In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde die Erteilung einer „Goldenen Visa“ für Immobilieninvestoren vereinfacht: Das wichtigste Kriterium bleibt der Wert der Immobilie von mindestens 2 Millionen Dirham, wobei in Dubai die Beantragung auf der Grundlage eines Hypothekenkaufs mit einem Schreiben der Bank und einer Zahlungsbestätigung möglich ist, wie aus der Beschreibung des Dubai Land Department (DLD) für die Beantragung eines 10-jährigen Aufenthaltsvisums für Investoren hervorgeht.
Gemäß den Bedingungen des DLD muss der Antragsteller Eigentümer einer Immobilie (oder mehrerer Immobilien) mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Dirham sein, wobei die Immobilie mit einer Hypothek belastet sein kann – es ist ein Schreiben der Bank erforderlich, in dem keine Einwände erhoben werden und der gezahlte Betrag sowie der Restbetrag der Verbindlichkeiten angegeben sind.
Die Änderungen traten am 20. Februar 2026 in Kraft und erweitern den Kreis der Antragsteller um Käufer, die eine Hypothek und Ratenzahlung in Anspruch nehmen, sowie um Käufer von im Bau befindlichen Immobilien.
Das neuseeländische Investorenvisumprogramm Active Investor Plus verzeichnete nach einer Änderung der Regeln ein wachsendes Interesse seitens ausländischer Investoren: Bis zum 19. Januar 2026 gingen bei Immigration New Zealand 532 Anträge ein, die 1.709 Antragsteller (einschließlich Familienangehörige) aus 33 Ländern umfassen.
Nach Angaben von INZ wird das Mindestinvestitionspotenzial der eingereichten Anträge auf 3,16 Milliarden neuseeländische Dollar geschätzt, wobei 392 Anträge bereits eine vorläufige Genehmigung (approval in principle) erhalten haben und 159 Anträge mit der Erteilung von Aufenthaltsvisa abgeschlossen wurden. Das Volumen der bereits „gebundenen” Investitionen für erteilte Aufenthaltsgenehmigungen beläuft sich auf 926,2 Millionen Neuseeland-Dollar, wobei der Großteil der Mittel in von Invest New Zealand genehmigte verwaltete Fonds und Anleihen floss.
Die aktivsten Antragsteller sind US-Bürger (201 Anträge), gefolgt von China (86), Hongkong (69), Deutschland (37), Singapur und Taiwan (jeweils 26). In der Statistik tauchen unter anderem auch Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam, die Schweiz, die Niederlande sowie Russland (3 Anträge) und die Ukraine (1 Antrag) auf.
Die reformierten Regeln gelten seit dem 1. April 2025 und sehen zwei Investitionskategorien vor: Growth (mindestens 5 Millionen NZD für 3 Jahre, „aktivere” und risikoreichere Instrumente, einschließlich verwalteter Fonds und Direktinvestitionen in Unternehmen) und Balanced (10 Millionen NZD für 5 Jahre, gemischtes Portfolio mit der Möglichkeit risikoärmerer Instrumente). Das Änderungspaket sieht auch eine Senkung der Investitionsschwelle im Vergleich zu den bisherigen Einstellungen, die Aufhebung der Englischvoraussetzung und eine Lockerung einiger Einwanderungsbedingungen für Investoren vor, die sich für aktivere Investitionen entscheiden.
Die rumänische Regierung plant die Einführung eines Programms für ein so genanntes „goldenes Investorenvisum“ (Residency by Investment). Den Unterlagen zufolge wird eine Aufenthaltsgenehmigung möglich sein, wenn Sie 400.000 € oder mehr in die Wirtschaft des Landes investieren. Die Antragsteller müssen die Rechtmäßigkeit der Herkunft der Gelder bestätigen, dürfen nicht auf Sanktionslisten stehen und keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, heißt es in der Veröffentlichung.
Mit der Einführung dieses Programms reiht sich Rumänien in die Liste der europäischen Länder ein, die ausländischen Investoren eine vereinfachte Regelung für den Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen durch Investitionen anbieten.
Was ist ein „goldenes Visum“ (Residence by Investment).
Dabei handelt es sich um eine Art Einwanderungsprogramm, bei dem ein Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltserlaubnis im Gegenzug für eine bedeutende Investition im Gastland erhält, z. B. für den Erwerb von Immobilien, einen Beitrag zu einem Fonds, die Gründung eines Unternehmens usw.
Das seit 2013 bestehende Programm „Greece Golden Visa“ bietet einen Aufenthalt in Griechenland (und Zugang zum Schengen-Raum) gegen Investitionen.
Die wichtigsten Punkte des Programms.
1) Investitionen in Immobilien: Die Mindestschwelle beginnt bei 250.000 € in weniger beliebten Gegenden.
2) Im August 2024 wurde jedoch eine differenzierte Schwelle für beliebte Gebiete eingeführt: In den Regionen Attika, Santorin, Mykonos usw. wurde sie auf 800.000 € angehoben.
3) Rabatte sind möglich: Für Objekte, die renoviert oder umgebaut werden müssen, bleibt die Schwelle von 250.000 € bestehen.
4) Das Visum wird für 5 Jahre ausgestellt und kann bei Beibehaltung der Investition verlängert werden.
5) Der Inhaber des Visums kann seinen Ehepartner, Kinder bis zum Alter von 21 Jahren sowie seine Eltern und die Eltern seines Ehepartners mit einbeziehen, ohne dass ein Nachweis der Unterhaltspflicht erforderlich ist.
Aktuelle Trends und Interesse der Investoren
Nach der Schließung des „Golden Visa”-Programms in Spanien und anderen Ländern wird Griechenland zu einem der wichtigsten Ziele für Investoren, und das Interesse seitens der Amerikaner ist bereits deutlich gestiegen.
Das Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung wird schneller – in einigen Fällen wird die Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von etwa 60 Tagen ausgestellt.
http://relocation.com.ua/golden-visa-greece-features-of-the-program-from-relocation/