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Die EU hat den Import von ukrainischem Pflanzgut von Kirschen und deren Hybriden genehmigt

10 März , 2026  

Die Europäische Union hat offiziell den Import von Pflanzgut der Gewöhnlichen Kirsche (Prunus cerasus), der Graukirsche (Prunus canescens) und ihrer Hybriden aus der Ukraine genehmigt, teilte die Staatliche Dienststelle der Ukraine für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (Derzhprodspozhyvsluzhba) mit.

Der Mitteilung zufolge wurde die Entscheidung von der Europäischen Kommission (EU-Durchführungsverordnung 2025/1949) nach Prüfung des von der ukrainischen Seite erstellten technischen Dossiers getroffen. Das Dokument erlaubt die Einfuhr von nicht veredelten Pflanzen bis zu zwei Jahren im Ruhezustand (ohne Blätter) in das Gebiet der EU.

„Die Öffnung des EU-Marktes für ukrainisches Pflanzgut ist ein weiterer Schritt zur tieferen Integration in den europäischen Raum und zur Stärkung des Rufs der Ukraine als zuverlässiger Handelspartner“, heißt es in der Mitteilung der Behörde.

Die Staatliche Dienststelle für Lebensmittel- und Verbraucherschutz betonte, dass die Exporteure die uneingeschränkte Einhaltung der phytosanitären Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2072 gewährleisten müssen. Jede Ladung muss von einem phytosanitären Zertifikat begleitet sein, und die Nichteinhaltung der Vorschriften des Importlandes ist ein Grund für die Verweigerung seiner Ausstellung.

Die Behörde wies auf die Notwendigkeit hin, die Gleichwertigkeit des ukrainischen Zertifizierungssystems für den uneingeschränkten Export von Material, das unter die Richtlinie 2008/90/EG des Rates fällt, anzuerkennen. In diesem Zusammenhang war die Durchführungsentscheidung der Kommission (EU) 2026/75 vom 12. Januar 2026 über die Gleichwertigkeit von Vermehrungsmaterial von Obstpflanzen, das in Drittländern angebaut wurde, ein wichtiger Schritt.

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