Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts hat die ukrainische Naftogaz AG 10,4 Mrd. UAH an Dividenden für das Jahr 2024 und Einkommenssteuer an den Staatshaushalt überwiesen.
Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, wird der Rest des Gewinns gemäß der Anordnung der Regierung für die Vorbereitung des Landes auf den Winter und insbesondere für den Kauf von importiertem Gas verwendet.
„Ich danke allen Mitarbeitern für dieses Ergebnis. Dank ihrer sorgfältigen Arbeit bleibt Naftogaz ein zuverlässiger Partner des Staates, der alle von der ukrainischen Regierung auferlegten Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig erfüllt“, sagte Serhiy Koretsky, Vorstandsvorsitzender von Naftogaz of Ukraine Sergiy Koretsky, in der Erklärung zitiert.
Wie berichtet, ordnete das Ministerkabinett der Ukraine in seinem Beschluss 410-r vom 29. April 2025 an, dass 30 % des Gewinns von Naftogaz dem Staatshaushalt für Dividenden zugeführt werden.
„Genehmigung (…) des konsolidierten Gewinns in Höhe von 37 Mrd. 906 Mio. 640,18 Tausend UAH gemäß dem konsolidierten Jahresabschluss von NJSC Naftogaz of Ukraine für 2024, wovon der dem Aktionär von NJSC Naftogaz of Ukraine zurechenbare Gewinn 29 Mrd. 421 Mio. 763,674 Tausend UAH beträgt (…)“, heißt es in dem Dokument.
Nach dem Regierungsbeschluss sollen 30 % des Gewinns von Naftogaz in Höhe von 8,826 Mrd. UAH als Dividende an den Staatshaushalt abgeführt werden. Weitere 70 % (20,595 Mrd. UAH) wurden vom Ministerkabinett für die Erfüllung der gesetzlichen Ziele bereitgestellt, darunter 45 % des Gewinns des Aktionärs der ukrainischen Naftogaz in Höhe von 13,239 Mrd. UAH für den Kauf von importiertem Erdgas und die Finanzierung der Vorbereitungen für den Herbst-Winter-Zeitraum 2025/26.
Überblick über das System der Immobilienbesteuerung in Polen für Ausländer und Gebietsansässige
Das Interesse von Ausländern, einschließlich der in der Ukraine ansässigen Personen, an polnischen Immobilien nimmt weiter zu. Gleichzeitig ist es wichtig, die Steuerlast zu berücksichtigen, die mit dem Kauf, dem Besitz und dem Verkauf von Wohnraum verbunden ist. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Steuern im Zusammenhang mit Immobilien in Polen sowie die aktuellen Steuersätze und Besonderheiten für Privatpersonen betrachten.
– Steuer beim Immobilienkauf: die Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen (PCC)
Beim Kauf einer Zweitimmobilie (von einer Privatperson) ist der Käufer verpflichtet, eine PCC in Höhe von 2 % des Immobilienwerts zu zahlen.
Beispiel: eine Wohnung für 100.000 € – die Steuer beträgt 2.000 €.
Wird die Immobilie auf dem Primärmarkt (von einem Bauträger) erworben, ist keine PCC zu zahlen, aber es wird eine Mehrwertsteuer erhoben (in der Regel 8 % oder 23 %, je nach Art der Immobilie und Fläche).
Bis zu 150 m² für eine Wohnung oder 300 m² für ein Haus – 8 % MwSt.
Über diese Grenzen hinaus – 23 % MwSt. auf den Überschuss
Der Kauf ist mit notariellen Kosten verbunden: Abwicklung des Geschäfts, Eintragung ins Grundbuch, Eintragungsgebühren. Im Durchschnitt belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf etwa 2-4 % des Preises.
– Grunderwerbsteuer (Podatek od nieruchomości)
Dies ist eine jährliche lokale Steuer, die von jedem Eigentümer gezahlt wird. Sie wird auf der Ebene der Gemeinde festgelegt und hängt von der Größe der Immobilie ab.
