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STAATLICHE AGENTUR FÜR WALDRESSOURCEN SETZT SICH FÜR AUFHEBUNG DES MORATORIUMS AUF DEN EXPORT DER HOLZMATERIALE EIN

Staatliche Agentur für Waldressourcen der Ukraine hält für notwendig, das Moratorium auf den Export der nichtbearbeiteten Holzmateriale, das in 2015 eingeführt wurde, aufzuheben.

„Man soll das Moratorium aufheben, den freien Markt für die Holzproduktion geben – es wird den Preisanstieg und die Arbeit unserer Branchenunternehmen fördern, und zwar nicht nur jener Unternehmen, die in der Staatlichen Agentur für Waldressourcen angemeldet sind. Es gewährt den Anstoß zur Entwicklung der Wirtschaft“, – zitiert die Mitteilung der Staatlichen Agentur für Waldressourcen den stellvertretenden Leiter der Behörde Vladimir Bondar.

Seinen Worten nach gab das Moratorium auf den Export der nichtbearbeiteten Holzmateriale in jener Form, in welcher es angenommen wurde, keinen ökonomischen Durchbruch, und in Frage des Holzrohstoffs „schaffte eine deliktische Situation für die Wirtschaft des Staates“.

„Die holzwirtschaftlichen Unternehmen haben heute die Reste von 1,2 Mio. Kubikmeter Holzes. Wir reduzierten die Holzgewinnung, weil wir in der Ukraine nicht realisieren können, was gewonnen wurde“, – sagte Bondar.

Er betonte, dass wenn der Gesetzgeber den Rohstoff konzentrieren und den Anstoß der Entwicklung dem lokalen Business geben wollte, so sollte man das nicht durch das Verbot, sondern durch die Förderung der Entwicklung und die Vertiefung der Bearbeitung durchsetzen.

„Dafür braucht man, dass in die Ukraine die Investitionen kommen. Ohne Fassung der Beschlüsse in der Schaffung des Investitionsklimas in der Ukraine, bloß mit Verbot auf den Export des Rohstoffs, führte es nur zur Senkung des inneren Preises, zur Minderung der Altholzbeschaffung. Das geschlagene Holz, das wir im Wald markieren – wir führen es sogar nicht aus, weil es keinen Verbraucher hat“, – bezeichnete der stellvertretende Leiter der Staatlichen Agentur für Waldressourcen.

Nach Aussage von Bondar entsteht die Frage über die Stillsetzung der Unternehmen unterschiedlicher Formen wegen der Reduzierung des Preises auf den Rohstoff und der Unmöglichkeit die Produktion zu realisieren.

Wie berichtet, erließ der Oberste Rat am 9. April 2015 das Gesetz, wodurch für zehn Jahre der Export der Holzmateriale und des Sägeholzes in unbearbeiteten Form (Rundholz) verbat, dabei wurde das Verbot auf den Export der Holzarten (außer Kiefer) ab dem 1. November 2015, und des Kiefers – ab dem 1. Januar 2017 eingeführt.

In 2018 beschränkte das Parlament den inneren Verbrauch des nicht bearbeiteten Holzmaterials bis 25 Milliarden Kubikmeter im Jahr auf die Dauer der Geltung des Verbots auf die Ausfuhr des Rundholzes außerhalb des Zollterritoriums der Ukraine.

Zur gleichen Zeit ersuchte EU am 16. Januar 2019 um die Durchführung der Beratungen mit der Ukraine im Rahmen des Abkommens über die Assoziation in Frage des Moratoriums auf den Export des nichtbearbeiteten Holzes.

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