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Rumänischer Präsident fordert Zelenski auf, das Gesetz über nationale Minderheiten zu überprüfen

4 Januar , 2023  

Der rumänische Präsident Klaus Iohannis hat in einem Telefongespräch mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Zelenski eine Überarbeitung des im Dezember verabschiedeten Gesetzes über nationale Minderheiten gefordert, dessen Bestimmungen von rumänischer Seite kritisiert wurden.
„Wir haben Präsident Zelensky die rumänischen Bedenken über das kürzlich verabschiedete Minderheitengesetz mitgeteilt und vereinbart, den Dialog zu intensivieren, um Lösungen zu finden, die der rumänischen Gemeinschaft in der Ukraine den höchsten Schutzstandard gewährleisten, ähnlich wie der ukrainischen Gemeinschaft in Rumänien“, schrieb Johannis auf Twitter.
Nach Angaben des Pressedienstes der rumänischen Präsidialverwaltung vereinbarten die Präsidenten, dass die Außenminister der beiden Länder in nächster Zeit Gespräche über die bilaterale Lösung bestehender Probleme führen werden.
Berichten zufolge unterzeichnete Zelenski den Gesetzentwurf Nr. 8224 am 29. Dezember 2022. Das Dokument enthält eine Definition des Begriffs „nationale Minderheiten (Gemeinschaften)“, die Rechte, Freiheiten und Pflichten von Angehörigen nationaler Minderheiten, die Besonderheiten der staatlichen Politik zur Umsetzung der Rechte und Freiheiten von Vertretern nationaler Minderheiten sowie die Befugnisse des zentralen Exekutivorgans, das die staatliche Politik im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von Angehörigen nationaler Minderheiten umsetzt.
Artikel 5 des Gesetzentwurfs „Rechte, Freiheiten und Pflichten von Personen, die nationalen Minderheiten (Gemeinschaften) angehören“ garantiert den Bürgern der Ukraine unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ob sie nationalen Minderheiten (Gemeinschaften) angehören oder nicht, die in der Verfassung festgelegten bürgerlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sprachlichen Rechte und Freiheiten.
Eine Person, die einer nationalen Minderheit (Gemeinschaft) angehört, hat auch das Recht auf Selbstidentifikation, die Freiheit, sich öffentlich zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Gedanken-, Rede-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben, das Recht auf Verwendung der Sprache der nationalen Minderheit, das Recht auf Bildung, auch in den Sprachen der nationalen Minderheiten, und das Recht auf Erhaltung der kulturellen Identität der nationalen Gemeinschaft.
Zuvor hatte das rumänische Außenministerium den Gesetzentwurf kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Werchowna Rada ihn ohne zusätzliche Konsultationen mit der Venedig-Kommission und ohne zusätzliche Konsultationen mit Vertretern der rumänischen Diaspora in der Ukraine verabschiedet hat. Die rumänische Seite kritisierte insbesondere die unklare Regelung der Bildungssprache und die Verwendung der Sprachen der nationalen Minderheiten in der Dokumentation.

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