Die Werchowna Rada verabschiedete das Gesetz Nr. 7137-d über zusätzliche steuerliche Anreize zur Unterstützung von Unternehmen während des Krieges, darunter unter anderem ein Nullsteuersatz auf Benzin, Dieselkraftstoff und Flüssiggas sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoff von 20% auf 7%, der Volksabgeordnete Yaroslav Zheleznyak (Voice-Fraktion).
Laut seinem Facebook-Post vom Dienstag stimmten 340 Abgeordnete für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs.
Gemäß dem Gesetz sind vorübergehend für die Dauer des gesetzlichen Ausnahmezustands Geschäfte zur Lieferung in das Zollgebiet der Ukraine und zur Einfuhr von Motorbenzin, schweren Destillaten und Flüssiggas (für die der Verbrauchsteuersatz von 0,00 EUR pro 1000 Liter festgesetzt) sowie Öl oder Rohölprodukte, die aus bituminösem Gestein gewonnen werden, werden mit einem Steuersatz von 7 % besteuert.
Auf Butan, Isobutan, Flüssiggas (Propan oder eine Mischung aus Propan und Butan) und andere Gase, schwere Destillate (Gasöl), andere Erdölprodukte, andere Benzine und Motorbenzine wird keine Verbrauchsteuer erhoben.
Wie berichtet, empfahl der parlamentarische Ausschuss für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik am 14. März der Werchowna Rada, als Grundlage und allgemein den Gesetzentwurf Nr. 7137-d zur Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % von derzeit 20 % zu verabschieden, sowie Kraftstoff von Verbrauchsteuern zu befreien.
Laut dem Vorsitzenden des Komitees, Daniil Getmantsev, wird sich der Gesetzentwurf ausschließlich mit der Unterstützung von Bürgern und Unternehmen während des Kriegsrechts befassen.
Entsprechende Änderungen des Steuergesetzbuchs wurden vom Ministerkabinett der Ukraine initiiert, das feststellte, dass die Umsetzung des Gesetzentwurfs die Bevölkerung des Landes mit Kraftstoff versorgen würde, ohne die Marktpreise zu erhöhen.
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