Business news from Ukraine

Kabinett befreit Generatoren, Transformatoren und andere Waren von der Mehrwertsteuer und den Zöllen

Das Ministerkabinett hat Generatoren, Transformatoren und andere für die Heizperiode wichtige Güter von der Mehrwertsteuer und den Einfuhrzöllen befreit, wie Premierminister Denys Shmygal mitteilte.
„Das Ministerkabinett wird heute eine Resolution verabschieden, mit der für die Heizperiode wichtige Waren von der Mehrwertsteuer und den Einfuhrzöllen befreit werden“, sagte Shmygal auf einer Regierungssitzung am Dienstag.
Dazu gehören Gasgeneratoren, Elektromotoren und -generatoren, Elektroaggregate und rotierende elektrische Umformer, Transformatoren, elektrische Batterien, elektrische Warmwasserbereiter und Heizungen sowie einige andere Güter für die Energie- und Wärmeversorgung.
„Dies ist wichtig, um die Reparaturen jetzt zu beschleunigen, die Licht- und Wärmeversorgung zu verbessern, die öffentliche Nachfrage zu befriedigen und die Preise für die entsprechenden Produkte zu senken“, fügte er hinzu.

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ITC erhebt Antidumpingzoll von 31,37 % auf Glaswareneinfuhren aus Belarus

Die Interdepartementale Kommission für internationalen Handel der Ukraine (ICIT) hat am 2. November beschlossen, einen vorläufigen Antidumpingzoll in Höhe von 31,37 % auf die Einfuhren von Glasbehältern mit Ursprung in Weißrussland in die Ukraine zu erheben, teilte die Anwaltskanzlei Ilyashev & Partners am Freitag mit.
„Die Anwendung dieser Maßnahmen ist das Ergebnis der rechtzeitigen Reaktion der ukrainischen Regierung auf den unlauteren Wettbewerb der belarussischen Hersteller auf dem ukrainischen Glaswarenmarkt und wird es den nationalen Herstellern ermöglichen, ihre Arbeit schneller wieder aufzunehmen, um die Folgen der Dumpingimporte von Waren zu beseitigen“, sagte die Partnerin der Kanzlei, Olena Omelchenko, in der Mitteilung.
„Iljaschew & Partner“ stellte klar, dass sie die Interessen des Verbandes der Glasindustrieunternehmen „Glas der Ukraine“ sowie seiner Mitglieder vertritt.
Der Botschaft zufolge wird der Zoll auf folgende Waren erhoben: Glasbehälter (Einmachgläser, Flaschen) für Lebensmittel und Getränke mit einem Fassungsvermögen von 0,15 l oder mehr, aber weniger als 2,5 l, die nach UKTVED unter den Codes 7010 90 41 00, 7010 90 43 00, 7010 90 45 00 eingereiht sind; Farbgläser mit einem Nenninhalt von mehr als 0,33 l, aber weniger als 1 l, die nach UKTVED unter dem Code 7010 90 53 00 eingereiht sind.
Dies sei die erste Entscheidung der Kommission über die Anwendung von restriktiven Maßnahmen auf Einfuhren in die Ukraine nach dem 24. Februar 2022, so die Kanzlei. Er stellte fest, dass die Anwendung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen in der Praxis der Antidumpinguntersuchungen in der Ukraine ein äußerst seltenes Zwischenergebnis ist. Das letzte Mal wurden solche Maßnahmen von der ICMT im Jahr 2020 angewandt.
Der vorläufige Antidumpingzoll gilt für einen Zeitraum von vier Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der ICMT-Entscheidung in der Zeitung Uriadovyi Kurier.
Die Entscheidung über den Verstoß und die Antidumpinguntersuchung auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung des von Iljaschew & Partner ausgearbeiteten Antrags von Glass Ukraine wurde von der ITC am 22. Dezember 2021 getroffen.
Der Verband der Glasindustrieunternehmen „Glass Ukraine“ ist eine öffentliche Organisation, die ukrainische Hersteller von Glasbehältern, Flachglas, Glaswaren und Kunstglas sowie Lieferanten von Ausrüstungen, Materialien und Dienstleistungen für die Glasindustrie zusammenbringt. Sie wurde 1997 gegründet. Die Mitglieder des Verbandes stellen mehr als 80 % der Glasprodukte des Landes her.

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Das Finanzministerium kündigte die erste Fracht im Rahmen der „zollvisumfreien“ Ukraine und der EU an

Das Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren (CCTP) oder die sogenannte „zollrechtliche Visumfreiheit“ für die Ukraine ist am Samstag in Kraft getreten: Waren fließen bereits im Rahmen eines solchen Verfahrens in das Land und aus dem Land, so das Ministerium Finanzen gemeldet.

