Business news from Ukraine

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DIE NATIONALBANK UNTERSTELLT DIE HERAUSGABE DER EUROBONDS AUF $1 MILLIARDE VON DER UKRAINE

Die erneuerte Prognose der Nationalbank der Ukraine (NBU) nehme den Erhalt von $2 Milliarden vom Internationalen Währungsfond (IWF) nach dem Neuprogramm der erweiterten Finanzierung sowie auf die Herausgabe der Eurobonds auf $1 Milliarde an, berichtete der Leitervertreter der NBU Dmytro Solohub während er Pressekonferenz in Kyjiv.
„Wir erwarten, dass das Neuprogramm mit dem IWF im vierten Quartal höchstwahrscheinlich anfängt und die Ukraine $2 Milliarden erhält, wir erwarten auch je $2 Milliarden in nächsten Jahren im Rahmen des neuen Programms der Strukturfinanzierung“, – sagte er.
Herr Solohub betonte darauf, dass solche Einschätzung auch Expertenkommentar ist. Wenn Mittel ein bisschen früher oder später einreichen, würde das die anderen makrowirtschaftlichen Parameter außer Internationalreserven kaum beeinflussen, so Herr Solohub.
Ausgehend von Beispielen anderer Länder sowie Quotengröße der Ukraine und IWF schätzte der NBU-Leitervertreter auch ein, dass die Größe des neuen Programms im Bereich $5-10 Milliarden liegen und 36-48 Monate dauern können.
„Wir haben kein Inside-Informationen, das ist nur unsere Experteneinschätzung“, – betonte er nochmals.
Die Nationalbank habe in ihre Prognose noch einen Einstieg der Ukraine in Darlehensaußenmärkte mit Euroobligationen in Höhe von ca. $1 Milliarde als die ähnliche Experteneinschätzung eingelegt, so auch Herr Solohub.

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DIE NATIONALBANK DER UKRAINE SIEHT ZINSSENKUNG BIS 8% BIS ENDE 2021 NACH DEM BASISSZENARIUM VORAUS

Die Nationalbank der Ukraine reduziere den Leitzinssatz bis 8% im vierten Quartal des Jahres 2021, falls sich die Inflation ständig bis Zielgröße von 5% setze, solche Vorhersage des Zinssatzes hat die ukrainische Zentralbank in Form eines Fächerdiagramms (FanChart) zum ersten Mal veröffentlicht.
Jakov Smolij, Leiter der NBU, erklärte während der Pressenkonferenz, dass das heutige Szenarium die Zinssatzsenkung bis 8% innerhalb nächster drei Jahre bei ständiger Inflationssenkung Zielgröße von 5% voraussetzt.
Die schnellste Zinssatzsenkung sowie die Rückkehr der Inflation zum Zielbereich und die Verbesserung der Inflationserwartungen sind im Jahr 2020 zu erwarten.
Die Umsetzung bestimmter Anzahl von sowohl inneren als auch äußerlichen Pro-Inflationsrisiken bedinge den langsameren Prozentsatzabbau bis 8 %, so Herr Smolij.
Zugleich wies der NBU-Leiter darauf hin, dass die Steigerung der Ausländernachfrage nach Staatsobligationen in UAH und dementsprechende Stärkung von Hrywnja die Bedigungen für schnellere Zinssatzsenkung im Vergleich zum geplanten Szenarium schaffen kann.
In der am Donnerstag auf der Webseite der NBU veröffentlichten Graphik sieht das Basisszenarium die Zinssatzsenkung bis ca. 16% bis Ende dieses Jahres, bis 14% – im 2. Quartal von 2020 und bis 11% im 4. Quartal 200 voraus. 2021 sieht die Nationalbank die Zinssatzsenkung bis 9% im 2. Quartal und bis 8% im 4 Quartal voraus.

