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Wiener Gericht beschließt Überprüfung des Auslieferungsverfahrens gegen Dmytro Firtash

16 Juni , 2023  

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Freitag beschlossen, das Auslieferungsverfahren gegen Dmytro Firtash an die USA neu zu prüfen und den Fall an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen.
„Die Entscheidung des Bezirksgerichts Wien vom Februar 2017 (über die Auslieferung von Firtash) wird aufgehoben. Das Landesgericht für Strafsachen Wien (OG) wird nun die Frage der Zulässigkeit der Auslieferung auf der Grundlage neuer Beweise erneut prüfen“, so das Gericht in einer Presseaussendung
In einer Erklärung der Gruppe DF, in der das Vermögen des ukrainischen Geschäftsmannes vereint ist, heißt es ebenfalls, dass das erstinstanzliche Gericht den Fall auf der Grundlage neuer von den Parteien vorgelegter Beweise und Fakten prüfen wird und dass die Auslieferung von Firtash derzeit ausgesetzt ist.
Laut dem Anwalt des ukrainischen Geschäftsmannes, Dieter Böhmdorfer, der in dem Bericht zitiert wird, hat die Verteidigung diese Entscheidung seit Juni 2019 angestrebt.
„Dmytro Firtash ist der unabhängigen österreichischen Justiz dankbar für die objektive Prüfung des Falles und folgerichtig für die Anberaumung eines Wiederaufnahmeverfahrens auf der Grundlage der dem Gericht vorgelegten neuen Fakten und Beweise“, so der Anwalt.
Der Pressedienst der DF-Gruppe und die Anwälte wollten sich nicht zu den Einzelheiten der gerichtlichen Auseinandersetzungen und den Argumenten äußern, die das österreichische Gericht zu einer objektiven Entscheidung veranlasst haben, heißt es in der Mitteilung
Wie berichtet, wurde der Vorstandschef von Group DF am 12. März 2014 auf Ersuchen der US-Behörden in Österreich verhaftet, dann aber gegen eine Kaution von 125 Mio. EUR freigelassen. Unter der US-Regierung von Barack Obama wurde dem ukrainischen Geschäftsmann vorgeworfen, dass er mit Hilfe von Bestechungsgeldern im Wert von 18,5 Mio. Dollar Genehmigungen für den Titanabbau in Indien für den anschließenden Verkauf von Fertigprodukten in den USA an Boeing erwirken wollte. Firtasch bestreitet alle Vorwürfe und bezeichnet sie als politisch motiviert, um seinen Einfluss auf die Prozesse in der Ukraine zu beschränken.
Im April 2015 lehnte die OG das Auslieferungsersuchen des US-Justizministeriums für Firtasch mit der Begründung ab, dass politische Motive für das Auslieferungsersuchen nicht ausgeschlossen werden könnten. Im Februar 2017 überprüfte das OLG diese Entscheidung jedoch aufgrund einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, und im Juni 2019 bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Rechtmäßigkeit der Auslieferung.
Das österreichische Justizministerium erließ daraufhin einen entsprechenden Auslieferungsbeschluss, doch wurde das Verfahren im Juli 2019 aufgrund eines Antrags der Verteidigung des ukrainischen Geschäftsmannes an den OGH auf eine erneute Prüfung im Lichte zusätzlich erhobener Daten ausgesetzt. Laut Kurier verzögerte sich die Entscheidung des OGH aufgrund der Vielzahl der eingereichten Unterlagen, Kommunikationsproblemen aufgrund des Coronavirus und aufgrund eines Richterwechsels.
Im März 2022 teilten Firtaschs Anwälte mit, dass sie beim OLG Berufung gegen die Entscheidung der OG eingelegt hätten, den Antrag auf erneute Prüfung der Auslieferung des Geschäftsmannes an die USA abzulehnen.