Alexander Gorobets, Leiter der Abteilung für Unternehmenssicherheit bei der Anwaltskanzlei Juscutum, hat die angenommenen Änderungen zum Strafprozessordnung in Bezug auf die NABU und die SAP unterstützt.
„Anstelle von politischen Manipulationen gibt es nun Rechtsklarheit. Der Gesetzentwurf Nr. 12414 legt erstmals klar die Grenzen der Befugnisse fest und erhöht die Standards für den Schutz der Menschenrechte“, erklärte er am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“.
Seiner Meinung nach bringt das Gesetz im Rahmen der Erweiterung der Befugnisse des Generalstaatsanwalts die Situation wieder in Einklang mit dem Recht, da die Erweiterung der Zuständigkeiten der SAP ab dem 1. Januar 2024 gemäß Gesetz Nr. 3509-IX im Widerspruch zur Verfassung stand, wonach die Befugnisse des Generalstaatsanwalts nicht auf einen anderen Staatsanwalt übertragen werden können.
„Ein wesentlicher Erfolg des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der destruktiven Praxis von Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung. Der Entwurf beschränkt dieses Recht eindeutig auf Fälle, in denen eine dringende Notwendigkeit besteht, Leben, Gesundheit, sexuelle Freiheit oder die Sicherheit einer Person zu schützen oder Beweise für diese Straftaten zu sichern. Dieser Ansatz verdient höchste Anerkennung, da er ein direkter Schritt zur Stärkung der Garantien für den Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger der Ukraine vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Privatsphäre ist“, vertritt der Leiter der Praxis für Unternehmenssicherheit bei Juscutum eine der APU entgegengesetzte Meinung.
Er fügte hinzu, dass das verabschiedete Gesetz auch eine Reihe zusätzlicher Garantien für die Verfahrensbeteiligten vorsehe, insbesondere müsse ein Antrag auf Verlängerung der Voruntersuchung auf bis zu 12 Monate nun vom Generalstaatsanwalt persönlich genehmigt werden, während seine Stellvertreter dieses Recht nicht hätten.
Gorobets ist der Ansicht, dass das verabschiedete Gesetz der NABU ein breites Spektrum an legalen Möglichkeiten für eine zivilisierte und produktive Arbeit lässt, und erinnert daran, dass die Erweiterung der Befugnisse der SAP erst am 1. Januar 2024 erfolgte und diese Behörde auch zuvor effektiv gearbeitet habe.
Der Jurist wies auch darauf hin, dass die Änderungen alle Strafverfolgungsbehörden und -strukturen betreffen, nicht nur die Antikorruptionsbehörden, weshalb von einer selektiven Einmischung keine Rede sein könne.
„Der Gesetzentwurf Nr. 12414 ist keine Bedrohung, sondern ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem effektiveren, verfassungsmäßigen und rechtsstaatlichen Justizsystem in der Ukraine. Er soll Ungleichgewichte beseitigen, die Rechte der Bürger stärken und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden transparenter und verantwortungsvoller machen“, fasste der Leiter der Praxis für Unternehmenssicherheit bei Juscutum zusammen.
Die Verabschiedung des Gesetzes mit Änderungen zum Strafprozessordnung (UPC) Nr. 4555-IX (in der Rada unter Nr. 12414) schwächt die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden erheblich, gefährdet die europäische Integration der Ukraine und verstößt gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Gesetzmäßigkeit, insbesondere aufgrund der Verletzung der in der Geschäftsordnung der Werchowna Rada vorgesehenen Verfahren, erklärte die Vereinigung der Juristen der Ukraine (AJU) am Mittwoch in einer öffentlichen Erklärung.
Zu den von der AJU kritisierten Bestimmungen gehören die Aufhebung der ausschließlichen Zuständigkeit der NABU und der SAP für Korruptionsdelikte, der Entzug der Befugnis der SAP-Staatsanwälte, andere, nicht ausdrücklich im Strafprozessgesetzbuch vorgesehene Verfahren der NABU zuzuweisen, sowie die Festschreibung des Rechts des Generalstaatsanwalts, Unterlagen zu jedem Verfahren anzufordern und die Prüfung dieser Unterlagen auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen anderen Staatsanwalt zu beauftragen.