Höchstsätze im Jahr 2025 (jährlich vom polnischen Finanzministerium festgelegt):
Wohnungen und Häuser: bis zu 1,15 PLN pro m² (≈ 0,27 €)
Wohngrundstücke: bis zu 0,70 PLN pro m² (≈ 0,16 €)
Beispiel: eine 60 m² große Wohnung in Warschau → Steuer von ~ 16 € pro Jahr.
Wichtig: In kleineren Städten ist der Satz niedriger, in der Hauptstadt liegt er näher am Höchstsatz.
– Steuer auf Mieteinnahmen
Wenn die Immobilie vermietet wird, sind die Einkünfte steuerpflichtig. Privatpersonen können eine der folgenden Regelungen wählen:
Marktsatz (allgemeiner Einkommensteuertarif): 12 % bis zu einem Einkommen von 120.000 PLN pro Jahr und 32 % für den darüber hinausgehenden Betrag (2025)
Pauschalsatz (ryczałt): 8,5% für Einkommen bis zu 100.000 PLN und 12% auf den darüber hinausgehenden Betrag
Die ryczałt-Regelung ist bei kleinen Vermietern beliebt, insbesondere bei kurzfristigen Vermietungen.
– Kapitalertragssteuer (bei Verkauf)
Wenn Sie Ihre Immobilie früher als 5 Jahre nach dem Erwerb verkaufen, müssen Sie 19 % Kapitalertragssteuer auf den Gewinn zahlen.
Ausnahmen:
Es ist keine Steuer zu zahlen, wenn der Verkäufer die Immobilie 5 Jahre oder länger besessen hat.
Eine Steuerbefreiung ist auch möglich, wenn der gesamte Betrag für den Kauf eines neuen Hauses oder den Bau eines solchen innerhalb von 3 Jahren verwendet wird.
– Sonstige Kosten und Gebühren
Instandhaltung der Immobilie: Rechnungen für Versorgungsleistungen, Reparaturen und Verwaltungsgebühren (insbesondere in Wohnanlagen)
Müllabfuhrgebühr: wird von der Gemeinde festgelegt und hängt von der Anzahl der Bewohner ab
Gebühr für die Verwaltungsgesellschaft: zwischen 2 und 4 PLN/m² pro Monat (0,5-1 €/m²)
Das polnische System der Immobilienbesteuerung ist moderat und relativ transparent. Besondere Aufmerksamkeit sollte der PCC-Steuer auf Käufe und der Kapitalertragssteuer auf Verkäufe geschenkt werden. Für ausländische Investoren und Umsiedler ist es wichtig, die gesamte Steuerlast im Voraus zu berücksichtigen, wenn sie einen Kauf oder eine Miete planen.
relocation.com.ua empfiehlt, vor der Transaktion einen polnischen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden und die steuerlichen Folgen zu optimieren.
Die Niederlande sind eines der stabilsten und attraktivsten Länder Europas für Immobilieninvestitionen. Transparente Gesetze, ein entwickelter Markt und eine hohe Nachfrage nach Mietwohnungen machen dieses Land sowohl für private Eigentümer als auch für Investoren interessant. Bevor Sie jedoch eine Wohnung oder ein Haus kaufen, sollten Sie sich über die Steuern informieren, die sowohl beim Kauf als auch während des späteren Besitzes anfallen.
Die wichtigsten Steuern beim Kauf einer Immobilie in den Niederlanden
1. Übertragungssteuer (Overdrachtsbelasting)
Dies ist die wichtigste einmalige Steuer beim Kauf einer Immobilie auf dem Sekundärmarkt.
Standardsteuersatz: 10,4 % des Kaufpreises (gültig ab 1. Januar 2023).
Für Wohnimmobilien, die zum Eigenbedarf erworben werden: Steuersatz 2 %.
Für Käufer unter 35 Jahren (die zum ersten Mal eine Immobilie im Wert von bis zu 510.000 € erwerben): Der Steuersatz kann 0 % betragen (Befreiung bei Erfüllung aller Voraussetzungen).
