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In Lettland wurde ein System zur Erlangung von „Goldenen Visa“ über Scheinfirmen aufgedeckt

In Lettland geriet das Programm der sogenannten „Goldenen Visa“ erneut in den Mittelpunkt eines Skandals, nachdem die Finanzermittlungsbehörde des Landes mehr als 20 Unternehmen aufgedeckt hatte, die ihrer Einschätzung nach für Scheininvestitionen genutzt wurden, um Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten. Dies berichtete der lettische öffentlich-rechtliche Sender LSM unter Berufung auf die Investigativsendung De Facto.
Den Ermittlungsergebnissen zufolge haben rund 200 Ausländer mehr als 10 Millionen Euro in das Stammkapital solcher Unternehmen investiert. Dabei wurde, wie angemerkt, das Geld oft nicht für echte wirtschaftliche Aktivitäten verwendet, sondern an die Organisatoren des Systems weitergeleitet oder im Kreis zwischen verbundenen Personen hin- und hergeschoben, ohne einen spürbaren Nutzen für die lettische Wirtschaft zu schaffen, aber formal einen Grund für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zu liefern.
Das Programm sieht die Möglichkeit vor, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Lettland zu erhalten, wenn 50.000 oder 100.000 Euro in das Kapital eines Unternehmens investiert werden. Im Jahr 2025 brachte dieses Verfahren dem Land fast 6 Millionen Euro ein, und insgesamt erhielten 341 Personen eine Aufenthaltsgenehmigung, darunter Investoren und ihre Familienangehörigen. Dabei, wie LSM betont, bewertet der Staat systematisch nicht, wie bedeutend der tatsächliche Beitrag dieser Unternehmen ist – gemessen am Umsatz, der Anzahl der Mitarbeiter oder der tatsächlichen Geschäftstätigkeit.
Das Interesse an dem Programm ist in den letzten Jahren gestiegen. Nach Angaben der lettischen Behörde für Staatsbürgerschaft und Migration wurden im vergangenen Jahr 109 Anträge gestellt – mehr als fünfmal so viele wie im Jahr 2021, als es 20 Anträge waren. Allerdings wurde nur etwa ein Drittel der Anträge positiv beschieden, da die Antragsteller Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen durchlaufen müssen.
Die Untersuchung führt auch das Beispiel des vor etwa anderthalb Jahren gegründeten Unternehmens L Hotels an. Neun seiner Investoren haben im vergangenen Jahr Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt, und auf der Liste der Anteilseigner des Unternehmens stehen 30 Personen aus Indien, Afghanistan, Pakistan, der Türkei, Chile, Malawi, Syrien, Vanuatu und anderen Ländern. Die meisten von ihnen investierten jeweils 100.000 Euro, erhielten jedoch Aktien der Kategorie B, die laut Satzung kein Stimmrecht gewähren.
Der Leiter des Finanzermittlungsdienstes, Toms Platacis, erklärte, dass es sich bei den gesetzlich vorgeschriebenen 50.000 Euro in einigen Fällen faktisch um dasselbe Geld handelte, das mehrfach im Kreislauf verwendet wurde. LSM betont, dass diese Geschichte die Kritik an dem Programm erneut verstärkt hat, das ursprünglich Investitionen ankurbeln und wohlhabende Ausländer anziehen sollte, aber von Anfang an von Vorwürfen des Missbrauchs begleitet war.

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