In der Erklärung wird auch die Festlegung der ausschließlichen Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts für die Mitteilung von Verdachtsmomenten an hochrangige Beamte und die Übertragung der Befugnis zur Einstellung von Strafverfahren gegen hochrangige Beamte an ihn hervorgehoben.
„Die Möglichkeit, einen Staatsanwalt ohne Ausschreibung zu ernennen – auf der Grundlage einer persönlichen Erklärung und nach einer speziellen Überprüfung. Eine solche Regelung nivelliert die Auswahlstandards, widerspricht dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und birgt Risiken für die Legitimität von Personalentscheidungen“, kommentierte die AUU eine weitere Bestimmung des verabschiedeten Gesetzes.
Ihrer Ansicht nach kann die Festschreibung eines solchen Grundes für die Entlassung eines Ermittlers/Detektivs, nämlich die Nichtbefolgung von Anweisungen des Staatsanwalts, als Instrument zur Beeinflussung der Verfahrensunabhängigkeit genutzt werden.
Die Vereinigung wies auch auf die Ausweitung der Gründe für die Durchführung einer „dringenden“ Durchsuchung ohne gerichtliche Entscheidung durch die Beschlagnahme oder Sicherung von Beweismitteln hin, während dies zuvor nur zur Sicherung des Lebens von Personen, zur Erhaltung von Eigentum oder im Falle der Verfolgung von Personen möglich war.
Die AUU stellt fest, dass die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden eine zentrale Forderung der internationalen Partner und eine Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung der Ukraine ist. Ihre Gewährleistung war insbesondere im Rahmen der Visaliberalisierung mit der EU und der Programme mit dem IWF vorgesehen.
Darüber hinaus könnte ein solches Gesetz Hindernisse für den Beitritt der Ukraine zur EU schaffen, da es gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstößt, die ein grundlegender Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses sind. Angesichts dessen fordert die Vereinigung der Juristen der Ukraine die Werchowna Rada auf, unverzüglich eine Überarbeitung der Bestimmungen des Gesetzes einzuleiten, die die institutionelle Unabhängigkeit der NABU und der SAP untergraben“, heißt es in der Erklärung.
Die Vereinigung fordert außerdem internationale Partner auf, die Einhaltung der Grundsätze der Unabhängigkeit des ukrainischen Antikorruptionssystems weiterhin zu überwachen und zu fördern, und die professionelle Rechtsgemeinschaft und die Öffentlichkeit, Änderungen auszuarbeiten, die den internationalen Standards eines Rechtsstaats entsprechen.
Der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, hat den Erlass Nr. 518/2025 über die Ernennung von Oleksandr Voronin zum außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Ukraine in der Volksdemokratischen Republik Algerien unterzeichnet.
Die offiziellen diplomatischen Beziehungen zwischen der Ukraine und Algerien wurden 1992 aufgenommen. Die Botschaft der Ukraine in Algerien ist seit Anfang der 2000er Jahre aktiv und fördert die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Bildung und Energie.
Alexander Voronin verfügt über Erfahrung im diplomatischen Dienst der Ukraine.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat Nikolai Doroschenko mit Dekret Nr. 506/2025 von seinem Amt als außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Ukraine in der Republik Usbekistan entbunden.
Der Erlass über die Ernennung eines neuen Botschafters für dieses Amt wurde bislang nicht veröffentlicht. Damit bleibt die diplomatische Vertretung der Ukraine in Taschkent vorübergehend ohne Leiter.
Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Ukraine und Usbekistan wurden 1992 aufgenommen.
Die GmbH „Dneprometiz-TAS“ (Dnipro) des ukrainischen Unternehmers Sergej Tigipko plant den Bau einer neuen Anlage zur Feuerverzinkung von Stahldraht im Wert von 4 Millionen US-Dollar. Das Unternehmen stellte das Projekt auf der Konferenz zur Wiederaufbau der Ukraine (URC2025) vor, die vom 10. bis 12. Juli in Rom stattfand.
