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Das Antimonopolkomitee der Ukraine leitete ein Verfahren gegen das Chemie- und Pharmawerk Borshchahiv ein

Am 2. September begann der Antimonopolausschuss der Ukraine mit der Prüfung des Falls mit der Begründung, dass das PJSC „Wissenschafts- und Produktionszentrum“ Borshchahiv Chemical and Pharmaceutical Plant „(BHFZ) einen Verstoß gegen Artikel 16 des Gesetzes „Über den Schutz“ begangen habe vor unlauterem Wettbewerb“ in Form der rechtswidrigen Sammlung von Geschäftsgeheimnissen der PrJSC „Pharmafirma „Darnitsa“ (beide aus Kiew).
„In einer Erklärung gegenüber dem Antimonopolausschuss der Ukraine sagte der Beschwerdeführer, dass sein Konkurrent während der Prüfung des Falls vor einem der inländischen Gerichte im Text des Rückrufs Informationen über PJSC FF Darnitsa vermerkt habe, die ein Geschäftsgeheimnis seien. Wir sprechen über Informationen über vom Unternehmen importierte pharmazeutische Wirkstoffe“, teilte die Kartellbehörde am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit.
Dem Bericht zufolge behauptet Darnitsa auch, dass es dem Konkurrenten nicht die Erlaubnis erteilt habe, Informationen, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, zu erhalten, offenzulegen oder anderweitig zu verwenden. Nach Angaben des Antragstellers wurden die Informationen auf rechtswidrige Weise erlangt, da sie Dritten aus rechtlichen Gründen nicht bekannt werden können, da angemessene Maßnahmen zum Schutz dieser Daten getroffen werden.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass er festgestellt hat, dass der Antragsteller und der Antragsgegner direkte Konkurrenten sind.
Das Amt stellt fest, dass dies die zweite Beschwerde dieser Art in seiner Geschichte ist. Im Jahr 2018 verhängte der vorläufige Verwaltungsrat mit Beschluss Nr. 30-r/tk eine Geldbuße von 360.000 UAH gegen Ergon-Electric LLC wegen Missbrauchs des Geschäftsgeheimnisses seines Konkurrenten TIK Vector-VS LLC, das von seinen ehemaligen Mitarbeitern erhalten wurde.
Gegen die Entscheidung des Antimonopolausschusses der Ukraine legte die Beklagte beim Wirtschaftsgericht in Kiew, beim Nördlichen Wirtschaftsberufungsgericht und beim Obersten Gericht erfolglos Berufung ein. Mit Urteil vom 23. November 2020 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Position des Ausschusses und bestätigte die Entscheidung der erstinstanzlichen und der Berufungsgerichte.
BHFZ und Darnitsa gehören zu den größten ukrainischen Pharmaunternehmen. Darnitsa besitzt 31,8037 % der BHFZ-Aktien.

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