Der Europäische Rat hat die Schlussfolgerungen des Treffens bezüglich der Verleihung des Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union an die Ukraine veröffentlicht.
„Der Europäische Rat erkennt die europäische Perspektive der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens an. Die Zukunft dieser Länder und ihrer Bürger liegt in der Europäischen Union. Der Europäische Rat hat beschlossen, der Ukraine und der Republik Moldau den Status eines Kandidatenlandes zu verleihen“, heißt es im dritten Abschnitt der Schlussfolgerungen mit dem Titel „Antrag auf Mitgliedschaft der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens“.
In den Schlussfolgerungen heißt es, dass die Europäische Kommission aufgefordert wird, dem Rat über „die Erfüllung der in den Stellungnahmen der Kommission zu einschlägigen Anträgen auf Mitgliedschaft im Rahmen ihres regulären Erweiterungspakets festgelegten Bedingungen“ Bericht zu erstatten. „Der Rat wird über weitere Schritte entscheiden, sobald alle diese Bedingungen vollständig erfüllt sind“, heißt es in dem Dokument.
In Bezug auf Georgien wird erklärt, dass der Europäische Rat „bereit ist, Georgien den Status eines Kandidatenlandes zu verleihen, nachdem die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Georgiens auf Mitgliedschaft genannten Prioritäten festgelegt sind“.
„Der Fortschritt jedes Landes auf dem Weg zur Europäischen Union wird von seinen eigenen Verdiensten bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien abhängen, einschließlich der Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen“, heißt es in den Schlussfolgerungen.