Die ukrainische Botschaft in Deutschland hat sich zu den neuen Regelungen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes in den Ländern der Europäischen Union geäußert und darauf hingewiesen, dass Ukrainer, unabhängig von ihrem Geschlecht, einen Nachweis über den legalen Grenzübertritt aus der Ukraine vorweisen müssen.
„Um mögliche Probleme bei der Beantragung von vorübergehendem Schutz in den EU-Mitgliedstaaten zu minimieren, wird den Bürgern der Ukraine, unabhängig von Geschlecht und Alter, empfohlen, sich bei der Ausreise aus der Ukraine von den Mitarbeitern des ukrainischen Grenzschutzes einen Stempel bzw. einen Vermerk über den Grenzübertritt und die Ausreise aus der Ukraine in ihren Reisepass eintragen zu lassen“, heißt es in einer Mitteilung auf Facebook.
Für jene Ukrainer, die sich bereits im Ausland befinden und offizielle Informationen über das Datum und die Tatsache des Grenzübertritts benötigen, besteht die Möglichkeit, Dokumente über das Hauptzentrum für die Verarbeitung spezieller Informationen des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine anzufordern. In Kürze werden weitere Erläuterungen hierzu auf den offiziellen Websites des ukrainischen Außenministeriums und der diplomatischen Vertretungen veröffentlicht.
Wie bereits berichtet, hat die Europäische Union den Mitgliedstaaten Empfehlungen zu den aktualisierten Regeln für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer übermittelt, die die Verweigerung des Status für wehrpflichtige Bürger der Ukraine beinhalten.
Wie die Europäische Kommission betonte, gelten die neuen Regeln für alle Bürger der Ukraine unabhängig vom Geschlecht.