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UKRAINISCHES PARLAMENT VERABSCHIEDET GESETZ ZUR STAATLICHEN UNTERSTÜTZUNG VON INVESTITIONSPROJEKTEN AB 20 MIO. EUR

2 Januar , 2021  

Die Werchowna Rada unterstützte in der zweiten wiederholten Lesung das Gesetz über die staatliche Unterstützung von Investitionsprojekten mit bedeutenden Investitionen (der sog. Gesetzentwurf über Betreuer von Investoren) in Höhe von über 20 Mio. Euro, das insbesondere die Befreiung solcher Projekte von bestimmten Steuern vorsieht (Gesetzentwurf Nr. 3760).
Wie die Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“ berichtet, wurde das entsprechende Gesetz von 252 Abgeordneten aus 226 notwendigen Stimmen unterstützt.
Laut den Materialien zum Gesetzentwurf, die auf der Website des Parlaments veröffentlicht wurden, wurde in der Formulierung des Dokuments für die zweite Lesung das Äquivalent der „bedeutenden Investition“ von 30 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro reduziert. Ebenfalls für die zweite Lesung schlug der Ausschuss vor, die Liste der Bereiche für Projekte zu erweitern, die eine solche staatliche Unterstützung beanspruchen können.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs für die zweite wiederholte Lesung sieht vor, dass ein Investitionsprojekt mit bedeutenden Investitionen insbesondere in den folgenden Bereichen realisiert werden soll: verarbeitende Industrie (mit Ausnahme von Tätigkeiten zur Herstellung und zum Umsatz von Tabakwaren, Ethyl-, Cognac- und Fruchtalkohol, alkoholischen Getränken), Bergbau zur Weiterverarbeitung und/oder Anreicherung von Mineralien (mit Ausnahme von Steinkohle, Braunkohle, Erdöl und Erdgas), Abfallwirtschaft, Transport, Lagerung, Post- und Kuriertätigkeiten, Logistik, Bildung, wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Tätigkeiten, Gesundheit, Kunst, Kultur, Sport, Tourismus und Kur- und Erholungsbereiche. Wie Nina Yuzhanina bei der Diskussion des Gesetzentwurfs betonte, sieht einer der vom zuständigen Ausschuss unterstützten Änderungsanträge in den „Übergangsbestimmungen“ zusätzlich die Möglichkeit der staatlichen Unterstützung von Investoren im Bereich der Eisenerzverarbeitung vor.

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