Business news from Ukraine

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Ukrainische Versicherer haben ihre Ausgaben für Werbung um mehr als ein Viertel erhöht

Die Ausgaben der ukrainischen Versicherungsunternehmen für Werbung und Marketing stiegen von Januar bis Juni 2023 um 27,7 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2022 – auf 64,5 Mio. UAH, so die Nationalbank der Ukraine (NBU) auf ihrer Website.

Dem Bericht zufolge beliefen sich die Verwaltungskosten der Versicherer in diesem Zeitraum auf 2,656 Mrd. UAH, das sind 2,5% mehr als im ersten Halbjahr 2022, während die Vertriebskosten um 6,3% auf 1,032 Mrd. UAH stiegen.

Darüber hinaus stiegen die Ausgaben für den Abschluss und die Verlängerung von Versicherungsverträgen um 5,3 % auf 5,317 Mrd. UAH, einschließlich der Ausgaben für Vermittlungsgebühren – um 4,4 % auf 4,899 Mrd. UAH.

Die Ausgaben für den Abschluss und die Verlängerung von Rückversicherungsverträgen stiegen um das 2,1-fache auf 56,7 Mio. UAH, einschließlich der Ausgaben für Maklervergütungen um das 2,2-fache auf 56,1 Mio. UAH, wobei die Ausgaben für ausländische Makler um 12,5 % auf 11,2 Mio. UAH sanken.

Die Ausgaben für die Regulierung von Versicherungsansprüchen stiegen um 40,9 % auf 221,3 Mio. UAH, während die Ausgaben für die Dienstleistungen von Sachverständigen um 75,3 % auf 77,5 Mio. UAH stiegen.

Die Ausgaben für Unterstützungszahlungen stiegen um 12,7 % auf 91,7 Mio. UAH. Gleichzeitig sanken die Zahlungen für die Dienste ausländischer Assistenten um fast das Doppelte auf 4,2 Mio. UAH.

Die Ausgaben der Versicherer für Gerichtsverfahren sind um das 3,1-fache gestiegen – auf UAH 33,1 Millionen.

Wie berichtet, haben die ukrainischen Versicherungsgesellschaften im Zeitraum Januar-Juni 2023 Nettoprämien in Höhe von 20,895 Mrd. UAH eingenommen, das sind 21,7% mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2022, und 7,744 Mrd. UAH an Nettoversicherungsleistungen (+31%) ausgezahlt. Der Anteil der Nettoauszahlungen stieg von 34,4% auf 37,1%.

Nach Angaben der NBU gab es am 30. Juni 2023 in der Ukraine insgesamt 115 Versicherungsgesellschaften, von denen 12 auf Lebensversicherungen spezialisiert sind, während es zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres 142 waren (13).

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DER OBERSTE RAT ERLAUBTE IN DER WERBUNG EIGENE WARE MIT DER PRODUKTION DER KONKURRENTEN ZU VERGLEICHEN

Der Oberste Rat unterstütze in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf Nr. 0953 „Über die Eintragung der Änderungen in einige Gesetzgebungsakte der Ukraine bzgl. der Harmonisierung der Gesetzgebung im Bereich der vergleichenden Werbung mit dem Recht der Europäischen Union“, womit erlaubt wird, in der Werbungsproduktion eigene Ware mit der Produktion des Konkurrenten offen zu vergleichen.
Jetzt in seiner Werbungsproduktion darf der Hersteller die Abbildungen, die Verweise auf die Ware, die Handelsmarken oder die sonstigen Bezeichnungen, unter welchen die Ware hergestellt wird, nämlich die Ware, mit welcher vergleicht wird, sowie die Benennung des Konkurrenten, die Tätigkeit zu nutzen.
In dem verabschiedeten Gesetz ist eine deutliche Liste der Bedingungen angeführt, unter Einhaltung derer die Unternehmer ihre Ware mit den Positionen der Konkurrenten vergleichen können werden. Insbesondere, damit der Hersteller die Produktion in dem Spot, auf Billboard oder in einem anderen Kommunikationsmittel mit den Warenpositionen anderer Firmen vergleichen kann, ist es notwendig, dass die Werbung die ukrainische Gesetzgebung im Bereich des unlauteren Wettbewerbs nicht verletzt. In der Werbung selbst sollen die ähnlichen Waren objektiv und ohne Diskreditierung verglichen werden. Dabei ist die Imitierung der Waren, die mit der Handelsmarke geschützt sind, verboten.
Laut Prognosen der Autoren des Gesetzes ermöglicht dessen Annahme den nächsten Schritt auf dem Weg zur Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung an die EU-Normen vorzunehmen, wird die Entwicklung des lauteren Wettbewerbs fördern, stärkt den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und der gewissenhaften Unternehmer, und dadurch wird die Wirtschaftsentwicklung der Ukraine positiv beeinflussen.

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