Business news from Ukraine

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Die Regierung hat erneut einen Gesetzentwurf zur Besteuerung von Postsendungen im Wert von bis zu 150 Euro verabschiedet und an die Werchowna Rada weitergeleitet

30 Juli , 2026  

Die Regierung hat erneut einen Gesetzentwurf verabschiedet und an die Werchowna Rada weitergeleitet, der eine Mehrwertsteuer (MwSt.) auf internationale Postsendungen nach der Ukraine im Wert von bis zu 150 Euro einführt, teilte Premierminister Serhij Koretskyj am Mittwochabend auf Telegram mit.
„Wir müssen gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen. Hier geht es um die Unterstützung ukrainischer Hersteller und um fairen Wettbewerb. Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidung jährlich zusätzliche Haushaltseinnahmen in Höhe von über 10 Mrd. UAH sichern wird“, erklärte er.
Der Ministerpräsident betonte, dass ukrainische Hersteller und Verkäufer Mehrwertsteuer zahlen, während ein Teil der importierten Waren von Steuervergünstigungen profitiert.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass ukrainische Hersteller, beispielsweise in der Leichtindustrie, Steuern zahlen, während Bürger Kleidung auf ausländischen Marktplätzen kaufen und genau diese Waren überhaupt nicht besteuert werden. Ebenso ist es nicht hinnehmbar, dass eine Reihe unseriöser Akteure Sendungen aufteilen und sich der Steuerzahlung entziehen“, erklärte der Regierungschef.
Koretskyi wies zudem darauf hin, dass die Aufhebung der derzeit geltenden Steuervergünstigung die ukrainischen Vorschriften mit dem Recht der Europäischen Union in Einklang bringen werde.
„Wichtig: Private Geschenke im Wert von bis zu 45 Euro, die versandkostenfrei verschickt werden, bleiben wie bisher steuerfrei“, fügte der Ministerpräsident hinzu.
Seinen Worten zufolge sollen die neuen Vorschriften, sofern die Abgeordneten diesen Beschluss unterstützen, ab 2027 in Kraft treten, sodass Unternehmen, Marktplätze und Lieferdienste Zeit haben, sich darauf vorzubereiten.
Darüber hinaus beauftragte Koretsky das Finanzministerium und alle zuständigen Behörden, diese Frage gemeinsam mit den Abgeordneten auf Ausschussebene sowie mit Vertretern aller Fraktionen und Gruppen gründlich zu erörtern und der Öffentlichkeit die Bestimmungen des Gesetzentwurfs sowie die Notwendigkeit seiner Verabschiedung ausführlich zu erläutern.
Wie bereits berichtet, ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Aufhebung der Steuerbefreiung für internationale Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro durch die Werchowna Rada eine Voraussetzung für die Gewährung der dritten Tranche im Rahmen des Programms mit dem Internationalen Währungsfonds in Höhe von rund 0, 7 Mrd. sowie der zweiten Tranche der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union in Höhe von 3,7 Mrd. Euro im Rahmen des Kredits zur Unterstützung der Ukraine in Höhe von 90 Mrd. Euro.
Im aktualisierten Memorandum über die Finanz- und Wirtschaftspolitik im Rahmen des EFF-Programms mit dem IWF hat sich die Ukraine verpflichtet, dieses Gesetz als neue strukturelle Zielvorgabe bis Ende Juli zu verabschieden, während es in der ursprünglichen Fassung zusammen mit anderen Steuerbestimmungen bis Ende März verabschiedet werden sollte; diese strukturelle Zielvorgabe wurde jedoch nicht erfüllt.

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