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NATIONALBANK DER UKRAINE VERBESSERTE DIE PROGNOSE DER RESERVEN UND DES SALDOS DER ZAHLUNGSBILANZ

Nationalbank der Ukraine (NBU) erhöhte die Prognose der internationalen Reserven des Landes zum Ende des laufenden Jahres von $20,6 Milliarden bis $21,2 Milliarden, zum Ende des nächsten Jahres – von $21,4 Milliarden bis $21,9 Milliarden, zum Ende 2021 – von $21,4 Milliarden bis $21,8 Milliarden.
Laut den am Donnerstag durch die Nationalbank veröffentlichten Angaben, verbesserte sich auch die Evaluierungen des Defizits der zusammengefassten Zahlungsbilanz in 2019 von $1,1 Milliarde bis $0,3 Milliarden, wobei für 2020-2021 sie auf dem Niveau von $0,1 Milliarde und $0,7 Milliarde entsprechend bestätigt ist.
Gleichzeitig hat die Nationalbank der Ukraine die Prognose des Defizits des laufenden Kontos verschlechtert: für das laufende Jahr – von $4,5 Milliarden bis $4,9 Milliarden, für das nächste Jahr – von $5,6 Milliarden bis $5,8 Milliarden, für 2021 – von $6,2 Milliarden bis $6,7 Milliarden.
Bezogen auf BIP verschlechterte sich die Evaluierung des Defizits des laufenden Kontos in 2019 von 3,1% BIP bis 3,3% BIP, in 2020 – auf dem Niveau von 3,6% BIP bestätigt, und in 2021 – von 3,9% BIP bis 4% BIP verschlechtert.
Wie bereits berichtet, schloss die Ukraine das Jahr 2018 mit den Währungsreserven in Höhe von $20,8 Milliarden, dem Profizit der zusammenfassenden Zahlungsbilanz von $2,9 Milliarden und dem Defizit laufenden Kontos von $4,5 Milliarden oder 3,4% BIP ab.

NATIONALBANK DER UKRAINE VERRINGERTE DIE BANKRATE BIS 17,5%

Nationalbank der Ukraine (NBU) verringert die Bankrate bis 17,5% von 18% ab dem 26. April 2019, berichtete der Vorsitzende der Nationalbank Yakov Smoliy im Briefing.
„Die Leitung der Nationalbank fasste den Beschluss über die Verringerung der Bankrate bis 17,5% p.a. ab dem 26. April. In der jetzigen Zeit ermöglicht die beständige Tendenz zur Verlangsamung der Inflation zum gezielten 5%, dass die Nationalbank den Zyklus der Verringerung der Bankrate beginnt“, – sagte er.
Wie bereits berichtet, beschloss die Nationalbank der Ukraine am 13. März zum vierten Mal die Bankrate auf dem Niveau von 18% p.a. zu lassen. Bisher erhöhte die Nationalbank den Geldwert sechsmal: von 12,5% bis 13,5% p.a. am 27. Oktober 2017, dann bis 14,5% p.a. ab dem 15. Dezember 2017, bis 16% p.a. ab dem 26. Januar 2018, bis 17% p.a. ab dem 2. März 2018, bis 17,5% p.a. ab dem 13. Juli und bis 18% p.a. ab dem 7. September.

DAS NIVEAU DER DOLLARISIERUNG BETRUG 2018 IN DER UKRAINE 43% NACH KREDITEN UND 42% NACH DEPOSITEN, BERICHTET DIE NATIONALBANK DER UKRAINE

Das Niveau der Dollarisierung machte 2018 in der Ukraine 43% nach den Bruttokrediten und 42% nach den Depositen aus; dabei beträgt die natürliche Kennziffer der Dollarisierung, die im Einklang mit dem Business- und Bevölkerungsbedarf steht, ca. 20%, steht im Bericht des Pressedienstes der Nationalbank der Ukraine (NBU) auf der Facebook-Seite mit Bezugnahme auf den Bankchef von Zentralbank Dmitrii Sologub geschrieben.
Er behauptet, dass der Rückgang der Dollarisierung bis auf das natürliche Niveau dank der erfolgreichen Durchführung der Inflationszielregelung durch die Nationalbank, der Betreibung der eingewogenen makroprudenziellen Politik, der weiteren Förderung des Finanzsektors mit modernen Instrumenten auf dem Kapitalmarkt und der Steigerung des Vertrauens zur Nationalwährung erfolgen muss.
Der Rückgang der Dollarisierung wird auf dem natürlichen Wege verlaufen; die NBU erstellt keine Pläne zur Auferlegung der Beschränkungen den Staatsangehörigen und den Betrieben, berichtete D. Sologub.

