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Der Europäische Rat unterstützt die Verlängerung der Handelsliberalisierung mit der Ukraine um ein weiteres Jahr – Stefanyshyna

22. März die Verlängerung der Handelsliberalisierung mit der Ukraine um ein weiteres Jahr, die ukrainischen Exporten in die EU Vorzugsbedingungen einräumt, grundsätzlich befürwortet, doch die endgültige Entscheidung steht noch aus, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin für europäische und euro-atlantische Integration Olha Stefanyshyna.

„Der Europäische Rat hat für die Entscheidung über die Handelsliberalisierung gestimmt“, sagte sie auf einem von Forbes Ukraine organisierten Exportgipfel am Freitag und fügte hinzu, dass nur noch einige technische Fragen offen seien.

„Die Entscheidung über die Handelsliberalisierung wurde auf der Tagung des Europäischen Rates erörtert. Die Staats- und Regierungschefs der EU unterstützten die Bedeutung der Fortsetzung autonomer Handelspräferenzen. Der Genehmigungsprozess ist im Gange“, sagte Stefanyshyna in einem Kommentar gegenüber Interfax-Ukraine.

Die stellvertretende Ministerpräsidentin wies darauf hin, dass der Europäische Rat in seiner Schlussfolgerung dazu aufrufe, unverzüglich weitere Arbeiten durchzuführen, um die Fragen im Zusammenhang mit den autonomen Handelspräferenzen für die Ukraine „auf faire und ausgewogene Weise“ zu lösen.

„Gleichzeitig wird die Notwendigkeit bekräftigt, eine langfristige Lösung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine und der Freihandelszone zu finden“, so Stefanishyna weiter.

Zuvor wurde berichtet, dass sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament darauf geeinigt hatten, die Aussetzung der Einfuhrzölle und -kontingente für ukrainische Exporte in die EU um ein weiteres Jahr, bis zum 5. Juni 2025, zu verlängern und die Schutzmaßnahmen für sensible Agrarprodukte zu verstärken. Die neuen Schutzmaßnahmen verpflichten die Europäische Kommission insbesondere zur automatischen Wiedereinführung von Zollkontingenten, wenn die Einfuhren von Eiern, Zucker, Hafer, Mais, Getreide und Honig das arithmetische Mittel der Einfuhren im Zeitraum 2022-2023 übersteigen.

Gleichzeitig behaupten die großen europäischen Landwirtschaftsverbände und Bauerngewerkschaften, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den EU-Markt vor Einfuhren ukrainischer Agrarprodukte zu schützen, und fordern strengere Beschränkungen. Sie bestehen insbesondere darauf, dass bei der Berechnung der Höchstmengen für Einfuhren aus der Ukraine die Daten für das Vorkriegsjahr 2021, in dem diese Einfuhren minimal waren, berücksichtigt werden sollten, anstatt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen zwei Kriegsjahre – 2022-2023 – heranzuziehen. Darüber hinaus schlagen die Bauernverbände vor, Weizen in die Liste der sensiblen landwirtschaftlichen Erzeugnisse aufzunehmen, deren Ausfuhren durch einen Schutzmechanismus begrenzt werden sollen.

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DER EUROPÄISCHE RAT HAT EINEN BESCHLUSS VERÖFFENTLICHT, DER UKRAINE DEN STATUS EINES BEITRITTSKANDIDATEN DER EU ZU VERLEIHEN

Der Europäische Rat hat die Schlussfolgerungen des Treffens bezüglich der Verleihung des Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union an die Ukraine veröffentlicht.

„Der Europäische Rat erkennt die europäische Perspektive der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens an. Die Zukunft dieser Länder und ihrer Bürger liegt in der Europäischen Union. Der Europäische Rat hat beschlossen, der Ukraine und der Republik Moldau den Status eines Kandidatenlandes zu verleihen“, heißt es im dritten Abschnitt der Schlussfolgerungen mit dem Titel „Antrag auf Mitgliedschaft der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens“.

In den Schlussfolgerungen heißt es, dass die Europäische Kommission aufgefordert wird, dem Rat über „die Erfüllung der in den Stellungnahmen der Kommission zu einschlägigen Anträgen auf Mitgliedschaft im Rahmen ihres regulären Erweiterungspakets festgelegten Bedingungen“ Bericht zu erstatten. „Der Rat wird über weitere Schritte entscheiden, sobald alle diese Bedingungen vollständig erfüllt sind“, heißt es in dem Dokument.

In Bezug auf Georgien wird erklärt, dass der Europäische Rat „bereit ist, Georgien den Status eines Kandidatenlandes zu verleihen, nachdem die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Georgiens auf Mitgliedschaft genannten Prioritäten festgelegt sind“.

„Der Fortschritt jedes Landes auf dem Weg zur Europäischen Union wird von seinen eigenen Verdiensten bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien abhängen, einschließlich der Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen“, heißt es in den Schlussfolgerungen.

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