Business news from Ukraine

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Die Einstellung der Ukrainer gegenüber dem Libanon: Neutralität dominiert, aber es ist eine gewisse Spannung zu spüren

Die Ukraine steht dem Libanon überwiegend neutral, teilweise aber auch mit Vorsicht gegenüber. Dies geht aus den Ergebnissen einer Umfrage hervor, die im April 2025 von der Firma Active Group in Zusammenarbeit mit dem Analysezentrum Experts Club durchgeführt wurde.

Den Daten der Umfrage zufolge äußerten sich 65,8 % der Ukrainer neutral gegenüber dem Libanon. Nur 5,2 % der Befragten äußerten sich positiv über dieses Land (3,7 % überwiegend positiv, 1,5 % vollständig positiv), während 19,4 % eine negative Einstellung bekundeten (16,4 % überwiegend negativ, 3,0 % vollständig negativ). Weitere 9,5 % der Befragten konnten keine Antwort geben.

„Die ukrainische Gesellschaft betrachtet den Libanon durch die Brille der Instabilität in der Region und der religiösen und politischen Konflikte im Nahen Osten. Dies wirkt sich auf das Image des Landes in den Medien aus“, erklärte Oleksandr Pozniy, Mitbegründer der Firma Active Group.

Diese Daten zeigen sowohl den unzureichenden Kontakt zwischen den Staaten als auch den Einfluss globaler Stereotypen auf die öffentliche Wahrnehmung.

Die Präsentation der Studie finden Sie unter diesem Link.

 

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Die Einstellung der Ukrainer zu Kuwait: überwiegend neutral und wenig informiert

Kuwait bleibt ein Land mit begrenztem Einfluss auf die öffentliche Meinung in der Ukraine. Dies belegen die Ergebnisse einer Meinungsumfrage der Firma Active Group, die im April 2025 gemeinsam mit dem Analysezentrum Experts Club durchgeführt wurde.

Wie die Daten der Umfrage zeigen, nahmen 71,8 % der Ukrainer eine neutrale Haltung gegenüber Kuwait ein. Eine positive Einstellung wurde nur bei 8,0 % der Befragten festgestellt (6,2 % überwiegend positiv, 1,9 % vollständig positiv), während 10,1 % eine negative Meinung äußerten (7,3 % überwiegend negativ, 2,8 % vollständig negativ). Weitere 10,1 % der Befragten konnten keine Antwort geben.

„Die Einstellung gegenüber Kuwait ist aufgrund fehlender öffentlicher Zeichen der Zusammenarbeit, Hilfe oder kultureller Präsenz dieses Landes in der Ukraine nicht klar ausgeprägt“, erklärte Maxim Urakine, Gründer des Experts Club.

Dies schafft Potenzial für Kuwait, sich in der Ukraine durch diplomatische, investitionsbezogene oder humanitäre Initiativen zu profilieren, sofern dies ein Ziel des Staates ist.

Die Präsentation der Studie finden Sie unter diesem Link.

 

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Der indische Außenminister hat die Vereinbarung über einen Waffenstillstand mit Pakistan bestätigt

Der indische Außenminister Subrahmanyam Jaishankar hat bestätigt, dass eine Vereinbarung über einen Waffenstillstand zwischen Pakistan und Indien erzielt wurde.
„Heute haben Indien und Pakistan eine Einigung über einen Waffenstillstand und die Einstellung der Feindseligkeiten erzielt. Indien vertritt konsequent eine entschlossene und kompromisslose Haltung gegen Terrorismus in all seinen Formen und Ausprägungen. Es wird auch weiterhin an dieser Haltung festhalten“, schrieb er am Samstag in den sozialen Netzwerken.

Die Einstellung der Ukrainer zu Jordanien: Gleichgewicht zwischen Neutralität, Sympathie und Vorsicht

Jordanien nimmt in der Wahrnehmung der ukrainischen Gesellschaft eine moderate Position ein – ohne ausgeprägte positive oder negative Emotionen. Dies belegen die Ergebnisse einer Meinungsumfrage der Firma Active Group in Zusammenarbeit mit dem Analysezentrum Experts Club, die im April 2025 durchgeführt wurde.

Der Umfrage zufolge äußerten sich 65,8 % der Befragten neutral gegenüber Jordanien – dies ist einer der höchsten Werte unter den Ländern außerhalb Europas. Eine positive Einstellung gaben 12,5 % der Ukrainer an (10,7 % überwiegend positiv, 1,9 % vollständig positiv), eine negative Einstellung 12,9 % (9,7 % überwiegend negativ, 3,2 % vollständig negativ). Weitere 8,8 % enthielten sich der Antwort.

