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Wirtschaftsgericht bestätigt Geldstrafe von 80 Mio. UAH gegen Dniproazot

23 Oktober , 2022  

Das Kiewer Wirtschaftsgericht hat am Donnerstag die Klage von Dniproazot auf Ungültigerklärung und Aufhebung der Entscheidung des Antimonopolkomitees der Ukraine vom 29. Dezember 2021 über den Verstoß des Unternehmens gegen die Gesetzgebung zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs und die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 80,11 Mio. UAH abgewiesen.
„Das Antimonopolkomitee wird seine Position in diesem Fall weiter verteidigen, wenn Dniprazot weiterhin Berufung bei höheren Gerichten einlegt“, so die Agentur in einer Erklärung.
Der AMCU erinnerte daran, dass in der Untersuchung die monopolistische (marktbeherrschende) Stellung des Unternehmens auf dem Rohstoffmarkt in den Jahren 2017-2019 festgestellt und nachgewiesen wurde, dass es diese Stellung missbraucht hat, insbesondere durch die Einstellung der Produktion des Produkts vom 18.06.2018 bis 19.07.2018 und die Einstellung des Verkaufs vom 01.07.2018 bis 19.07.2018.
„Als Hauptgrund für die Einstellung der Produktion durch Dniproazot wurden die steigenden Erdgaspreise und der Mangel an Betriebskapital genannt. Gleichzeitig stellte der Ausschuss keine wesentlichen Veränderungen bei den Erdgaskosten fest und ermittelte die Verfügbarkeit von Betriebskapital in der Buchhaltung des Unternehmens“, so die Agentur in einer Erklärung.
Der AMCU erinnerte auch daran, dass die Frage der Preisfestsetzung durch Dniprozot in den Jahren 2017 bis 2019 vom Ausschuss in einem anderen Fall untersucht wird.
Dniproazot ist auf die Herstellung von Harnstoff, Ammoniak, Ätznatron, Flüssigchlor und Salzsäure spezialisiert und wird von den Strukturen der Privat-Gruppe kontrolliert.
Im Zeitraum Januar-September 2021 hat das Unternehmen seinen Nettogewinn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um das Dreifache (228,3 Mio. UAH) auf 113,1 Mio. UAH reduziert. Der Umsatz des Unternehmens stieg in den ersten neun Monaten dieses Jahres um 43,2 % auf 5 Mrd. UAH (734,8 Mio. Euro).

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