Aussaat, einschließlich Zuckermais-Hybriden, Aussaaterbsen, Kichererbsen, Rohreis, Körnersorghum-Hybriden, Leinsamen; Rapssamen, Sonnenblumensamen (geschrotet oder ungeschrotet; zur Aussaat), andere Ölsaaten und Früchte; Flachs und Hanf;
Zu den Obst- und Gemüsesorten, deren Einfuhr verboten ist, gehören: Tomaten, frisch oder gekühlt, Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und anderes Zwiebelgemüse; Kohl, Blumenkohl, Kohlrabi, Kohlblätter und ähnliches essbares Gemüse; Kopfsalat (Lactuca sativa) und Zichorie (Cichorium spp. ), Karotten, Rüben, Rote Beete, Ziegenkraut, Sellerie, Rettich und ähnliches essbares Wurzelgemüse, frisch oder gekühlt. Außerdem Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt; Hülsenfrüchte, geschält oder ungeschält, frisch oder gekühlt; Nüsse; frische und getrocknete Bananen; frische Feigen; Ananas; Avocados; Guaven; Mangos und Mangostanfrüchte; Zitrusfrüchte; Tafeltrauben, frisch; Melonen (einschließlich Wassermelonen); Papaya; Äpfel, Birnen und Quitten, frische Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Nektarinen), Pflaumen, andere Früchte.
Nicht nur rohes Gemüse, sondern auch gedünstetes, gefrorenes, konserviertes und getrocknetes Gemüse ist verboten. Verboten sind Konfitüren, Marmeladen, Fruchtpürees, Wein, einschließlich Traubensaft und Traubenmost, Wein aus frischen Trauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein, frische Weintrauben, ausgenommen Tafeltrauben, und Essig.
Die Liste umfasst eine breite Palette von tierischen Erzeugnissen: Rindfleisch, Kalbfleisch, lebende Tiere von Hausrinderarten, ausgenommen reinrassige Nutztiere; Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt; Rindfleisch, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; Mehl von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen; anderes zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch; lebende Tiere – reinrassige Zuchttiere; Fleischkonserven; Schlachtnebenerzeugnisse und Schlachtnebenerzeugnisse; Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel; Schweinefett, Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz); zubereitete Erzeugnisse oder Konserven aus der Leber von anderen Tieren als Gänsen oder Enten; Schweine; Hammel- und Ziegenfleisch; Lämmer (unter einem Jahr), lebende Schafe, ausgenommen reinrassige Zuchttiere und Lämmer; Schaf- und Ziegenfleisch; lebende Schweine; gekühltes und gefrorenes Schweinefleisch; Pferde, einschließlich reinrassiger Zuchttiere.