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DIE EXPERTEN SCHÄTZEN DIE VEREINFACHUNG VON DER NATIONALBANK DER UKRAINE BEZÜGLICH DER ERÖFFNUNG DER BANKKONTEN VON DEN NICHTANSÄSSIGEN IN DEN UKRAINISCHEN BANKEN POSITIV EIN

Die Vereinfachung des Verfahrens der Kontoeröffnung von den Nichtansässigen spiegelt die Stabilität des Kurses auf Liberalisierung der normativen Regelung wider und beeinflusst die Bedingungen der Business-Führung in der Ukraine positiv, so meinen die von der Agentur Interfax-Ukraine befragten Juristen.
Der Berater der Anwaltskanzlei „Asters“ Herr Gabriel Aslanian hat Kommentar zur Aktualisierung von der Nationalbank der Ukraine (NBU) der Vorschrift über das Verfahren der Eröffnung und des Abschlusses der Konten der Bankkunden und der Korrespondenzkonten der Banken – von den Ansässigen und Nichtansässigen gegeben, die seit 04. April in Kraft getreten ist, und wies darauf hin, dass noch einem wesentlichen Effekt der Novation „ein positives Signal für die ausländischen Gesellschaften darüber ist, dass die Situation in dem Land in Ordnung kommt, weil es keine Notwendigkeit mehr gibt die strengen Beschränkungen auf Geschäfte zu erhalten“.
Zugleich meint der Jurist, dass die Unmöglichkeit der Eröffnung der Konten in der Ukraine dem eindeutigen Hindernis für die Tätigkeit der ausländischen Gesellschaften im Land nicht war.
„Wenn die ausländische Gesellschaft Absicht hatte, eine aktive Tätigkeit in der Ukraine auszuüben, konnte sie immer hier ein Tochterunternehmen gründen oder erwerben, eine Zweigniederlassung eröffnen, die berechtigt sind die laufenden Konten zu eröffnen“, sagte er, dabei betonte, dass die geltende Beschränkung auf Eröffnung der Konten für ausländische Gläubiger ziemlich bemerkbar war.
G. Aslanian wies darauf hin, dass nach der Abschaffung der Beschränkung auf Eröffnung der Konten der ausländische Gläubiger die Möglichkeit bekommt, nicht auf dem Papier, sondern tatsächlich eigene Pfänder bezüglich des Geldeingangs in Griwna auf die Konten der Ansässigen zu veräußern oder den Erlös aus Verträgen in Griwna zwischen den Ansässigen der Ukraine zu erhalten“.
Außerdem ist dem Gläubiger auch die Möglichkeit wichtig von dem ukrainischen Versicherer beim Verlust des finanzierten Projekts unmittelbar als Begünstigter die Versicherungsentschädigung zu erhalten.
„Früher waren diese Absicherungsinstrumente für ausländische Gläubiger äußerst beschränkt. Und jetzt wurde dies dank der neuen Währungsregelung und der Möglichkeit der Eröffnung der laufenden Konten in der Ukraine möglich. Demzufolge haben die neuen Regeln die Möglichkeiten der lokalen und ausländischen Gläubiger tatsächlich gleichgemacht eigene Forderungen an den Schuldner zu befriedigen“, so der Jurist.
Die Rechtsanwältin des internationalen Departements der Anwaltskanzlei K.A.C.Group Frau Ekaterina Tkatschenko wies im Gegenzug darauf hin, dass es dank der Neuerung bei der Änderung des Namens der juristischen Person nicht erforderlich ist, die geltenden Konten abzuschließen. Auch es wird die Vorlegung von den Bankkunden der Unterschriftskarte bei der Eröffnung der Konten abgeschafft, die Anweisung wird nur von den Personen erteilt, die laut Gesetzgebung darauf Recht haben.
Nach ihrer Einschätzung schätzen die Neuerungen in erheblichem Maße die ausländischen Unternehmer ein, die die Konten in der Ukraine mit dem Ziel der Erzielung von Depositenzinsen eröffnen, weil in der Ukraine der Zinsensatz bei den Depositen ziemlich hoch ist.
