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Staatliche Steuerbehörde der Ukraine verhängt Geldstrafe gegen PornHub

Laut Danylo Hetmantsev, dem Vorsitzenden des parlamentarischen Ausschusses für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik, hat die staatliche Steuerbehörde PornHub mit einer Geldstrafe in Höhe von 5,54 Tausend Dollar belegt, weil es die so genannte Google-Steuer nicht gezahlt hat.

„Leider sind nicht alle Steuerzahler, die Dienstleistungen für Erwachsene anbieten, gleichermaßen für die Besteuerung verantwortlich. So hat beispielsweise der bekannte Dienst Onlyfans seit Anfang 2023 bereits 944,1 Tausend Dollar an den ukrainischen Staatshaushalt gezahlt, während das Unternehmen, das PornHub betreibt, sich der Registrierung entzieht, was zu einer Geldstrafe von 5543 Dollar und einem entsprechenden Steuerbescheid führte, der an das Unternehmen und die kanadische Steuerbehörde geschickt wurde“, schrieb Hetmantsev auf Telegram.

Er erinnerte daran, dass die Ukraine in der PornHub-Bewertung der elektronischen Dienste, die von den Nutzern der Website angesehen werden, unter anderen Ländern auf Platz 14 liegt.

Eine Woche zuvor sagte der Leiter des Komitees, dass im dritten Quartal 2023 96 Erklärungen über 26,6 Millionen Euro und 29,9 Millionen Dollar oder 2,092 Milliarden UAH im Rahmen der „Google-Steuer“ eingereicht wurden, während im zweiten Quartal 2023 25,7 Millionen Euro und 27,7 Millionen Dollar oder 2,054 Milliarden UAH zur Zahlung angemeldet wurden.

Hetmantsev gab an, dass die größten Beträge an den ukrainischen Haushalt von Google, Apple, Sony, Ebay, Amazon, Meta-Plattformen und Netflix gezahlt werden.

Wie berichtet, verabschiedete die Werchowna Rada im Jahr 2021 ein Gesetz über die „Google-Steuer“, mit dem die Steuervorschriften für internationale Technologieunternehmen denen der Ukraine angeglichen werden sollen. Es sieht insbesondere vor, dass internationale Unternehmen, die im Informationsraum der Ukraine tätig sind und Geld mit Online-Werbung verdienen, in der Ukraine Steuern, einschließlich der Mehrwertsteuer, zahlen.

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Ab 2021 wird die staatliche Steuerbehörde vollständig als eine einheitliche juristische Person fungieren

Ab dem 1. Januar 2021 wird die staatliche Steuerbehörde als eine einheitliche juristische Person fungieren.

„Ab dem 1. Januar 2021 werden die territorialen Organe der Staatlichen Steuerbehörde, die als eigene Abteilungen geschaffen wurden, die Befugnisse und Funktionen der territorialen Organe der Staatlichen Steuerbehörde, die als juristische Person aufgelöst werden, realisieren“, so die Steuerbehörde.

Die entsprechende Anordnung wurde am Donnerstag vom Leiter der Behörde Oleksii Lubchenko unterzeichnet.

Ihm zufolge sei dies der letzte Schritt beim Übergang zu einer einheitlichen juristischen Person.

So wird die Behörde ab dem 1. Januar aus der Zentrale und den territorialen Organen als getrennten Einheiten bestehen, fügte die Behörde hinzu.