Business news from Ukraine

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DIE EINFÜHRUNG DER EUROPÄISCHEN ARBEITSWEISE IST EINES DER HAUPTANLIEGEN DER ZOLLREFORM – RUNDER TISCH

Die Ukraine führt eine Zollreform durch, die unter anderem die Umsetzung der in den EU-Ländern verwendeten Grundsätze und Instrumente vorsieht. Die EU unterstützt ihrerseits die Ukraine bei der Entwicklung und Umsetzung solcher Zollinstrumente. Dies betonten die Teilnehmer des Runden Tisches „Umsetzung der Zollverfahren in Übereinstimmung mit der europäischen Praxis: Welche Änderungen sollen ukrainische Unternehmen erwarten? Praktische Aspekte“, der am 21. September 2021 im Pressezentrum der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine stattfand.

An der Veranstaltung nahmen teil: Präsidentin des Klubs der ukrainischen Exporteure Yevheniia Litvinova, Präsident der ukrainischen Industrie- und Handelskammer Hennadii Chyzhykov, Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Direktor der Abteilung für Zollpolitik des ukrainischen Finanzministeriums Oleksandr Moskalenko, Direktor der Abteilung für die Umsetzung des internationalen Transitsystems des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine Serhii Demchenko, Direktorin der Abteilung für Zollprüfung und Personenregistrierung des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine Svitlana Anishchenko, Leiter der Verwaltung für die Unterstützung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bei der Abteilung für die Organisation der Zollkontrolle und Zollabfertigung des Staatlichen Zolldienstes Andrii Teplyi, internationaler Zollexperte von EU4PFM und ehemaliger stellvertretender Leiter des litauischen Zolldienstes Vytenis Ališauskas.

Der Veranstalter und Moderator des Runden Tisches, Maksym Urakin, wies darauf hin, dass der Staatliche Zolldienst heute 35-40 % der Einnahmen des Staatshaushaltes erwirtschafte, und diese Zahlen seien in den letzten Jahren stabil geblieben.

„Im Allgemeinen hat der Staatliche Zolldienst von Januar bis August 2021 den Einnahmeplan um 107 % erfüllt und 291 Mrd. UAH an den Staatshaushalt überwiesen (bei einer geplanten Leistung von 272 Mrd. UAH). Dabei haben sich die Zollzahlungen um 76 Mrd. UAH bzw. um 36% in den 8 Monaten dieses Jahres gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöht“, merkte Urakin an.

Darüber hinaus wies der Veranstalter darauf hin, die Einnahmen des Staatshaushalts werden laut den Daten des Analysezentrums „Klub der Experten“ zur Überwachung der Außenwirtschaftstätigkeit der Ukraine 2021 weiter steigen, da das Land das Volumen des internationalen Handels weiter erhöht.

„So sind die Exporte in die EU im ersten Halbjahr 2021 um 43,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen, die Importe um 26,3 %. In den ersten sechs Monaten belief sich der Gesamthandel mit den EU-Ländern auf fast 25 Mrd. USD und mit China auf rund 9 Mrd. USD. Diese Daten zeigen, dass die Stimulierung des Außenhandels durch die Harmonisierung der Zollgesetzgebung ein Schlüsselfaktor für die finanzielle Stabilität des Staates ist und für die Auffüllung des Haushalts und das Wirtschaftswachstum sorgt“, erklärte der Sprecher.

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Die Referenten gaben einen Überblick über die im Zollkodex der Europäischen Union verankerten Grundsätze und die von den EU-Staaten zur Umsetzung dieser Grundsätze eingesetzten Instrumente sowie darüber, die Implementierung welcher Grundsätze und Instrumente in der Ukraine zu erwarten ist (einschließlich dank der Unterstützung europäischer Partner) und welche dieser Zollinstrumente in der Ukraine bereits eingeführt sind oder kurz vor der Einführung stehen, insbesondere das gemeinsame Versandverfahren (NCTS), das Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und die Zollprüfung.

Von besonderem Interesse für die Wirtschaftsvertreter war das System der Zollerleichterungen, das in den EU-Ländern angewandt und nun auch in der Ukraine eingeführt wird, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU.

