Zur Unterstützung des Exports von Waren ukrainischer Herkunft hat die staatliche Zollbehörde seit dem 1. Januar 2016 1,5 Millionen Zertifikate für den Transport des Formulars EUR.1 ausgestellt, wobei die Empfänger überwiegend Exporteure von Agrarprodukten waren, teilte die Pressestelle der Behörde mit.
Die staatliche Zollbehörde erinnerte daran, dass ukrainische Waren mit einem EUR.1-Formular von Einfuhrzöllen beim Import in die EU, die EFTA, Montenegro, Großbritannien und Nordirland, Georgien und Israel befreit sind.
Ihren Angaben zufolge erhielten ukrainische Hersteller im Jahr 2025 EUR.1-Bescheinigungen hauptsächlich für den Export von pflanzlichen Erzeugnissen, Sonnenblumenöl, Weißzucker, Hühnerfleisch und natürlichem Honig.
Dabei wurde die größte Anzahl solcher Zertifikate für Lieferungen nach Polen (24 %), Deutschland (18 %), Rumänien (8 %), Italien (5 %) und Tschechien (5 %) ausgestellt.