„Die Ukrainer haben im Allgemeinen kein ausgeprägtes Bild von Jordanien – es wird vor allem mit regionalen Angelegenheiten im Nahen Osten in Verbindung gebracht, ist aber kein Gegenstand tiefgreifenden gesellschaftlichen Interesses. Dies erklärt den hohen Anteil neutraler Antworten“, erklärte Oleksandr Pozniy, Mitbegründer der Firma Active Group.

Diese Daten schaffen Raum für die Entwicklung neuer Bereiche der ukrainisch-jordanischen Zusammenarbeit – vor allem im kulturellen und humanitären Kontext.

Die Präsentation der Studie finden Sie unter diesem Link.

 

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Die Nationalbank hat die Finanzierung ausländischer Vertretungen bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr und die Bezahlung von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Exporten/Importen genehmigt

Die Nationalbank der Ukraine hat die Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsvertretungen ukrainischer Unternehmen erweitert: War dies bisher im Rahmen der tatsächlichen Überweisungen im Jahr 2021 möglich, so ist dies nun entweder innerhalb dieser Grenzen oder bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr möglich, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
„Die entsprechende Lockerung wird keine Auswirkungen auf den Devisenmarkt der Ukraine haben, da solche Überweisungen nur in der eigenen Währung des Unternehmens durchgeführt werden dürfen. Gleichzeitig wird dies ukrainischen Unternehmen ermöglichen, ihre Aktivitäten zur Vermarktung ihrer Produkte auf ausländischen Märkten zu intensivieren“, teilte die Nationalbank am Samstag auf ihrer Website mit.
Die Regulierungsbehörde hat solche Überweisungen auch für relativ junge Unternehmen genehmigt, wobei sie eine Beschränkung festgelegt hat, dass zwischen dem Datum ihrer staatlichen Registrierung und dem Datum der Transaktion mindestens 12 Monate liegen müssen.
„Langfristig werden die beschlossenen Änderungen dank der Ausweitung der Zusammenarbeit ukrainischer Unternehmen mit ausländischen Partnern und der Steigerung des Warenumsatzes zum Wachstum des Exportpotenzials des Landes beitragen“, betonte die NBU.
Darüber hinaus hat die Zentralbank Zahlungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren wegen Nichteinhaltung von Import- und Exportverträgen durch Nichtansässige genehmigt.
„Die getroffenen Entscheidungen ermöglichen es juristischen Personen aller Eigentumsformen, Devisen zu kaufen und ins Ausland zu überweisen, um Registrierungs-, Schiedsgerichts-, Gerichtsgebühren und andere Zahlungen und Ausgaben im Rahmen von Vollstreckungsverfahren wegen Nichterfüllung von Import- und Exportverträgen durch Nichtansässige zu begleichen“, erklärte die Nationalbank.
Er fügte hinzu, dass angesichts der in diesem Jahr von den Banken durchgeführten Kundenbefragung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Devisenmarkt zu erwarten seien. Dafür erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Vermögensrechte und sonstigen Rechte und Interessen in ausländischen Gerichtsbarkeiten bei der Klärung von Fragen der Rückführung von Deviseneinnahmen aus Exportverträgen oder Vorauszahlungen aus Importverträgen rechtzeitig und in angemessener Höhe zu schützen.
Die NBU präzisierte, dass die entsprechenden Änderungen der „Kriegsverordnung“ Nr. 18 vom 24. Februar 2022 durch den Beschluss Nr. 53 des Regulierungsrats vom 9. Mai dieses Jahres vorgenommen wurden und am 10. Mai in Kraft getreten sind.

 

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Die Nationalbank erhöht die Limits für Zahlungen mit Firmenkarten im Ausland

Die Nationalbank der Ukraine hat die Limits für Zahlungen mit Firmenkreditkarten im Ausland erhöht. Ab sofort sind Bargeldabhebungen in Höhe von 17.500 UAH (Gegenwert) zulässig, während das Limit zuvor bei 12.500 UAH lag.
„Die Ausweitung der Limits wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Devisenmarkt der Ukraine haben, da der Anstieg der Nachfrage nach Fremdwährungen für Transaktionen mit Firmenkarten wahrscheinlich durch einen Rückgang der Nachfrage über andere, weniger bequeme Kanäle ausgeglichen wird“, teilte die Nationalbank am Samstag auf ihrer Website mit.
Er fügte hinzu, dass die zweite Lockerung die Anhebung des Limits für Zahlungen für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen mit Firmenkreditkarten im Ausland von 100.000 UAH auf 150.000 UAH pro Monat sei.
Für Privatkarten bleiben die Limits unverändert: 12.500 UAH für Bargeldabhebungen pro Woche und 100.000 UAH für bargeldlose Zahlungen.
Die NBU präzisierte, dass die entsprechenden Änderungen in der „Kriegsverordnung“ Nr. 18 vom 24. Februar 2022 durch den Beschluss des Regulierungsausschusses Nr. 53 vom 9. Mai dieses Jahres vorgenommen wurden und am 10. Mai in Kraft getreten sind.

 

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