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Immobilie zur Vermietung erwerben, gilt auch als Privatperson ein Steuersatz von 10,4 %.
2. Mehrwertsteuer (BTW)
Die Mehrwertsteuer fällt nur beim Kauf einer neuen Immobilie vom Bauträger an.
Satz: 21 % des Wertes der Immobilie.
Bei einem Kauf mit Mehrwertsteuer wird keine Übertragungssteuer (Overdrachtsbelasting) erhoben.
Jährliche Immobiliensteuern
1. Kommunale Grundsteuer (Onroerendezaakbelasting, OZB)
Diese Steuer wird von allen Immobilienbesitzern (sowohl natürlichen als auch juristischen Personen) gezahlt.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des geschätzten Wertes der Immobilie (WOZ-waarde), der jährlich von der Gemeinde festgelegt wird.
Der Steuersatz variiert je nach Stadt, in der Regel zwischen 0,035 % und 0,12 %.
Wenn der WOZ-Wert eines Hauses beispielsweise 400.000 € beträgt, kann die Steuer zwischen 140 € und 480 € pro Jahr betragen.
2. Waterschapsbelasting – Wassersteuer
Die Niederlande sind ein Land mit einer gut ausgebauten Wasserinfrastruktur, weshalb es eine spezielle Steuer gibt:
Diese wird von allen Immobilienbesitzern gezahlt.
Die Höhe hängt von der Region und der Art der Immobilie ab, beträgt aber in der Regel zwischen 100 € und 400 € pro Jahr.
3. Lokale Abgaben: Müll, Abwasser usw.
Der Eigentümer einer Immobilie zahlt außerdem eine Reihe von lokalen Abgaben, die je nach Gemeinde variieren:
Abfallentsorgung (afvalstoffenheffing)
Abwassergebühr (rioolheffing)
Gebühren für öffentliche Dienstleistungen
Zusammen können diese Gebühren 300 bis 700 € pro Jahr betragen.
Steuern bei der Vermietung von Immobilien
In den Niederlanden werden Mieteinnahmen je nach Steuerklasse (box) besteuert:
In den meisten Fällen, wenn Sie kein gewerblicher Vermieter sind, fällt die Immobilie in Box 3 (Kapitalsteuer).
Das Einkommen wird nicht direkt besteuert, sondern das Vermögen (einschließlich des Marktwerts der Immobilie).
Effektiver Steuersatz – 1,2 % bis 1,71 % des Nettovermögens (nach Abzug der Schulden).
Beispiel
Kauf einer Wohnung in Amsterdam für 450.000 € zum Eigenbedarf:
Grunderwerbsteuer (2 %): 9.000 €
Kommunalsteuer (ca. 0,1 % des WOZ-Wertes): ca. 450 € pro Jahr
Müll- und Abwassergebühren: 500 € pro Jahr
Waterschapsbelasting: 200 € pro Jahr
Gesamtbetrag der jährlichen Steuern und Abgaben: ca. 1.150 €
Der Kauf einer Immobilie in den Niederlanden erfordert gute Kenntnisse des Steuersystems. Die wichtigste einmalige Steuer beträgt 2 % oder 10,4 %, je nach Zweck des Kaufs. Hinzu kommen jährliche lokale Abgaben und Wassergebühren sowie Steuern im Falle einer Vermietung. Für eine fundierte Bewertung der Investition ist es wichtig, nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die langfristigen steuerlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen lokalen Steuerberater oder Notar zu konsultieren.
Kroatien ist ein beliebtes Land für Investitionen in Immobilien an der Adriaküste. Bevor Sie jedoch eine Wohnung oder ein Haus kaufen, sollten Sie nicht nur die Kosten für die Immobilie selbst, sondern auch die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühren und die jährliche Instandhaltung berücksichtigen.
Grunderwerbssteuer
Satz: 3 % des von der örtlichen Steuerbehörde ermittelten Werts.
Wer zahlt: der Käufer.
Fällig: innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids.
Wird der Kauf von einer Baufirma getätigt (Neubau mit Mehrwertsteuer), wird keine Steuer gezahlt, stattdessen enthält der Preis 25% Mehrwertsteuer.
