Das Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren (CCTP) oder die sogenannte „zollrechtliche Visumfreiheit“ für die Ukraine ist am Samstag in Kraft getreten: Waren fließen bereits im Rahmen eines solchen Verfahrens in das Land und aus dem Land, so das Ministerium Finanzen gemeldet.
„Heute, am 1. Oktober, ist die Ukraine in Kraft getreten und hat die Möglichkeit des internationalen Warenverkehrs mit 35 anderen teilnehmenden Ländern unter einem Versanddokument eröffnet“, heißt es in der Pressemitteilung.
Das Finanzministerium stellte klar, dass das erste Land, aus dem die Fracht zur Lieferung in die Ukraine im gemeinsamen Versandverfahren verschickt wurde, Deutschland war: Die ukrainischen Zollbeamten sehen bereits die T1-Versandanmeldung im elektronischen Versandsystem NCTS und warten auf die Ankunft des LKWs .
In der Ukraine wurde zudem die erste Transitanmeldung zum Verlassen des Landes ausgestellt: Demnach folgt die Ladung nun über Polen nach Deutschland.
Derzeit wartet das System auch auf die Ankunft der Waren bei der Abgangszollstelle und andere Erklärungen, wonach die Waren in das gemeinsame Versandverfahren übergeführt und an die Bestimmungszollstellen im Hoheitsgebiet der teilnehmenden Länder geliefert werden die Konvention, heißt es in dem Bericht.
Das Finanzministerium erinnerte daran, dass gemäß der „Visumfreiheit des Zolls“ für die Lieferung von Waren von einem Land in ein anderes ein einziges Versanddokument vorgelegt wird: von der Abgangszollstelle zur Bestimmungszollstelle. Dies beschleunigt die Abwicklung der Zollformalitäten an der Grenze und reduziert die damit verbundenen Kosten für Unternehmen. Laut der Prognose der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (DG TAXUD) kann die Ukraine in Bezug auf die Anzahl der Versandanmeldungen zu den Top-Ten-Ländern gehören.
„Der Zoll ist für die Kontrolle der Waren zuständig. Wir in der EU streben danach, weniger Zeit für Kontrollen an der Grenze und mehr im Land zu verbringen. In der Ukraine reisen die meisten Waren bisher ohne Überprüfung innerhalb des Landes – alle Kontrollarbeiten finden direkt an der Grenze statt. Daher bilden sich Schlangen an der Grenze. NCTS löst die meisten dieses Problems: Es ist möglich, nach Überprüfung im Land vorab eine Erklärung an das System abzugeben, um die erforderlichen Siegel anzubringen, die in der EU anerkannt sind. An der Grenze braucht man dann nur noch Zeit, um die Barcode-Nummer zu lesen, wie es in einem Supermarkt der Fall ist“, resümiert der internationale Experte des Programms für öffentliches Finanzmanagement in der Ukraine (EU4PFM) Vytenis Alishauskas.
Ališauskas, FINANZMINISTERIUM, TRANSIT, visumfreier Zoll, ZOLL