Nach Angaben des Unternehmens im Projektkatalog der URC sieht das Projekt den Bau einer neuen Heißverzinkungsanlage zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und Optimierung des Energieverbrauchs vor. Damit wird die Produktion hochrentabler Produkte durch die Herstellung von hochwertigem dünnem (0,7-1,6 mm) und mitteldickem Draht (1,8-5,0 mm), einschließlich kohlenstoffarmer, mittel- und hochkohlenstoffhaltiger Stahlsorten.
Die Anlagenkapazität beträgt 24.000 Tonnen pro Jahr. Für den Ofen und das Zinkbad wird neue energiesparende Ausrüstung verwendet. Zu den Stärken des Projekts zählen die Senkung der Produktionskosten, die effizientere Raumnutzung, die Steigerung der Produktionskapazitäten und strategische Investitionen in die Kabelindustrie.
Zielmärkte sind Europa, Nordamerika und der Nahe Osten.
Das Projekt ist zu 100 % umsetzungsreif: Die Vorplanung ist abgeschlossen, die Infrastruktur (Werk, Kraftwerk und andere Anlagen) ist ausgebaut, detaillierte technische, produktionstechnische und marktbezogene Analysen wurden durchgeführt, die Produktion von Halbfertigprodukten aus Draht ist angelaufen.
Durch die Umsetzung des Projekts wird sich das Produktsortiment von relativ unrentablen Drähten für Zäune zu hochrentablen Produkten für die Kabelindustrie verändern. Das Modell konzentriert sich auf Effizienz durch die schrittweise Stilllegung alter Anlagen, um eine jährliche Produktionskapazität von 24.000 Tonnen mit einem durchschnittlichen Durchmesser von 1,6 mm zu erreichen.
Das Gesamtbudget des Projekts beträgt 4 Mio. USD, wobei 2 Mio. USD noch beschafft werden müssen. Erwartete Finanzkennzahlen: Nettobarwert (NPV) – 1,5 Mio. USD, Umsatz im Jahr 2030 – 1,4 Mio. USD, EBITDA im Jahr 2030 – 0,9 Mio. USD.
Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre.
Bis 2025 wurden 0,1 Mio. USD in die Entwicklung des Konzepts investiert, in diesem Jahr werden 1,5 Mio. USD für die Planung, 2026 2 Mio. USD und 2027 0,4 Mio. USD für den Bau benötigt. Im Jahr 2027 soll der Betrieb aufgenommen werden.
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat gegenüber der privaten Versicherungsgesellschaft „Euroins Ukraine“ eine Maßnahme in Form einer schriftlichen Verwarnung wegen Verstoßes gegen einzelne gesetzliche und normative Vorschriften verhängt, wie auf der Website der NBU mitgeteilt wurde.
Diese Entscheidung wurde vom Ausschuss für die Aufsicht und Regulierung der Nichtbanken-Finanzdienstleistungsmärkte am 21. Juli 2025 nach einer planmäßigen Inspektion durch die Inspektionsabteilung der NBU getroffen.
Bei der Prüfung wurden insbesondere Verstöße gegen einzelne Anforderungen des Versicherungsgesetzes, der Bestimmungen der NBU über das Versicherungsgeheimnis, über die Besonderheiten des Abschlusses von Versicherungsverträgen mit Verbrauchern, über die Zulassung von Finanzdienstleistern und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Bereich der Finanzdienstleistungen festgestellt.
In der Mitteilung wird betont, dass die Versicherungsgesellschaft „Euroins Ukraine“ verpflichtet ist, die Verstöße bis zum 22. September 2025 zu beseitigen.
Die Versicherungsgesellschaft „Euroins Ukraine“ ist ein universelles Versicherungsunternehmen. Sie ist seit 1992 auf dem ukrainischen Markt tätig. Sie gehört zur bulgarischen Versicherungsgruppe Euroins, einer der größten unabhängigen Versicherungsgruppen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa.