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Die Investmentgesellschaft S1 REIT befürwortet die Besteuerung von Einkünften aus digitalen Immobilienvermietungsplattformen

9 April , 2026  

Die Investmentgesellschaft S1 REIT unterstützt die Verabschiedung und Umsetzung eines Gesetzentwurfs zur Besteuerung von Einkünften, die über digitale Plattformen erzielt werden, als Instrument zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft auf dem Immobilienvermietungsmarkt, teilte die Pressestelle des Unternehmens der Agentur „Interfax-Ukraine“ mit.

Der Finanzdirektor von S1 REIT, Vadym Pavluszyn, erinnerte daran, dass Immobilien-Investmentfonds, die nach dem REIT-Modell arbeiten, im Rahmen vollständiger steuerlicher Transparenz agieren.

„Wir zahlen alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern für unsere Investoren. Insbesondere werden Dividendeneinkünfte mit einem Steuersatz von 9 % (Einkommensteuer) und 5 % (Wehrabgabe) besteuert. Für uns ist dies eine Norm, an die wir uns gewissenhaft und konsequent halten. Seien wir jedoch ehrlich: Der Großteil des Mietmarktes befindet sich nach wie vor im „Schatten“. Dies schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Es ist ziemlich schwierig, Menschen davon zu überzeugen, „nach den Regeln zu spielen“, wenn es Schlupflöcher zur Steuerhinterziehung gibt. Nicht zuletzt sind diese Lücken auf eine schwache Regulierung und mangelnde Kontrolle zurückzuführen. „Wenn der neue Gesetzentwurf Bedingungen schafft, unter denen es schwieriger wird, Steuern zu umgehen, wird dies ein positives Signal für den gesamten Markt sein“, kommentierte er.

Er betonte, dass von der Regulierung der Branche nicht nur der Staat profitiert, sondern auch Investoren und Immobilienbesitzer, die ihre Einnahmen nachweisen.

„Sie können frei über ihre Mittel verfügen und müssen keine Kontrollen fürchten, da sie über eine offizielle Bestätigung ihrer Einkommensquellen verfügen. Dies ist in den EU-Ländern gängige Praxis, und die Ukraine wird endlich keine Ausnahme mehr sein“, merkte Pawluszyn an.

Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 8. April in erster Lesung den Gesetzentwurf Nr. 15111-d über den automatischen Informationsaustausch zu Einkünften auf digitalen Plattformen vorbehaltlich weiterer Überarbeitungen als Grundlage angenommen. Dieser Entwurf ist ein struktureller Meilenstein des neuen Finanzierungsprogramms mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF), das die Ukraine im März erfüllen musste.

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs (Nr. 15111), die vom Ministerkabinett vorgelegt wurde, sah Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien und Fahrzeugen vor; persönliche Dienstleistungen und den Verkauf von Waren, die von einer natürlichen Person über digitale Plattformen in Höhe von bis zu 834 Mindestlöhnen (ca. 7,2 Mio. UAH im Jahr 2026) erzielt werden, sowie die Einführung einer Steuergrenze von 2.000 EUR pro Jahr. Die Pflichten des Steuervertreters werden den Betreibern digitaler Plattformen auferlegt.

Der Gesetzentwurf Nr. 15111-d ist eine überarbeitete Fassung des ursprünglichen Regierungsentwurfs durch den Ausschuss für Finanzen, Steuer- und Zollpolitik der Werchowna Rada. Im Gegensatz zur ersten Fassung wurden im endgültigen Text eine Reihe von Bestimmungen gestrichen, die von der Wirtschaft und Fachleuten als überzogen angesehen wurden.

Eine wesentliche Änderung im Dokument Nr. 15111-d ist die Einführung einer Steuervergünstigung für Selbstständige. Diese sieht vor, dass anstelle des allgemeinen Steuersatzes von 19,5 % (18 % Einkommensteuer und 1,5 % Wehrdienstabgabe) für Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden, ein Steuersatz von 5 % gilt. Für die Dauer der Geltungsdauer dieser Sonderregelung sind solche Einkünfte auch von der Wehrpflichtabgabe befreit. Dieses Modell gilt für Personen, deren Jahreseinkommen die für die zweite Gruppe der Pauschalsteuerzahler festgelegte Grenze nicht überschreitet.

Der überarbeitete Entwurf des Dokuments präzisiert zudem das Registrierungsverfahren: Nutzer von Online-Diensten müssen sich nicht als Einzelunternehmer registrieren lassen – der Status als Selbstständiger wird automatisch nach der Registrierung auf der Plattform und der Einwilligung zur Übermittlung von Informationen an die Steuerbehörde verliehen.

S1 REIT ist eine Investmentgesellschaft, die sich auf Investitionen in professionell verwaltete Renditeimmobilien spezialisiert hat. Das Unternehmen arbeitet nach dem Modell eines Real Estate Investment Trust (REIT) und bietet Investoren die Möglichkeit, am Eigentum und an den Erträgen aus rentablen Objekten teilzuhaben, ohne die Vermögenswerte direkt zu verwalten.

Derzeit umfasst das Portfolio von S1 REIT zwei Fonds – S1 VDNG und S1 Obolon. Die Vermögenswerte der Fonds bestehen aus Wohnungen in renditestarken Gebäuden des Bauträgers Standard One.

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