Die Bürger müssen erneut Belege von Banken vorlegen, wenn sie Fremdwährungswerte aus der Ukraine für einen Betrag von mehr als 10.000 EUR bewegen, insbesondere Dokumente über Bargeldabhebungen von ihren eigenen Konten oder über den Kauf von Bankmetallen.
„Um den Abzug von Kapital ins Ausland zu verhindern und die Kommunikation mit den zuständigen staatlichen Behörden zu berücksichtigen, hat die Nationalbank heute beschlossen, die Anforderung zur Vorlage von Belegen bei der Verlegung von Fremdwährungswerten im Wert von mehr als EUR ins Ausland zurückzugeben 10.000 (in Äquivalent)“, heißt es in der Erklärung. NBU-Nachricht auf ihrer Website.