Die Ukraine festigt weiterhin ihre Position im europäischen Transitraum. So hat die Staatliche Zollbehörde der Ukraine im zweiten Quartal 2025 fast 34.000 Transitdeklarationen nach dem gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) bearbeitet. Das sind 8.000 mehr als im Vorquartal und 9.000 mehr als im zweiten Quartal 2024.
Dieser Anstieg ist der höchste Quartalswert seit dem Beitritt der Ukraine zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren.
Über 23.000 von ukrainischen Zollbehörden eingeleitete Beförderungen wurden in den Vertragsstaaten des Übereinkommens erfolgreich abgeschlossen. In der Ukraine wurden 10.700 Transitbeförderungen abgeschlossen, die in anderen Ländern eingeleitet worden waren, was fast 50 % mehr ist als im Vorquartal.
Insgesamt hat die Staatliche Zollbehörde seit Beginn der internationalen Anwendung des gemeinsamen Versandverfahrens am 1. Oktober 2022 fast 196.000 Zollanmeldungen bearbeitet, davon 149.000 als Abgangszollstelle und 47.000 als Bestimmungszollstelle.
Darüber hinaus nutzen inländische Unternehmen aktiv ukrainische Gesamtgarantien in T1-Erklärungen für die Beförderung von Transitgütern in anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens. So wurden im zweiten Quartal 2025 allgemeine Garantien in fast 106.000 T1-Erklärungen verwendet, die durch das Zollgebiet der Europäischen Union befördert wurden (seit dem 01.01.2025 sind es mehr als 183.000 solcher Erklärungen).
Was die Garantien im gemeinsamen Versandverfahren betrifft, so wurden im zweiten Quartal 2025 im NCTS-Garantienverwaltungssystem der Staatlichen Zollbehörde 28 allgemeine Garantien registriert. Anfang Juli 2025 waren 94 allgemeine Garantien mit einem Gesamtwert von über 320 Millionen Euro und 4.947 Einzelgarantien mit einem Gesamtwert von 218,45 Millionen Euro gültig.
Diese Entwicklung bestätigt das wachsende Vertrauen der Unternehmen in das gemeinsame Versandverfahren und zeigt, dass immer mehr Außenhandelsunternehmen nach EU-Standards arbeiten wollen.
Am 24. April 2025 hat die albanische Regierung das im Februar 2020 unterzeichnete Abkommen über die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht mit der Republik Belarus offiziell ausgesetzt. Mit dieser Entscheidung wird die im Mai 2024 eingeführte teilweise Aussetzung aufgehoben, die nur für Diplomatenpässe galt. Nun müssen belarussische Staatsbürger für die Einreise nach Albanien ein Visum beantragen.
Zuvor, im Mai 2024, hatte Albanien das Abkommen teilweise ausgesetzt und die visafreie Einreise für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen eingeschränkt. Mit der jetzigen Maßnahme wird die Visumfreiheit für alle Kategorien belarussischer Staatsbürger vollständig aufgehoben.
Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird im Amtsblatt Albaniens veröffentlicht.
Quelle: https://t.me/relocationrs/881