Yevheniia Litvinova, Präsidentin des Klubs der ukrainischen Exporteure, betonte, dass es für Unternehmen wichtig sei zu wissen, welche Veränderungen auf sie zukommen.

„Erwarten uns Chancen oder zusätzliche Kosten? Der runde Tisch wird uns einen Anstoß geben, die zu erwartenden Veränderungen besser zu verstehen und uns darauf vorzubereiten, so dass unsere Ausfuhren nach 2022 reibungslos, effizient und aktiv sein werden“, betonte sie.

„Man will, dass alles von heute auf morgen in Ordnung ist, aber die Zollreform ist kein einfacher Prozess. Allerdings was man schon jetzt sehen kann, ist ein guter Schritt vorwärts. Vor allem in dem Sinne, dass wir uns in die Richtung der EU bewegen, auch geistig“, betonte Hennadii Chyzhykov, Präsident der ukrainischen Industrie- und Handelskammer.

Laut Vytenis Ališauskas, dem internationalen Zollexperten von EU4PFM und ehemaligen stellvertretenden Leiter des litauischen Zolldienstes, legten die Änderungen im Unionszollkodex eine neue Aufgabe für den europäischen Zoll fest. Während der Zoll früher nur den lokalen Markt schützen und Zollgebühren erheben musste, wird er nun Teil der internationalen Handelskette. Und die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Exporteure hängt davon ab, wie sie funktioniert.

Der internationale Experte hob die Aufgaben hervor, die durch den Unionszollkodex zu lösen sind, damit Unternehmer davon profitieren, dass sie ihre Geschäfte ehrlich führen, damit gutgläubige Unternehmen ihre Zeit und ihr Geld sparen, damit ein Teil der Prozesse, die (normalerweise) beim Zoll durchgeführt werden, von solchen Unternehmen selbständig durchgeführt werden kann.

„Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte ist ein Symbol für einen gutgläubigen Geschäftsmann, dem der Zoll vertraut und der bei der Zollabfertigung erhebliche Vorteile hat“, erklärte er.

Ališauskas ging auf die wichtigsten Instrumente ein, die der europäische Zoll einsetzt, um Zeit für gutgläubige Geschäfte zu sparen. Neben dem Vereinfachungssystem (Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und Vereinfachungen im gemeinsamen Versandverfahren) sind dies das Zollauditsystem und das System des Zollrisikomanagements.

Diese Grundsätze und Instrumente werden mit Hilfe internationaler Partner entwickelt und in der Ukraine umgesetzt.

Oleksandr Moskalenko, Direktor der Abteilung für Zollpolitik des ukrainischen Finanzministeriums, betonte, dass das Land derzeit in dem von der Verfassung vorgegebenen Vektor der europäischen Integration arbeite. „Europa ist unser größter Handelspartner, und deshalb ist es wichtig, die besten europäischen Praktiken an unsere Realien anzupassen und umzusetzen, damit der europäische und der ukrainische Zoll nach denselben Regeln funktionieren“.

„Wir haben eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen durchgeführt. Jetzt müssen sowohl der Zoll als auch die Unternehmen das Ganze ins Rolle bringen. Wir brauchen Ausbildung, Aufklärung und Förderung. Deshalb möchte ich, dass internationale Partner uns dabei unterstützen, auch Schulungen für Unternehmen anzubieten. Damit alle am Prozess Beteiligten nicht nur die Rechte haben, sondern auch wissen, wie sie sie nutzen können“, bemerkte der Vertreter des Finanzministeriums.

Seiner Meinung nach sollte die Beschleunigung der Zollabfertigung nicht dadurch erreicht werden, dass man den Zollbeamten sagt, sie sollen „schnell arbeiten“, sondern durch ein effizient aufgebautes System.

„Wir sind dabei, eine Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Zoll aufzubauen. Das wird einige Zeit dauern“, fasste er zusammen.

Serhii Demchenko, Direktor der Abteilung für die Umsetzung des internationalen Transitsystems des Staatlichen Zolldienstes, sagte, dass die Ukraine voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 dem Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren beitreten und im dritten Quartal 2022 die Phase der internationalen Anwendung des NCTS durch die Ukraine beginnen werde.

