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Neun EU-Länder beantragen eine Verlängerung der vereinfachten Betriebsregelung für das EES-System

10 Juli , 2026  

Neun europäische Staaten – Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, die Niederlande, Portugal und die Schweiz – haben sich an die Europäische Kommission gewandt und um eine Verlängerung der vorübergehenden Regelung gebeten, die die Einführung des neuen Ein- und Ausreisesystems (Entry/Exit System, EES) an den Außengrenzen des Schengen-Raums erleichtert.

Das EES-System sieht eine obligatorische elektronische Registrierung von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern beim Grenzübertritt vor, einschließlich Gesichtsscan und Abnahme von Fingerabdrücken. Nach Angaben der Länder, die den Antrag initiiert haben, zeigten sich in den ersten Monaten des Systembetriebs an einer Reihe von Flughäfen und Grenzübergängen gravierende Probleme: Die Warteschlangen wurden länger, die Wartezeiten bei der Kontrolle nahmen zu und die Belastung der Grenzbehörden stieg.

Die derzeitige Übergangsregelung ermöglicht es, in Ausnahmefällen auf die Erfassung biometrischer Daten zu verzichten, wobei die elektronische Registrierung der Reisenden weiterhin erfolgt. Neun Länder sind der Ansicht, dass ein Verzicht auf diese Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu neuen Störungen im Betrieb der Grenzinfrastruktur führen könnte.

Für ukrainische Staatsbürger hat diese Frage unmittelbare praktische Bedeutung, da Ukrainer ebenfalls zu den Reisenden aus Nicht-EU-Ländern zählen und bei Kurzzeitreisen in den Schengen-Raum unter die EES fallen.

Sollte die Europäische Kommission einer Verlängerung des vorübergehenden Mechanismus zustimmen, könnte dies:

das Risiko langer Warteschlangen an beliebten Grenzübergängen und großen Flughäfen der EU verringern, insbesondere in Zeiten mit hohem Reiseaufkommen; die Wahrscheinlichkeit von Verzögerungen beim Grenzübertritt für ukrainische Touristen, Autofahrer, Geschäftsreisende und Saisonarbeiter verringern;

den EU-Ländern mehr Zeit für die technische Weiterentwicklung des Systems geben, ohne dessen Betrieb auszusetzen.

Dabei sollten Ukrainer nicht mit einer Aufhebung der biometrischen Registrierung rechnen. Das EES bleibt ein obligatorisches System, und in den meisten Fällen müssen ukrainische Staatsbürger bei der Einreise in den Schengen-Raum beim ersten Grenzübertritt nach Inbetriebnahme des Systems fotografiert werden und ihre Fingerabdrücke abgeben.

Experten weisen darauf hin, dass die Verlängerung der vereinfachten Regelung eher eine flexiblere Anwendung der Vorschriften an problematischen Grenzübergängen bedeutet als eine Änderung der Anforderungen an die Reisenden selbst.

Das EES-System ist Teil einer umfassenderen Reform der EU-Außengrenzkontrollen und soll langfristig die herkömmliche Stempelung in Reisepässen durch die elektronische Erfassung aller Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen ersetzen.

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