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DIE UKRAINE SOLL BIS ZUM MÄRZ 2019 EINEN DREISTUFIGEN BERICHTSWESEN IM SINNE VON FATF EINFÜHREN

Die Ukraine verpflichtete sich, bis zum März 2019 einen dreistufigen Berichtswesen per Definition der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ (FATF), u.z: Berichte über verdächtige Operationen, Kassenoperationen und internationalen grenzüberschreitende Überweisungen, Pflichtberichte über die auf Hochrisiko-Zuständigkeiten oder politisch exponierte Personen bezogenen Operationen, einzuführen.
Eine Absicht zur Vornahme der betreffenden Änderungen an die Gesetzgebung enthält ein Memorandum über die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und IWF.
Laut dem Dokument verpflichtete sich die Ukraine, die Vorbeugungs- und proportionalen Maßnahmen der NBU einzuführen, falls die gesetzliche Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldwäscherei, sowie Bestimmung über die Zuverlässigkeit und Offenheit von Informationen über letztendliche Eigentümer verletzt werden.

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