„Heute, am 1. Oktober, ist die Ukraine in Kraft getreten und hat die Möglichkeit des internationalen Warenverkehrs mit 35 anderen teilnehmenden Ländern unter einem Versanddokument eröffnet“, heißt es in der Pressemitteilung.

Das Finanzministerium stellte klar, dass das erste Land, aus dem die Fracht zur Lieferung in die Ukraine im gemeinsamen Versandverfahren verschickt wurde, Deutschland war: Die ukrainischen Zollbeamten sehen bereits die T1-Versandanmeldung im elektronischen Versandsystem NCTS und warten auf die Ankunft des LKWs .

In der Ukraine wurde zudem die erste Transitanmeldung zum Verlassen des Landes ausgestellt: Demnach folgt die Ladung nun über Polen nach Deutschland.

Derzeit wartet das System auch auf die Ankunft der Waren bei der Abgangszollstelle und andere Erklärungen, wonach die Waren in das gemeinsame Versandverfahren übergeführt und an die Bestimmungszollstellen im Hoheitsgebiet der teilnehmenden Länder geliefert werden die Konvention, heißt es in dem Bericht.

Das Finanzministerium erinnerte daran, dass gemäß der „Visumfreiheit des Zolls“ für die Lieferung von Waren von einem Land in ein anderes ein einziges Versanddokument vorgelegt wird: von der Abgangszollstelle zur Bestimmungszollstelle. Dies beschleunigt die Abwicklung der Zollformalitäten an der Grenze und reduziert die damit verbundenen Kosten für Unternehmen. Laut der Prognose der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (DG TAXUD) kann die Ukraine in Bezug auf die Anzahl der Versandanmeldungen zu den Top-Ten-Ländern gehören.

„Der Zoll ist für die Kontrolle der Waren zuständig. Wir in der EU streben danach, weniger Zeit für Kontrollen an der Grenze und mehr im Land zu verbringen. In der Ukraine reisen die meisten Waren bisher ohne Überprüfung innerhalb des Landes – alle Kontrollarbeiten finden direkt an der Grenze statt. Daher bilden sich Schlangen an der Grenze. NCTS löst die meisten dieses Problems: Es ist möglich, nach Überprüfung im Land vorab eine Erklärung an das System abzugeben, um die erforderlichen Siegel anzubringen, die in der EU anerkannt sind. An der Grenze braucht man dann nur noch Zeit, um die Barcode-Nummer zu lesen, wie es in einem Supermarkt der Fall ist“, resümiert der internationale Experte des Programms für öffentliches Finanzmanagement in der Ukraine (EU4PFM) Vytenis Alishauskas.

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DER LEMBERGER ZOLL ERWEITERT DIE KAPAZITÄT DER KONTROLLPUNKTE AN DER GRENZE ZU POLEN

Der Zoll von Lemberg erweitert die Kapazität von zwei Kontrollpunkten an der Grenze zu Polen, sagte bei einem Briefing. Leiter des Lemberger Zolls Daniil Menschikow.
Ihm zufolge dürfen seit heute Morgen Lastwagen bis 7,5 Tonnen in den Kontrollpunkt Grushiv einfahren, früher gab es ein Limit von nicht mehr als 3,5 Tonnen.
Außerdem wird am Kontrollpunkt Krakovets am Bau von temporären Modulen für die Durchfahrt von Autos auf der Autobahn A4 gearbeitet
„Wir planen, diese Straße nächste Woche zu öffnen, und wir werden alle 8 Fahrspuren am Kontrollpunkt Krakovets für vorbeifahrende Lastwagen nutzen“, sagte Menschikow.
Igor Matviychuk, stellvertretender Stabschef der Westlichen Regionaldirektion des Staatsgrenzdienstes, sagte seinerseits, dass auch Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen am Kontrollpunkt Ustilug in der Region Volyn vorbeifahren dürften, was die Belastung des Yagodyn verringern solle Kontrollpunkt.
Ihm zufolge wird auch an der Grenze zu Rumänien gearbeitet – der Kontrollpunkt Krasnoilsk ist zu 90% bereit für die Inbetriebnahme und der Kontrollpunkt Dyakovtsy zu 60%.
Es wird auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Arbeit der Kontrollpunkte auf der Eisenbahn in Transkarpatien wieder aufzunehmen – wir sprechen von den Kontrollpunkten „Dilov“ und „Teresva“.

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