Der Libanon bereitet die Einführung eines Programms für eine „goldene Aufenthaltsgenehmigung“ für ausländische Investoren mit einer Mindestinvestitionsschwelle von 500.000 Dollar vor. Die Initiative soll dem Land helfen, Kapital anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und die wirtschaftliche Erholung nach einer langjährigen Finanzkrise zu unterstützen.
Der Entwurf wurde vom libanesischen Parlamentsausschuss für Finanzen und Haushalt gebilligt. Nun muss der Entwurf weitere Prüfungen durchlaufen und vom Parlament verabschiedet werden.
Gemäß der Initiative können ausländische Investoren eine Aufenthaltsgenehmigung für den Libanon erhalten, sofern sie mindestens 500.000 Dollar in genehmigte Wirtschaftssektoren investieren. Es handelt sich dabei ausdrücklich um ein Aufenthaltsprogramm und nicht um den direkten Verkauf von Staatsbürgerschaft oder Reisepässen.
Der Libanon versucht, sich am globalen Wettbewerb um vermögende Investoren zu beteiligen, in dem Länder des Nahen Ostens, Europas und der Karibik bereits aktiv sind. Ähnliche Programme bieten Ausländern in der Regel ein Aufenthaltsrecht im Austausch für Investitionen in Immobilien, Unternehmen, Fonds, staatliche Wertpapiere oder strategische Branchen.
Für den Libanon ist die Einführung eines solchen Programms von besonderer Bedeutung. Das Land durchlebt seit 2019 eine der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrisen seiner Geschichte: Das Bankensystem hat den Zugang der Einleger zu ihren Geldern eingeschränkt, die Landeswährung hat stark an Wert verloren, und die Staatsfinanzen stehen weiterhin unter Druck.
Unter diesen Umständen wird das „Goldene Visum“ als Instrument zur Gewinnung von ausländischem Kapital angesehen, ohne die Schuldenlast unmittelbar zu erhöhen. Potenzielle Effekte könnten sich in Investitionen in Immobilien, Tourismus, Dienstleistungen, Infrastruktur, private Gesundheitsversorgung, Bildung und Technologieprojekte zeigen.
Ein solches Modell birgt jedoch auch Risiken. Damit das libanesische Programm effektiv ist, sind transparente Regeln für die Auswahl der Investoren, eine Überprüfung der Herkunft der Mittel, eine klare Liste der zulässigen Sektoren, Schutz vor spekulativen Investitionen sowie die Kontrolle darüber erforderlich, dass die Investitionen tatsächlich in die Wirtschaft fließen und nicht nur ein formales Aufenthaltsrecht gewähren.
Die internationale Praxis zeigt, dass „Golden Visas“ zwar schnell Kapital anziehen können, bei schwacher Regulierung jedoch zu einer Quelle von Reputations-, Steuer- und Finanzrisiken werden. Daher wird für den Libanon nicht die Einführung des Programms selbst, sondern die Qualität seiner Verwaltung entscheidend sein.
Wenn das Programm transparent umgesetzt wird, könnte es zu einem weiteren Kanal werden, um das Vertrauen in die libanesische Wirtschaft wiederherzustellen. Es wird jedoch keine vollwertigen Strukturreformen, die Stabilisierung des Bankensystems und politische Vorhersehbarkeit ersetzen können.