Beispiel: Kauf einer gebrauchten Wohnung für 200.000 € → Steuer = 6.000 €.
Kosten für die Anmeldung
Notar: 200-800 € je nach Komplexität der Transaktion.
Rechtsanwalt (fakultativ): 0,5-1,5 % des Immobilienwerts.
Eintragung im Grundbuchamt (Ured za katastar): 40-60 €.
Übersetzung von Dokumenten (falls nicht ansässig): 50-150 €.
Jährliche Grundsteuer (ab 2025)
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Kroatien eine neue Steuer auf Wohnimmobilien, die die „Kurtaxe“ ablöst.
Wer muss sie zahlen?
Eigentümer von Zweitimmobilien, leer stehenden Immobilien oder Immobilien, die kurzfristig (weniger als 10 Monate) vermietet werden.
Sie gilt nicht für Wohnungen, die:
der Hauptwohnsitz ist;
langfristig vermietet wird (mehr als 10 Monate pro Jahr);
für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden oder als unbewohnbar gelten.
Der Satz wird von der Gemeinde festgelegt:
0,60 € bis 8 €/m² pro Jahr.
Liegt keine Entscheidung vor, wird automatisch der Mindestsatz von 0,60 €/m² angewandt.
Beispiel: 70 m² Wohnung in Split → 2 €/m² → 140 €/Jahr
Kosten für Versorgungsleistungen
Nebenkosten (kommunalna naknada):
~ 0,3-0,6 €/m²/Monat;
hängt von der Stadt, dem Bezirk und der Art der Immobilie ab.
Gebühr für die Müllabfuhr:
10-25 €/Monat.
Wasser + Kanalisation:
€1,5-2,5/м³.
Elektrizität:
Die durchschnittliche Rechnung für eine Wohnung beträgt 40-60 €/Monat (Nebensaison).
Internet, TV:
25-35 €/Monat.
Steuer auf Mieteinnahmen
Wenn die Immobilie vermietet wird:
Feste Steuer + Kurtaxe (~300-500 €/Jahr).
Zusätzlich: jährliche Registrierung der Immobilie als touristische Einrichtung (Kategorisierung).
Es kann notwendig sein, sich als Einzelunternehmer zu registrieren (obligatorisch für Einkommen über 40.000 €/Jahr).
Kapitalertragssteuer (bei Verkauf)
Wenn Sie die Immobilie weniger als 2 Jahre nach dem Kauf verkaufen → 10% Steuer auf den Gewinn.
Nach 2 Jahren – Steuerbefreiung (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit).
Immobilien in Kroatien bleiben für Investoren und Käufer aus der EU, der Ukraine und anderen Ländern attraktiv. Allerdings ist der Unterhalt seit 2025 aufgrund einer neuen jährlichen Steuer teurer geworden. Es lohnt sich, beim Kauf sowohl die anfänglichen Kosten (bis zu 4-5 % zusätzlich zum Preis) als auch die jährlichen Kosten (ab 500 €+ je nach Gebiet und Nutzung) zu berücksichtigen.
Quelle: http://relocation.com.ua/podatki-na-neruhomist-u-horvatiyi-u-2025-rotsi-analiz-vid-relocation/
Italien ist eines der attraktivsten Länder Europas für den Kauf von Immobilien. Das günstige Klima, die reiche Geschichte, die gut ausgebaute Infrastruktur und der hohe Lebensstandard ziehen sowohl Investoren als auch diejenigen an, die ein zweites Zuhause an der Küste oder in einem malerischen Dorf suchen. Vor dem Kauf ist es jedoch wichtig, sich mit dem Steuersystem vertraut zu machen: In Italien hängen die Immobiliensteuern von vielen Faktoren ab – von der Lage der Immobilie bis zum Status des Eigentümers.
Die wichtigsten Immobiliensteuern in Italien
Das italienische Steuersystem im Immobilienbereich umfasst sowohl einmalige Steuern beim Kauf als auch jährliche Steuern auf den Besitz.
