Wie der Experts Club berichtet, erhielten ukrainische Staatsbürger im Jahr 2025 335,1 Tausend Erstaufenthaltsgenehmigungen in den Ländern der Europäischen Union und belegten damit laut Eurostat-Daten den ersten Platz unter den Staatsangehörigen aller Länder außerhalb der EU.
Auf die Ukrainer entfielen 8,7 % aller Erstaufenthaltsgenehmigungen, die in der EU an Drittstaatsangehörige erteilt wurden. Den zweiten Platz belegten Staatsangehörige aus Indien mit 227,6 Tausend bzw. 5,9 %, den dritten Platz Marokko mit 202,1 Tausend bzw. 5,2 %.
Im Vergleich zum Jahr 2024 stieg die Zahl der an Ukrainer erteilten Erstaufenthaltsgenehmigungen um 13,6 %. Im Jahr zuvor waren es etwa 295.000. Somit bleibt der Zustrom von Ukrainern, die in die EU wechseln oder zunächst andere Gründe für einen legalen Aufenthalt in der EU beantragen, trotz der Fortführung des Mechanismus des vorübergehenden Schutzes weiterhin beträchtlich.
Der Hauptgrund für die Erteilung einer ersten Aufenthaltsgenehmigung an Ukrainer war die Arbeit. Nach Angaben von Eurostat standen etwa zwei Drittel der im Jahr 2025 an ukrainische Staatsbürger erteilten Genehmigungen im Zusammenhang mit einer Beschäftigung.
Polen blieb das Hauptziel: Auf das Land entfielen 72 % aller ersten Aufenthaltsgenehmigungen, die an Ukrainer in der EU erteilt wurden.
Dabei betont Eurostat ausdrücklich, dass diese Zahlen keine Personen umfassen, die im Zusammenhang mit dem großangelegten Einmarsch Russlands in die Ukraine vorübergehenden Schutz genießen. Der vorübergehende Schutz wird in einer separaten Statistik erfasst, weshalb die 335.100 Genehmigungen andere Aufenthaltsgründe widerspiegeln – vor allem Arbeit, Familie, Bildung und andere Kategorien.
Insgesamt haben die EU-Länder im Jahr 2025 rund 3,9 Millionen Erstaufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige erteilt.
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