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Kernel Agroholding verhandelt mit Gläubigern über die Verlängerung des Forderungsverzichts bis zum 30. Juni 2024

Die Agroholding „Kernel“ hat in Anbetracht der Fortsetzung des russischen Krieges gegen die Ukraine im Frühjahr 2023 eine Verlängerung der Forderungsverzichte (Waivers) um ein weiteres Jahr – bis zum 30. Juni 2024 – eingeleitet, so das Unternehmen in einer Erklärung an der Warschauer Börse.

„Im Moment ist der Prozess der Vereinbarung einer solchen Verlängerung mit der Mehrheit der Gläubiger noch nicht abgeschlossen. Die Gruppe hat jedoch im Rahmen aller Kreditfazilitäten entweder 1) vorübergehende Moratorien (Stillhalteabkommen), 2) Verlängerungen oder 3) neue Verzichtserklärungen und Zustimmungen (Zustimmungen) unterzeichnet, bis eine endgültige Einigung mit den Kreditgebern, mit denen die Verlängerungen noch nicht abgeschlossen sind, vorliegt“, so Kernel.

Die Agroholding wies darauf hin, dass die Zinsen gemäß den Bedingungen der Darlehensverträge weiterhin anfallen und gezahlt werden. „Das Unternehmen zahlt derzeit auch Zinsen für die Eurobonds und beabsichtigt, dies auch weiterhin zu tun“, heißt es in der Mitteilung.

„Kernel“ erinnerte daran, dass früher solche Verzichtserklärungen (Waiver Letters) zur Wahrung der Stabilität und zur Erhaltung der Geschäftstätigkeit und der Vermögenswerte für einen Zeitraum bis zum 3. Juni 2023 unter anderem für Darlehen von Natixis PXF, ING PXF, EBRD und EIB unterzeichnet wurden. Im Rahmen dieser Darlehen hat die Agroholding einen Aufschub der Rückzahlung des Kapitals und einen Verzicht auf bestimmte potenzielle oder tatsächliche Zahlungsausfälle oder Ausfallereignisse im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erhalten, zahlt jedoch Zinsen.

Wie es heißt, hat sich die Gruppe mit den Gläubigern, die noch keine neuen Verzichtserklärungen und Zustimmungen unterzeichnet haben, bereits auf die wichtigsten Bedingungen für die Verlängerung der Laufzeiten bis zum 30. Juni 2024 geeinigt, die noch der endgültigen Dokumentation und der Genehmigung durch die jeweiligen Kreditausschüsse der einzelnen Gläubiger bedürfen. Die wichtigsten Bedingungen sind neben der Verlängerung bis zum 30. Juni 2024 die Aufstellung eines Investitionskorbs, der ausreicht, um die derzeitige Geschäftstätigkeit zu unterstützen, und die Einleitung eines Aktionärsunterstützungsverfahrens in Form einer neuen Kapitalzuführung von mindestens 60 Mio. USD.

Zum 31. Juli verfügte Kernel über verzinsliche Schulden in Höhe von $1 Mrd. 445 Mio. (Hauptbetrag der Bankdarlehen und Eurobonds, ohne aufgelaufene Zinsen und Leasingverbindlichkeiten), $1 Mrd. 148 Mio. an Barmitteln und Barmitteläquivalenten und $327 Mio. an Vorräten (einschließlich 1 Mio. 282.000 Tonnen Getreide, 103.000 Tonnen Ölsaaten, 147.000 Tonnen Sonnenblumenöl und 111.000 Tonnen Sonnenblumenmehl).

Ein erheblicher Teil der kumulierten Liquidität wird im Geschäftsjahr 2024 (GJ, ab 1. Juli 2023 – IF-U) für Betriebskapital, Investitionen für die Entwicklung einer alternativen Exportroute über die Donau, die Reparatur von Anlagen, die durch russische Raketenangriffe beschädigt wurden, um den Bau und die Inbetriebnahme einer Ölextraktionsanlage in der Westukraine abzuschließen und um den Wartungsrückstand infolge der im GJ 2022-2023 ergriffenen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung zu beseitigen, hieß es.

Demnach erwägt die Gruppe Investitionen in rollendes Material, Getreideumschlaganlagen an der Donau und eine Flussflotte, um ein monatliches Exportvolumen von rund 300.000 Tonnen mit einem geschätzten Investitionsaufwand von rund 50 Mio. USD zu gewährleisten. Die Gruppe hat keinen Zugang zu Kreditlinien bei Banken und ist auf angesammelte Barmittel angewiesen, verhandelt jedoch weiterhin mit verschiedenen Finanzinstituten über Kreditlinien für Betriebskapital oder Investitionen. Die Ungewissheit über künftige Mehrwertsteuererstattungen und das mögliche Risiko einer Abwertung der Griwna erhöhen das Risiko erheblicher Wechselkursverluste, fügt Kernel hinzu.

Im Hinblick auf das Delisting, dessen Absichten erstmals Anfang März dieses Jahres bekannt gegeben wurden, weist das Unternehmen darauf hin, dass es am 15. Mai einen Antrag bei der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (PFSA) gestellt und am 13. Juli ein zusätzliches juristisches Memorandum sowie weitere von der Aufsichtsbehörde angeforderte Dokumente eingereicht hat. Am 1. August sandte Kernel ein Schreiben an die PFSA, in dem er Einspruch gegen die bei der Aufsichtsbehörde eingereichten Anträge in dieser Sache erhob.

„Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts hat das Unternehmen keine weiteren Informationen über den Zeitpunkt der Entscheidung der PFSA erhalten“, so das Unternehmen.

Die Kernel Agroholding war vor dem Krieg der weltweit größte Sonnenblumenölproduzent (etwa 7 Prozent der Weltproduktion) und -exporteur (etwa 12 Prozent). Sie ist einer der größten Hersteller und Verkäufer von Flaschenöl in der Ukraine. Es beschäftigt sich auch mit dem Anbau von landwirtschaftlichen Produkten und deren Verkauf.

Der größte Miteigentümer von Kernel ist über Namsen Ltd. – Der größte Miteigentümer von Kernel ist der ukrainische Geschäftsmann Andriy Verevsky, der seinen Anteil in diesem Jahr im Rahmen der Übernahme und des Delistings der Agroholding an der Warschauer Börse von 41,3 % auf 74,05 % erhöht hat.

Der Nettogewinn von Kernel stieg in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2023 (Juli-2022-März 2023) um 36 % auf 437 Mio. USD, während der Umsatz um 45 % auf 2,715 Mrd. USD zurückging.

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