Die polnische Regierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der eine obligatorische Registrierung von Wohnungen und Häusern vorsieht, die kurzfristig an Touristen vermietet werden. Die Vermietung von Wohnraum für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen wird offiziell als Hoteldienstleistung eingestuft.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Parlament geprüft und vom Präsidenten unterzeichnet werden. Der Großteil der neuen Vorschriften soll 14 Tage nach Veröffentlichung des verabschiedeten Gesetzes im Amtsblatt in Kraft treten.
Kernstück der Reform wird die Einrichtung eines landesweiten Registers für touristische Beherbergungsbetriebe sein – Centralny Wykaz Turystycznych Obiektów Noclegowych. Darin müssen nicht nur Hotels und Pensionen, sondern auch Privatwohnungen erfasst werden, die über Airbnb, Booking.com und andere Plattformen angeboten werden.
Jede Unterkunft erhält eine individuelle Identifikationsnummer. Die Eigentümer sind verpflichtet, diese in allen Anzeigen anzugeben. Online-Plattformen müssen das Vorhandensein der Registrierungsnummer überprüfen und Informationen über Buchungen an die staatlichen Behörden weiterleiten.
Für die Eigentümer bedeutet dies, dass die inoffizielle Vermietung von Unterkünften auf Tagesbasis deutlich riskanter wird. Für den Betrieb ohne Registrierung, das Fehlen einer Identifikationsnummer in der Anzeige oder die Angabe unrichtiger Daten sind Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Zloty vorgesehen, was etwa 11.600 Euro entspricht.
Wohnungen für die Kurzzeitvermietung müssen den hygienischen, baulichen und brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. In jeder Unterkunft müssen die Hausordnung, Informationen zu den Ruhezeiten sowie die Kontaktdaten des Eigentümers oder Verwalters ausgehängt werden. Dabei ist nicht vorgesehen, Wohngebäude hinsichtlich der Brandschutzanforderungen automatisch mit vollwertigen Hotels gleichzusetzen.
Die Kommunalbehörden erhalten das Recht, Zonen festzulegen, in denen die Kurzzeitvermietung von Privatwohnungen eingeschränkt oder gänzlich verboten wird. Eine solche Maßnahme könnte vor allem in den historischen Zentren und den am stärksten frequentierten Touristenvierteln von Warschau, Krakau, Danzig, Sopot und anderen Städten zur Anwendung kommen. Die Beschränkungen gelten nicht automatisch für offiziell klassifizierte Hotels, Motels und Pensionen.
Zusätzliche Befugnisse erhalten Hausbewohner, Wohngemeinschaften und Genossenschaften. Sie können bei der Stadtverwaltung beantragen, eine Wohnung zu überprüfen, wenn Touristen regelmäßig die Nachtruhe, Sicherheitsvorschriften oder die öffentliche Ordnung stören.
Bei wiederholten Verstößen kann die Unterkunft aus dem Register gestrichen werden. In diesem Fall ist die Vermietung an Touristen untersagt, und eine erneute Registrierung der Unterkunft ist frühestens nach einem Jahr möglich. Ein Grund für die Streichung kann auch die Weigerung des Eigentümers sein, eine Inspektion zuzulassen.
Die Behörden begründen die Reform mit der Notwendigkeit, den Schattensektor einzudämmen, die Sicherheit der Touristen zu erhöhen und gleiche Bedingungen für private Vermieter und die Hotellerie zu gewährleisten. Das Ministerium für Sport und Tourismus betont, dass die Regierung nicht beabsichtigt, die erschwingliche Tagesvermietung, die von vielen polnischen Familien genutzt wird, vollständig zu verbieten.
Für Investoren bedeuten die Änderungen steigende Kosten für die Anmeldung und den Unterhalt der Objekte. Die Eigentümer müssen jede Wohnung registrieren lassen, Sicherheitsanforderungen erfüllen und die Möglichkeit lokaler Beschränkungen berücksichtigen. Besonders heikel könnte die Reform für Eigentümer mehrerer Wohnungen in beliebten Touristengebieten sein.
Die Reform steht auch im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Verordnung 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten auf dem Markt für Kurzzeitvermietungen, die in der Europäischen Union ab dem 20. Mai 2026 in Kraft tritt. Die europäischen Vorschriften sehen einheitliche Registrierungsmechanismen sowie die Übermittlung von Informationen durch die Plattformen an staatliche Behörden vor.
Damit wechselt Polen von einem vergleichsweise freien Modell der Tagesvermietung zu einem System, das der Regulierung des Hotelgewerbes nahekommt. Die endgültigen Fristen und Formulierungen hängen vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Parlament ab, jedoch wird den Wohnungseigentümern bereits empfohlen, die Unterlagen für ihre Objekte vorzubereiten und deren Übereinstimmung mit den hygienischen, baulichen und brandschutztechnischen Anforderungen zu überprüfen.