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Ukrainische Versicherer können Versicherungszahlungen im Rahmen von Rückversicherungsverträgen mit Gebietsfremden leisten

Ab dem 13. Dezember können ukrainische Versicherer Versicherungsleistungen aus Rückversicherungsverträgen mit Gebietsfremden erbringen, heißt es auf der Website der Nationalbank der Ukraine.
Dies gilt insbesondere für Zahlungen auf der Grundlage von Verträgen, die vor dem 24. Februar 2022 für vor dem 31. Mai 2022 ausgestellte Dokumente geschlossen wurden, sowie von Verträgen, die zwischen dem 24. Februar und dem 31. Mai 2022 geschlossen wurden, sofern deren Bedingungen die Deckung militärischer Risiken vorsehen.
Gleichzeitig gibt es klare Vorgaben für die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen. Erstens sollte ein gebietsfremder Rückversicherer, der einen Rückversicherungsvertrag abschließt, über ein Finanzkraft-Rating verfügen, das nach der Klassifizierung internationaler Rating-Agenturen mindestens „A3“ (Moody’s Investors Service), „A-“ (Standard & Poor’s), „A-“ (Fitch Ratings), „A-“ (A.M. Best) beträgt.
Zweitens muss eine ukrainische Versicherungsgesellschaft, die Rückversicherungen anbietet, eine Reihe von Anforderungen erfüllen, darunter: keine Entscheidung der NBU über die Anerkennung der Eigentumsstruktur des Versicherers als undurchsichtig; keine Entscheidung der NBU über die Anerkennung des geschäftlichen Rufs des Versicherers, seiner wesentlichen Eigentümer oder Manager oder Schlüsselpersonen als nicht konform; Einhaltung der Solvabilitäts- und Kapitaladäquanzquoten sowie der operativen Risikokennzahlen durch den Versicherer.
Die NBU weist darauf hin, dass der Versicherer einen Antrag bei der NBU stellen muss, um eine Bestätigung der Konformitätsanforderungen für die weitere Übertragung an die Servicing-Bank zu erhalten.
„Die Möglichkeit, Zahlungen in Fremdwährung im Rahmen von Verträgen mit gebietsfremden Rückversicherern zu leisten, wird sicherstellen, dass die Versicherer ihren Verpflichtungen gegenüber Kunden und internationalen Partnern ab dem 31. Mai 2022 nachkommen können. Dies ist wichtig, um die Kontinuität des Versicherungsmarktes des Landes zu erhalten“, heißt es in der Erklärung.
Die NBU hat auch die Frage der Zahlung von Versicherungsprämien an Gebietsfremde im Rahmen von Rückversicherungsverträgen für Luftfahrtrisiken in Bezug auf Flugzeuge, einschließlich solcher im Leasing- oder Mietverhältnis, geregelt und die Regeln für die Durchführung von Übertragungen an gebietsfremde Rückversicherer im Rahmen internationaler Versicherungsverträge „Grüne Karte“ geklärt.
Die entsprechenden Änderungen wurden durch den Beschluss des NBU-Vorstands Nr. 242 vom 9. Dezember 2022 „Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands der Nationalbank der Ukraine Nr. 18 vom 24. Februar 2022“ eingeführt, der am 13. Dezember 2022 in Kraft tritt.

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