„Bereits in einem Jahr werden ukrainische Unternehmen mit 35 Ländern (darunter mit allen EU-Ländern, den EFTA-Ländern, der Türkei und dem Vereinigten Königreich) nach dem Prinzip ‚Ein Fahrzeug, eine Zollerklärung, eine finanzielle Garantie‘ verkehren können“, erklärte Demchenko.

Er informierte auch über die vier wichtigsten besonderen Maßnahmen zur Erleichterung des Versandverfahrens, die im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahrens vorgesehen sind: Zugelassener Versender, zugelassener Empfänger, Selbstanwendung von besonderen Verschlüssen und allgemeine finanzielle Sicherheit. In Bezug auf die Bürgschaft betonte der Vertreter des Staatlichen Zolldienstes, dass derzeit neue Ansätze angewandt werden, die es ermöglichen, den Grundbetrag der Bürgschaft bei Inanspruchnahme um 50 %, 70 % oder 100 % zu reduzieren.

„Wie sie wissen, wird das NCTS jetzt auf nationaler Ebene angewandt, aber Unternehmen, die das System nutzen (die mindestens 50 Zollerklärungen abgegeben haben), können Vereinfachungen beantragen, die auch bei der internationalen Anwendung des Systems gelten werden. Derzeit sind mehr als 3000 Zollbeamte im System registriert, mehr als 180 Unternehmen haben Zugang zum Trader-Portal erhalten, etwa 300 T1UA-Erklärungen wurden eingereicht, 3 Unternehmen haben den Status eines Finanzgaranten erhalten, der Helpdesk ist in Betrieb, 7 Seminare mit Außenhandelsunternehmen wurden abgehalten“, fasste der Vertreter des Staatlichen Zolldienstes zusammen.

Laut Andrii Teplyi, Leiter der Verwaltung für die Unterstützung von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bei der Abteilung für die Organisation der Zollkontrolle und Zollabfertigung des Staatlichen Zolldienstes, sei die vollständige Umsetzung des Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte eine Priorität für den Staatlichen Zolldienst in den nächsten zwei bis drei Jahren. Als eine der wichtigsten Herausforderungen nannte er die Umgestaltung der Beziehungen zwischen Zoll und Wirtschaft: Diese Beziehungen beruhen derzeit auf Misstrauen zwischen Wirtschaft und Zoll, sollten aber offen und partnerschaftlich sein.

Das Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gibt es in der Ukraine seit August 2020. Seine Umsetzung ist im Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU vorgeschrieben. Es sieht eine Reihe von Vereinfachungen und Vorteilen bei der Zollabfertigung vor. Um diesen Status zu erhalten, muss ein recht kompliziertes und langwieriges Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.

„Mit Stand vom September 2021 hat der Staatliche Zolldienst 5 Anträge auf AEO-Bewilligung erhalten. Davon wurde einem Unternehmen eine Bewilligung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erteilt, zwei wurden abgelehnt und zwei Anträge werden derzeit vorläufig geprüft“, so der Experte.

Svitlana Anishchenko, Direktorin der Abteilung für Zollprüfung und Personenregistrierung des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine, betonte, dass die Zollprüfung in Europa stärker auf ausländische Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet sei und als System zur Beschleunigung des Zollabfertigungsverfahrens diene.

„Man braucht ein qualitativ hochwertiges IT-Instrument. Mit der Unterstützung der europäischen Partner wurde die erste Version des Informationssystems ‚Zollprüfung‘ entwickelt, die im August/September vom Zoll getestet wird. Vor einem Monat wurde eine Vereinbarung mit europäischen Partnern getroffen, um die Erstellung der zweiten Version zu unterstützen. Die Entwicklung eines Risikomanagementsystems für die Auswahl von Unternehmen für Zollprüfungen hat ebenfalls begonnen“, teilte sie mit.

Ein Video der Veranstaltung ist hier anzusehen: https://www.youtube.com/watch?v=4VBpReShdr8

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