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Werchowna Rada verabschiedet Gesetz zum Verbraucherschutz

12 Juni , 2023  

Am 10. Juni hat die Werchowna Rada den Gesetzentwurf der Regierung zum Verbraucherschutz (Nr. 6134) in zweiter Lesung und in vollem Umfang angenommen.
Nach Angaben auf der Website des Parlaments stimmten 263 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, während die Mindeststimmenzahl 226 beträgt. Eine Niederschrift der Sitzung liegt jedoch noch nicht vor.
Taras Melnychuk, ein Vertreter des Ministerkabinetts in der Werchowna Rada, sagte im Telegramm, dass der Gesetzesentwurf entwickelt wurde, um die nationale Verbraucherschutzgesetzgebung näher an die EU-Gesetzgebung heranzuführen und das ukrainische Verbraucherschutzsystem mit den Prinzipien, Ansätzen und Praktiken der EU zu harmonisieren.
Ihm zufolge wird das Dokument insbesondere die Kompatibilität zwischen den Verbraucherschutzsystemen der Ukraine und der EU ermöglichen, den Verbraucherschutz im elektronischen Handel verbessern, gleiche Bedingungen für Unternehmen im elektronischen Handel und einen fairen Wettbewerb schaffen sowie die Belastung der Unternehmen durch die Abschaffung veralteter Vorschriften verringern.
Der Gesetzentwurf wurde der Rada bereits im Oktober 2021 vorgelegt, im Oktober 2022 in erster Lesung verabschiedet und anschließend mehrfach überarbeitet, u.a. nach Stellungnahmen der Nationalen Agentur für Korruptionsbekämpfung.
Wie der Ausschuss nach der erneuten Prüfung der Kommentare feststellte, wurden 125 von 324 Vorschlägen vollständig und 6 teilweise berücksichtigt.
Zu den Neuerungen des Gesetzes gehört insbesondere das E-Shopper-Portal – ein einheitliches staatliches Webportal für Verbraucher im elektronischen Handel. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem, das Informationen über E-Commerce-Unternehmen sammelt, akkumuliert, verarbeitet, schützt, aufzeichnet und den Verbrauchern zur Verfügung stellt, sowie die Kommunikation zwischen E-Commerce-Unternehmen, Verbrauchern und der staatlichen Aufsichtsbehörde ermöglicht.

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