In der Ukraine wurden von Januar bis August 2026 4.621 Vollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Lohnrückständen eingeleitet, was einem Rückgang von 16 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht, als 5.470 solcher Verfahren registriert wurden. Dies geht aus Daten des Einheitlichen Schuldnerregisters hervor, die von OpenDataBot analysiert wurden.
Trotz des Rückgangs bei der Zahl der neuen Verfahren ist das Gesamtvolumen der offenen Lohnforderungen nach wie vor beträchtlich. Stand September sind im Einheitlichen Schuldnerregister 35.922 aktive Verfahren im Zusammenhang mit nicht gezahlten Löhnen verzeichnet.
Ein Teil der Forderungen bleibt seit vielen Jahren ungelöst. Insbesondere wurden 1.957 aktive Verfahren bereits im Jahr 2017 eröffnet und sind bis heute nicht abgeschlossen.
Im Zeitraum Januar bis August 2026 wurden neue Verfahren gegen 311 Unternehmen eröffnet. Davon sind 144, also etwa 46 %, private Unternehmen, 117 gehören dem Staat und weitere 50 den Gemeinden.
Somit entfallen mehr als die Hälfte der Unternehmen, gegen die in diesem Jahr neue Vollstreckungsverfahren wegen Lohnrückständen eingeleitet wurden, auf staatliche und kommunale Unternehmen.
OpenDataBot erstellt diese Statistik auf der Grundlage des Einheitlichen Schuldnerregisters, in das Vollstreckungsverfahren nach Erlass der entsprechenden Entscheidungen zur Eintreibung der Forderungen aufgenommen werden.
Quelle: OpenDataBot, Daten für Januar bis August 2026.