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Montenegro hat die Bedingungen für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung gesetzlich verschärft

14 Januar , 2026  

Wie Serbischer Ökonom berichtet, verschärft Montenegro die Anforderungen für den Erhalt und die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer aus zwei beliebten Gründen – Immobilienbesitz und Unternehmensführung. Das Gesetz über Änderungen des Ausländergesetzes wurde im Službeni list Crne Gore (Nr. 3/2026) veröffentlicht.

In den parlamentarischen Änderungen, die Teil des endgültigen Textes wurden, wird der Mindestwert einer Immobilie für eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Immobilienbesitz auf mindestens 150.000 Euro festgelegt. Als Nachweis dient die Entscheidung der Steuerbehörde (Grundlage für die Grundsteuer), wobei diese Regelung nicht für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz gilt.

Bemerkenswert ist, dass die ursprüngliche Regierungsvariante eine höhere Schwelle von 200.000 Euro vorsah und an die Bewertung der Steuerbehörde gebunden war; genau dieser Wert hatte zuvor Diskussionen in der Geschäftswelt und unter den Akteuren des Immobilienmarktes ausgelöst.

In Bezug auf die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer und Geschäftsführer haben die Behörden ihren Ansatz neu formuliert. Der zuständige Parlamentsausschuss hat festgestellt, dass die Regierung Änderungen vorgenommen hat, mit denen die Anforderung der Beschäftigung von montenegrinischen Staatsbürgern als Voraussetzung für die Verlängerung gestrichen und durch die Notwendigkeit ersetzt wurde, einen Nachweis über beglichene Steuerverbindlichkeiten in Höhe von mindestens 5.000 Euro pro Jahr vorzulegen.

Die Verbindung „Immobilien – Aufenthaltsgenehmigung” bleibt bestehen, aber es entsteht ein verständlicher Preisfilter, der die Nachfrage in das Segment der Objekte ab 150.000 Euro verlagern könnte, insbesondere in den Küsten- und Zentralgemeinden. Dabei wurde das Risiko eines Ungleichgewichts für den Norden des Landes, wo die Preise niedriger sind, zuvor in der Parlamentsdebatte ausdrücklich als sensibler Punkt für die Regionen hervorgehoben.

Für kleine Unternehmen erscheint das neue Modell vorhersehbarer: Anstelle einer formellen Anstellung wird ein messbares Kriterium „Steuern von mindestens 5.000 Euro” eingeführt, was potenziell die Hürden für Unternehmen ohne Bedarf an Personalaufstockung senkt, aber die Haushaltsdisziplin stärkt.

Hintergrund: Die Regierung begründete das Änderungspaket mit der Notwendigkeit einer weiteren Annäherung an die EU-Normen zur Migrationsregulierung.

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