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DIE NATIONALBANK REDUZIERTE DIE ANFORDERUNGEN AN DIE MINDESTGRÖSSE DES REGULATORISCHEN KAPITALS VON BANKEN VON 500 MIO. UAH AUF 200 MIO. UAH

Die Nationalbank reduzierte die Anforderungen an die Mindestgröße des regulatorischen Kapitals von Banken von 500 Mio. UAH auf 200 Mio. UAH
Die Ukrainische Nationalbank senkte die Anforderungen an die Mindestgröße des regulatorischen Kapitals der Banken von 500 Mio. UAH auf 200 Mio. UAH, gestürzt auf die verabschiedeten Änderungen des Gesetzes der Ukraine „Über Banken und Bankwesen“, teilte der Pressedienst der Ukrainischen Nationalbank mit.
Ebenfalls erkannte die Nationalbank als ungültig besondere Anforderungen an Banken, die Fonds zur Baufinanzierung verwalten. Die Regulierungsbehörde erklärte dies damit, dass gemäß dem Gesetz Nr. 79-IX vom 1. Juli 2020 die Befugnisse zur Regulierung und Überwachung der Tätigkeit der Banken in Bezug auf die Verwaltung der Fonds zur Baufinanzierung auf die Nationale Kommission für Wertpapiere und Börse übertragen werden.

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