„Unsere ausländischen Kunden eröffnen meistens die Konten in den ukrainischen Banken mit dem Ziel der Kapitalanlage in lokale Immobilien, in Produktionsaktivs und Gesellschaftsrechte“, wies E. Tkatschenko hin.
Der geschäftsführende Partner der Anwaltskanzlei RI-Group Herr Aleksandr Keer wies seinerseits auch hin, dass die Neuerung der NBU „dem bedeutenden Schritt zur Liberalisierung der Währung in der Ukraine ist“.
„Dem makroökonomischen Effekt von dieser Entscheidung wird ganz sicher die Verbesserung des Investitionsklimas, die Heranziehung der Investitionen in die Ukraine. Laut dem Dokument erscheint bei den Ausländern die Möglichkeit sowohl die Konten in unseren Banken zu eröffnen, als auch die Zahlungen in Griwna zu leisten, und dies beschleunigt die Geldbewegung wesentlich, baut viele bürokratische Hemmnisse ab, vereinfacht die Business-Führung auf unserem Territorium“, sagte er.
Laut neuen Bestimmungen der Vorschrift erscheint bei den ausländischen Gesellschaften die Möglichkeit in den ukrainischen Banken die Konten zu eröffnen, die Zahlungen in Griwna zu leisten (zu investieren), was die Geldbewegung und die Business-Führung auf dem Territorium der Ukraine im Ganzen wesentlich vereinfacht und beschleunigt.
Laut neuen Regeln werden die Konten der Nichtansässigen mit dem Ziel der Feststellung der Mantelverwendung geprüft und ausgewertet, dabei werden solche Prüfungen die Holdingsgesellschaften oder ihrer korporativen Unternehmen nicht betreffen, unter Voraussetzung, dass die Eigentumsstruktur von Holdingsgesellschaft transparent ist und erlaubt, die wirtschaftlich Berechtigten von Eigentümern (Controller) festzustellen, und die wirtschaftliche Tätigkeit solcher juristischen Person ermöglicht die vollständige Erfassung ihres Charakters.
Zugleich nach der Meinung von A. Keer „führen die Novationen der NBU zur sofortigen Steigerung der ausländischen Investitionen in unser Land nicht, weil wir alle jetzt den Geiseln des langen Wahlzyklus wurden (Präsidentschafts- und Parlamentswahl im Jahr 2019), aber für das hier schon tätige ausländische Business ist dieser Schritt von NBU dem fetten Pluszeichen und der Richtung nach den qualitativen Veränderungen im Land“.
Wie bereits berichtet, gab die NBU die Möglichkeit den neuen Subjekten des Finanzmarkts der Ukraine – den juristischen Personen, die nichtansässig sind, darunter den ausländischen Investmentfonds und den Fondsgesellschaften, die im Namen solcher Investmentfonds handeln, die Konten zu eröffnen.
Das Recht der Eröffnung der Konten in den ukrainischen Finanzeinrichtungen und der Abwicklung durch solche Konten der Währungsgeschäfte von den juristischen Personen, die in der Ukraine nichtansässig sind, wird durch die Gesetze „Über die Währung und Währungsgeschäfte“ und „Über Vornahme der Änderungen in einige Gesetze der Ukraine hinsichtlich der Förderung der Heranziehung von ausländischen Investitionen“, sowie durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union vorgesehen.
Im Zusammenhang damit erneuerte NBU die Vorschrift über das Verfahren der Eröffnung und des Abschlusses der Konten der Bankkunden und der Korrespondenzkonten der Banken – von den Ansässigen und Nichtansässigen.
Die neue Fassung dieses Dokuments, die auf der Seite der Zentralbank bekanntgemacht ist, wurde durch den Beschluss ihres Vorstands vom 01. April 2019 Nr. 56 „Über Vornahme der Änderungen in einige normative Rechtsakte der Nationalbank der Ukraine“ bestätigt und tritt seit 04. April 2019 in Kraft.

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