Der IMU-Satz wird von den lokalen Behörden festgelegt und schwankt zwischen 0,46 % und 1,06 % des Katasterwerts der Immobilie.
Die Berechnungsgrundlage ist der Katasterwert (rendita catastale), multipliziert mit einem Anpassungskoeffizienten (in der Regel 160 oder 168), woraufhin der Steuersatz angewendet wird.
Beim Kauf von einer Privatperson:
2 % des Katasterwerts – wenn es sich um die Erstwohnung des Käufers handelt, der seinen Wohnsitz in Italien hat.
9 % – wenn es sich um eine Zweitwohnung oder eine Investitionsimmobilie handelt.
Beim Kauf vom Bauträger:
10 % Mehrwertsteuer zuzüglich fester Registrierungsgebühren (jeweils 200 Euro).
Außerdem sind Kataster- und Hypothekengebühren in Höhe von jeweils 50 Euro zu entrichten.
Besonderheiten für Nichtansässige
Ausländer können in Italien frei Immobilien erwerben. Es gibt jedoch einige wichtige Besonderheiten:
Wenn Sie nicht als Einwohner registriert sind, wird die IMU-Steuer auch auf eine einzige Immobilie erhoben.
Der Vermögensstatus wird nicht durch die Staatsangehörigkeit bestimmt, sondern durch die Registrierung bei der Gemeinde (residenza anagrafica).
Wenn die Immobilie vermietet wird, sind die Mieteinnahmen meldepflichtig und steuerpflichtig:
nach dem vereinfachten Verfahren cedolare secca – 21 %,
oder nach dem progressiven Einkommensteuersatz: von 23 % bis 43 %.
Berechnungsbeispiele
Wohnung in Rom, gekauft von einem deutschen Staatsbürger zu Urlaubszwecken:
Katasterwert: 80.000 Euro
IMU zum Satz von 1 %: ca. 1.280 Euro pro Jahr
Haus in der Toskana, wird vermietet:
IMU + TARI: zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Jahr
Zuzüglich Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: 21 % oder nach Steuertabelle.
Faz
Das italienische Steuersystem im Immobilienbereich erfordert Aufmerksamkeit und Berechnungen. Die wichtigsten jährlichen Ausgaben sind IMU und TARI, beim Kauf kommen erhebliche einmalige Gebühren hinzu. Bei Vermietung oder Weiterverkauf fallen zusätzliche Steuern auf den Gewinn an. Daher ist es ratsam, vor dem Abschluss eines Vertrags einen italienischen Anwalt oder Steuerberater zu konsultieren, um Überraschungen und Strafen zu vermeiden.
Quelle: http://relocation.com.ua/property-taxes-in-italy-analysis-by-relocation/
Der Kauf einer Immobilie in Serbien ist nicht nur eine lohnende Investition, sondern auch mit der Verpflichtung zur jährlichen Zahlung einer Grundsteuer verbunden. Diese Steuer müssen alle Immobilienbesitzer zahlen – sowohl serbische Staatsbürger als auch Ausländer, unabhängig davon, ob die Immobilie genutzt wird oder nicht.
Zahlungskalender
Die Immobiliensteuer in Serbien wird vierteljährlich gezahlt:
Wichtig: Bei Zahlungsverzug wird eine Strafe in Höhe von 16,5 % p. a. fällig, bei systematischer Nichtzahlung sind Strafmaßnahmen möglich.
Wie zahlt man die Steuer zum ersten Mal?
Für Nichtansässige in Serbien beginnt das Verfahren mit einem persönlichen Besuch bei der Steuerbehörde. Ausländer erhalten keine automatischen Benachrichtigungen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Bei mehreren Eigentümern
Die Unterlagen müssen von allen Miteigentümern gleichzeitig eingereicht werden. Die Berechnung der Steuer hängt von den Anteilen ab:
Die Steuer wird auf der Grundlage des geschätzten Wertes der Immobilie berechnet und in mehrere Kategorien unterteilt:
Quelle: https://t.me/relocationrs/1036